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22. August 2019 | Redaktionsteam | merkur-start up

Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler – ein Muss?

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Freiberufler sind als Einzelunternehmer einer Vielzahl an Risiken ausgesetzt und es hält kein Unternehmen schützend die Hand darüber. Sie haften selbst als Freiberufler für schuldhaft verursachte Schäden und das oft auch mit dem privaten Vermögen. Eine Haftungsbeschränkung durch eine entsprechende Rechtsform schützt natürlich vor diesen Schäden. Damit sind UG haftungsbeschränkt und die GmbH hierfür eine sichere Methode. Sind Sie als Freiberufler in der Form eines Einzelunternehmers tätig, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung eine Möglichkeit zur Absicherung. Doch was genau bedeutet das im Konkreten für Sie?

 

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler greift im Fall der schuldhaft verursachten Schäden und schützt vor existenziellen Risiken. Als Dienstleister verkaufen Sie Ihren Kunden Ihre Expertise in Form von Beratung oder durch die Erstellung einer bestimmter Leistung, wie etwa Text, eine Software oder Kunstwerk. Bereits durch eine fehlerhafte Beratung kann dem Kunden ein Schaden entstehen, aber auch durch die von Ihnen erbrachte Leistung kann es zu Schäden kommen. Fehler und Mängel können zu jeder Zeit Ihrer Arbeitsphase für einen Kunden passieren und auftreten. Wenn Sie dabei haften, dann eben auch, wie bereits erwähnt, mit Ihrem privaten Vermögen für die Schadensersatzforderungen. Die Folge kann im schlimmsten Fall auch eine Insolvenz bedeuten.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie dabei vor den möglichen beruflichen Haftungsrisiken, die durch Ihre Arbeit entstehen können. Dabei deckt die Berufshaftpflicht sowohl bei Vermögensschaden als auch bei Sach- und Personenschäden. So sind Sie abgesichert, falls Ihnen doch einmal ein Fehler unterlaufen sollte oder es einfach mal schlecht läuft und Sie Pech haben. Wichtig dabei ist, dass Sie sich zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Arbeit von einem Experten beraten lassen. Individuelle Vertragsvarianten geben umfassend Schutz und schließen Gefahren und Risiken aus.

Brauche ich als Freiberufler eine solche Versicherung?

Eine solche Versicherung wie die Berufshaftpflicht ist in der Regel keine Pflicht, allerdings schützt Sie sie vor Haftungsrisiken. Es gibt einige Berufe, für die Sie eine solche Versicherung abschließen müssen. Dazu zählen Architekten, Ingenieure, Finanzanlagenvermittler, Ärzte, Apotheker, Versicherungsvermittler, Wirtschaftsprüfer, Immobilienkreditvermittler, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. In jedem Fall lohnt sich eine solche Versicherung, nur um für den seltenen Fall eines Problems abgesichert zu sein. Andernfalls kommen sonst hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zu, die Sie eventuell gar nicht abdecken können. Gerade durch die neuen Technologien und die damit verbundene Digitalisierung entstehen im Bereich der IT, Verwendung bestimmter Software und in Sachen Datenschutz neue Risiken und oftmals Probleme. Eine entsprechende Absicherung in der Berufshaftpflicht als zusätzlicher Passus lohnt sich daher zudem.

Die Berufshaftpflicht für Freiberufler besteht außerdem aus zwei Bausteinen: der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie der Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr zur Betriebshaftpflicht finden Sie weiter unten. Wenn Sie nicht genau wissen, welche möglichen Schäden überhaupt entstehen können, für die Sie haften, finden Sie hier eine tolle Übersicht mit Beispielen an Schäden je nach Tätigkeit und Branche. So erhalten Sie einen Überblick, was alles an Fehlern und Missgeschicken entstehen kann.

Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung wichtig?

Wichtig ist die Berufshaftpflichtversicherung für jeden Freiberufler, denn in jedem Beruf kann es zu Missgeschicken und Fehlern kommen. Daher sollten Sie sich in jedem Fall absichern, ganz egal wie Ihre freiberufliche Tätigkeit aussieht. Da sich je nach Beruf und auch je nach Projekt die Anforderungen unterscheiden haben Versicherungsanbieter meist zusätzliche Bausteine und Optionen, die Sie je nach Bedarf Ihrer Versicherung hinzufügen können. Wenn Sie im Ausland arbeiten oder Kunden im Ausland haben, sind auch das besondere Anforderungen an Ihre Berufshaftpflicht, sodass Sie diese mit einem Berater abklären sollten. Das gewährleistet Ihnen einen kompletten Versicherungsschutz.

Der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung

Wie bereits oben erwähnt, setzt sich die Berufshaftpflicht aus der Betriebshaftpflicht- und der Vermögensschadenhaftpflicht zusammen. Die Betriebshaftpflicht deckt dabei nur Personen- und Sachschäden ab, die durch den Betrieb Ihres Unternehmens oder Ihres Unternehmenssitzes (etwa Ihr Büro) entstehen. Damit sind etwa Wasserschäden in Ihren Büroräumen abgedeckt. Bei sogenannten echten Vermögensschäden hilft diese nicht, das bedeutet dass die Betriebshaftpflichtversicherung keine finanziellen Schäden abdeckt, die durch Ihre Fehler als Freiberufler entstanden sind. Diese Schäden sollten Sie in keinem Fall unterschätzen und ist die Berufshaftpflichtversicherung als Ergänzung unbedingt notwendig. Gerade diese Missgeschicke und Fehler passieren viel häufiger als ein Blitzeinschlag, Wasserschaden oder dass bspw. ein Kunde über ein Kabel in Ihrem Büro stolpert und sich dabei verletzt.

Fazit: Mit Berufs- und Betriebshaftpflicht perfekt abgesichert

Wie hervorgegangen ist, kann es bei Ihrer freiberuflichen Arbeit zu jeder Menge Schäden, Fehler und Missgeschicken kommen. Um bei solchen Haftungsrisiken entsprechend abgesichert zu sein, sind Betriebs- UND Berufshaftpflichtversicherung zusammen der perfekte Schutz. Lassen Sie sich dabei von einem Versicherungsexperten individuell beraten, denn je nach Branche und Tätigkeit als Freiberufler sind Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen an Ihre Versicherung sehr verschieden. So erhalten Sie einen umfassenden Schutz und sind gegen Risiken abgesichert. Damit vermeiden Sie die Haftung durch Ihr gesamtes Vermögen und umgehen vor allem eine betrieblichen wie private Insolvenz.

 

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