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6. Juni 2018 | Redaktionsteam | merkur-start up

8 Dinge, die man vor der Gründung vorbereiten kann

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Für Gründer und vor allem Gründungsinteressierte gibt es eine Menge Dinge zu beachten und Anforderungen zu meistern. Vor der tatsächlichen Gründung sollten Sie sich daher umfassend informieren und entsprechend auf Hindernisse und Hürden vorbereiten. Allerdings geht es auch um viel Organisatorisches sowie rechtliche und steuerliche Belange, die zuerst geklärt werden müssen. Was Sie noch vor der offiziellen Gründung vorbereiten können und worüber Sie sich Gedanken machen sollten, sind in diesen 8 Dingen einmal zusammengefasst:

#1: Die Namensgebung

Klar, die Namensfindung nimmt eine wichtige Rolle ein, denn ohne ein Name für’s Unternehmen wird das nichts. Der Name landet später in Registern und bei Verbänden, beim Finanzamt und der Stadt. Je nachdem in welchem Bereich Sie gründen wollen und sich selbstständig machen, ist die Namensgebung entscheidender als in anderen. Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder viele andere Ein-Mann- bzw. Frau-Betriebe wie Trainer und Coaches, aber auch Dolmetscher oder Grafikdesigner greifen auf ihren eigenen Namen zurück. Das hat den Vorteil, dass jeder gleich den Namen und später auch Ihr Gesicht mit dem Unternehmen verbindet. Sie als Person und mit Ihrem Namen stehen eben für Ihr Unternehmen.

Als Teamgründungen, Startups und bspw. als Online-Shop, Agentur oder auch Ladenbesitzer, Café-Betreiber oder ähnliches eignen sich die Namen allerdings eher weniger. Da ist Kreativität gefragt, bei der Namensfindung. Erlaubt ist, was gefällt, was auf das Business oder Produkt hinweist, was ein Wortspiel enthält u.ä. Aber nur, wenn es noch nicht eingetragen ist. Am besten Sie googeln einmal im Voraus, ob der Name schon vergeben ist und sich dazu eine Webseite oder einen anderen Eintrag irgendwo finden lässt.

Im zweiten Schritt können Sie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA (hier geht es zur Homepage des DPMA), recherchieren. Dort sind eingetragenen und damit geschützte Marken hinterlegt, das gilt sowohl für Wort- als auch für Bildmarken. Das bedeutet konkret: Dort gelistete Marken (also Unternehmensnamen) und Designs/Bildmarken (das sind Logos sowie CIs) sind tabu, da sie rechtlich geschützt sind. Die Besitzer der eingetragenen Marken können rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, falls Sie den gleichen Namen oder die gleiche Bildmarke verwenden sollten. Daher prüfen Sie das am besten, bevor Sie sich zu sehr auf einen Namen für Ihr Unternehmen versteifen. Im Nachgang wird es schwierig noch etwas Passendes zu finden, wenn Sie sich in Gedanken schon auf einen bestimmten Namen festgelegt haben, dieser aber dann vergeben ist.

#2: Hilfe durch Gründungscoaching

Sollten Sie bspw. nicht aus dem kaufmännischen Bereich sein, darin keine Erfahrung haben oder Ihnen schwirren viele andere offene Fragen im Kopf herum, lohnt es sich, einmal über ein Existenzgründungscoaching nachzudenken. Ein solches Coaching hilft dabei, wichtige Fragen zu klären, alles im Blick zu haben, die Marktsituation mit Unterstützung analysieren zu können und auch die Zielgruppe vielleicht besser zu finden. Ein Coach unterstützt Sie dabei und kann Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge geben. Außerdem hilft er Ihnen bei der Erstellung eines Businessplans, der für Gründungszuschuss und Förderprogramme oft Grundlage ist. Mehr dazu erfahren Sie auch weiter unten. Sollten Sie Interesse an einer solchen Existenzgründungsberatung haben, können Sie sich gerne zum AVGS informieren. Vereinbaren Sie dafür unverbindlich und kostenfrei ein Erstgespräch.

#3: Gewerblich oder freiberuflich selbstständig?

Das ist eine Sache, die viele Gründer erst einmal verunsichert, was den Unterschied angeht. Die Frage nach gewerblicher oder freiberuflicher Selbstständigkeit zielt in erster Linie auf Ihre Meldepflicht der Unternehmertätigkeit ab. Das spielt vor allem eine Rolle für das Finanzamt und das Gewerbeamt. Wer einem Gewerbe nachgeht, der geht einer dauerhaft angelegten Tätigkeit, die Gewinn abzielt nach. Davon ausgenommen sind einige Tätigkeiten der Urproduktion, der Verwaltung eigenen Vermögens, in freien Berufen sowie künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten. Übersetzt bedeutet das Fachchinesisch: Jeder, der selbstständig einer dauerhaften, gewinnbringenden Arbeit nachgeht, muss beim Gewerbeamt vor Ort sein Gewerbe anmelden, abgesehen von einigen Ausnahmen.

Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die zu diesen Ausnahmen zählt, sind Sie freiberuflich selbstständig. In diesem Fall geben Sie Ihre Unternehmertätigkeit beim Finanzamt an. Zu diesen Ausnahmen lesen Sie nachfolgend noch mehr. Dafür ist keine Gewerbeanmeldung oder eine sonstige Anmeldung bei der Stadt nötig. Die Unternehmertätigkeit wird dann beim zuständigen Finanzamt „angemeldet“, indem Sie dort eine Steuernummer für die Unternehmertätigkeit beantragen. Sie müssen anschließend einen ersten Fragebogen zu Ihrer Arbeit ausfüllen und einreichen. Im Anschluss werden sich auch entsprechende Kammern, der Sie eventuell zugehören, bei Ihnen melden. Dazu zählen etwa die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Das geschieht auch bei einer gewerblichen Tätigkeit. Diese Kammern fordern oft auch einen Eintrag Ihres Unternehmens in entsprechende Register.

Nun aber zu den schon erwähnten Ausnahmen von der gewerblichen Tätigkeit. Es gibt vier Fälle, in denen Ihre selbstständige Arbeit als freiberuflich gilt und nicht als gewerblich:

  • die Urproduktion: Das betrifft Landwirtschaft , Fischerei sowie Forstwirtschaft.
  • die Verwaltung eigenen Vermögens
  • freie Berufe: Diese Berufe erfordern eine besondere berufliche Qualifikation, höhere Bildung, eine schöpferische Tätigkeit sowie Dienstleistungen höherer Art. Damit es für Sie greifbar wird, zählen darunter Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Handelschemiker, Steuerberater, Journalisten, Fotografen, beratende Volks- und Betriebswirte, Buchprüfer, Physiotherapeuten, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe. Heilpraktiker und Apotheker nicht.
  • künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten

#4: Welche Versicherungen brauche ich als Unternehmer?

Das ist eine wichtige Frage und kann nur im ersten Teil pauschal beantwortet werden. Jeder Unternehmer sollte eine Betriebs- und eine Berufshaftpflicht abschließen.  Diese Versicherungen sind die wichtigsten, die den großen Teil an Schäden abdecken. Im zweiten Teil geht es natürlich darum, in welchem Bereich Sie gründen wollen und was Ihre berufliche Selbstständigkeit beinhaltet. Je nach Beruf gibt es spezielle Versicherungen, die für manche Branchen und Tätigkeiten Pflicht ist, wie z.B. als Hebamme. Darüber hinaus gilt es zu überlegen, ob Sie Büro und Elektronik ebenfalls mit versichern. Und im letzten Schritt sollten Sie über eine Versicherung für Daten- und Cyberrisiken nachdenken, wenn Sie viel mit elektronischen Daten zu tun haben, einen Online-Shop führen oder generell mit vielen vertraulichen Kundeninformationen arbeiten. Die Schadensfällen haben in diesem Bereich zugenommen und bedeuten oft, hohe Schadenssummen.

#5: Branding ist extrem wichtig

Branding und damit die Corporate Identity (CI) spielt mittlerweile eine enorm große Rolle. Ihr Business als Marke zu etablieren und bei der Zielgruppe bekannt zu machen und diese Brand Awareness aufrecht zu erhalten, trägt wesentlich zum Erfolg bei. Daher sollten Sie nach der Namensfindung auch viel Wert darauf legen und damit verbunden auch etwas Budget in die Hand nehmen, um Ihrem Unternehmen neben dem perfekten Namen auch das perfekte Branding zu geben. Grafikdesigner leisten hier großartige Arbeit, um Logos zu entwickeln und darüber hinaus weitere Designs für Ihren Markenauftritt und Ihre CI. Ihre Marke soll schließlich einen unverwechselbaren Wiedererkennungswert haben, oder nicht?

Es lohnt sich außerdem schon vorab einmal eine Strategie zu überlegen, wie Sie auf Ihre Marke aufmerksam machen können und wo und natürlich wie Sie Ihre Zielgruppe erreichen. Social Media lässt sich gut für Brand Awareness und die Zielgruppenansprache nutzen, kostet aber auch Zeit. Sie können hier vorab schon genau überlegen, auf welche Social Media Kanäle Sie sich deshalb fokussieren und wie viel Zeit dafür später nötig ist bzw. aufgebracht werden soll. Sie können auch schon vorab mit der Branding Arbeit auf diesen Kanälen beginnen und bereits eine Community aufbauen, bevor Ihr Startup an den Markt geht. Hier kommt es natürlich auch auf Ihre Branche an.

#6: Gründungszuschüsse und -förderungen

Wie schon beim Gründungscoaching kurz erwähnt, sollten Sie vorab über eine Gründungsförderung nachdenken. Recherchieren einmal, welche Förderprogramme es gibt, ob sich eine Teilnahme bei Gründungswettbewerben mit Ihrer Idee und Ihrem Business lohnt und welche Zuschüsse Sie alternativ beantragen können. Einige Programme und Gelder sind speziell für early-stage Startups ausgelegt bzw. richten sich an Gründer VOR der Gründung, sodass es sich lohnt, sich rechtzeitig zu informieren und dafür zu bewerben. Vielleicht kommt auch Crowdfunding für Ihr Projekt infrage und Sie können so die Finanzierung realisieren. Alternativ gibt es auch Möglichkeiten über Venture Capitalisten und andere Investoren. Dafür lohnt es sich einmal auf Netzwerkveranstaltungen unterwegs zu sein und ein wenig Networking in der Szene zu betreiben. Eine Übersicht über die spannendsten Events, die den Gründergeist greifbar machen, finden Sie hier. Kleinere Netzwerkveranstaltungen und mehr können Sie im Gründerküche-Eventkalender entdecken.

#7: Meldung ans Finanzamt – Die Kleinunternehmerregelung

Dass die Meldung ans Finanzamt erfolgen muss, ist wohl selbstverständlich. Dort geht es um Ihre Umsätze und die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre Leistungen erheben müssen. dazu müssen Sie zu Beginn Ihrer Unternehmertätigkeit jeden Monat Ihre Umsatzsteuer voranmelden, sofern Sie welche erheben. Sie können sich bei der Besteuerung zu Beginn nämlich entscheiden zischen der Normalbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung. Bei der normalen Besteuerung erheben Sie auf Ihren Rechnungsbetrag die üblichen 19 % an Mehrwertsteuer, diese führen Sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Es gibt Ausnahmen bei den Leistungen, die nur mit 7% besteuert werden (das sind grob gesagt, alle Leistungen, die eine schöpferische Tätigkeit beinhalten; insofern gilt das für journalistische, künstlerische Leistungen sowie Design-Arbeit u.Ä.). Sie weisen die fälligen Mehrwertsteuer auf Ihrer Rechnung aus, der Kunde bezahlt Ihr angesetztes Honorar und die Mehrwertsteuer an Sie und die Mehrwertsteuer führen Sie an das Finanzamt ab.

Die Kleinunternehmerregelung „vereinfacht“ diesen Prozess auf den ersten Blick, denn wenn Sie im ersten Jahr nach der Gründung keine Umsätze über 17.500 Euro erwarten, können Sie sich die Mehrwertsteuer sparen und damit auch die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Diese Kleinunternehmerregelung können Sie als Unternehmer freiwillig wählen.

Jeder Unternehmer nach der Normalbesteuerung kann im Gegenzug zur Besteuerung aber auch die von ihm vorab gezahlte Mehrwertsteuer auf Materialkosten, Inneneinrichtung und mehr bei anderen Unternehmern geltend machen. Das bedeutet: Die Vorsteuer auf diese Kosten in Höhe von 19 %, die Sie als Unternehmer gezahlt haben, wird mit der von Ihnen eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet. Damit minimiert sich der Betrag ein wenig, den Sie dann an das Finanzamt monatlich abführen. Sollten Sie die Besteuerung als Kleinunternehmer wählen, können Sie diese Vorsteuer nicht geltend machen.

Normalbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung

Außerdem sollten Sie gut überlegen, ob sich die Kleinunternehmerregelung wirklich lohnt, denn mit der Unternehmertätigkeit wollen Sie ja in jedem Fall mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienen, damit Sie davon leben können. Insofern müssen Sie die Normalbesteuerung meist nach dem ersten Jahr sowieso annehmen und dann umsetzen. Vielen fällt der Wechsel und die damit verbundene zusätzliche Arbeit schwer, sodass es sich anbietet, direkt die Normalbesteuerung zu wählen. Eine Kleinunternehmerregelung macht eigentlich nur Sinn, wenn Sie die Unternehmertätigkeit nur nebenberuflich ausführen und damit Ihr Einkommen aufbessern wollen. Zudem müssen Sie dem Kunden auch noch erklären, warum er ab einer gewissen Zeit auch noch mehr zahlen muss, da Sie ja die 19 % dann mit ausweisen und einnehmen müssen.

Unterstützung durch den Steuerberater

Diese Fragen können Sie ebenfalls mit Ihrem Steuerberater besprechen, den Sie am besten auch schon direkt suchen. Damit Sie direkt in der Nähe einen passenden auftreiben, gibt es eine tolle Plattform, über die Sie Steuerberater finden können.

Ins Rechnungswesen einarbeiten

Außerdem hilft es sich direkt vor Gründung schon mit dem Rechnungswesen zu beschäftigen, denn neben der Besteuerung stehen auch andere Punkte zur Debatte. Brauche ich ein Geschäftskonto? Wie sieht es mit dem Wareneinkauf aus? Gibt es andere größere Investitionen? Wie ist es um die Liquidität insgesamt bestellt? Wie stelle ich meine Rechnungen? All diese Fragen rund um Buchhaltung, aber auch Controlling und mehr sind neu, wenn Sie gründen. Da hilft es, sich erst einmal Fachwissen anzueignen.  Auf diese Weise sind Sie bestens vorbereitet und können dann direkt durchstarten. Am besten starten Sie dann auch mit der passenden Unterstützung vom Steuerberater und der geeigneten Buchhaltungssoftware.

#8: Team- oder Einzelgründung?

Nach diesem Ausflug ins Reich der Finanzen, Buchhaltung und dem Steuerrecht, geht es wieder weniger trocken und bürokratisch zu. Sollten Sie eine umfangreichere Idee haben, lohnt es sich, als ganzes Team zu gründen und nicht als Einzelunternehmer aufzutreten. Der Vorteil der Gründung mit einem ganzen Team hinter der Gründungsidee liegt ganz klar in der Verteilung. Zum Einen können Sie Aufgaben verteilen und müssen sich so nicht um alles selbst kümmern. Das erleichtert Ihnen die Arbeit und grenzt Ihren Aufgabenbereich erheblich ein. Allerdings sollte hier unbedingt die Hierarchie innerhalb des Gründungsteams geklärt sein, das umgeht Machtkämpfe und unnötige Streitereien bei Entscheidungen.

Zum Anderen ist das Know-how verteilt und Sie können sich mit Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammenschließen. So bietet es sich an, ein Team zu bilden, in dem jeder unterschiedliche Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringt. Kreative Denker, Verkaufstalente, Werbetexter oder Marketing-Begeisterte und natürlich auch Zahlen-Genies und Buchhaltungsfreaks, eine bunte Mischung ergibt gutes Miteinander, bringt meist auch neue Ideen hervor und sorgt dafür, dass Sie sich nicht um alles kümmern und in jedem Bereich auskennen müssen. Wenn Ihr Business also kein Ein-Mann- oder Ein-Frau-Job ist, könnte sich die Suche nach einem geeigneten Team für die Gründung durchaus als sehr lohnenswert herausstellen.

Fazit: Gründungsvorbereitung ist ganz leicht

Mit dieser Übersicht an wichtigen Aspekten bei und vor allem vor der Gründung, haben Sie nun hoffentlich einen guten Überblick bekommen. Damit wird es einfacher, welche Entscheidungen Sie treffen müssen und welche bürokratischen Hürden auf Sie zukommen. Wenn Sie entsprechend ein wenig mehr Zeit in die Vorbereitung stecken, zahlt sich das nach der Gründung in jedem Fall aus. Der Berg an Aufgaben ist somit schon kleiner.

Zur Vorbereitung können Sie auch unsere Online-Seminare Gründerwissen besuchen, dort erhalten Sie zusätzlich wertvolle Informationen zu gründungsrelevanten Themen. Registrieren Sie sich dafür ganz einfach kostenlos und schon sind Sie dabei!

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