+++ Sämtliche unserer Coachingmaßnahmen können wahlweise rein in Präsenz, rein online oder in Kombination durchgeführt werden. 0800.0007827 +++ Sämtliche unserer Coachingmaßnahmen können wahlweise rein in Präsenz, rein online oder in Kombination durchgeführt werden. 0800.0007827

31. Oktober 2025 | Redaktionsteam | merkur-start up

Wann brauchen Gründer eigentlich ein Impressum?

Tags: , ,

Immer wenn wir von Websites und über Social Media sprechen, ist im zweiten Schritt auch die Rede vom Impressum. Wissen Sie in diesem Zusammenhang, was Sie bei der Gründung rechtlich beachten sollten und ob Sie rechtlich bereits abgesichert sind? Wenn nicht, dann gibt Ihnen dieser Artikel Aufschluss darüber, wann sie ein Impressum brauchen und was dabei gilt:

Wann brauchen Gründende ein Impressum?

Impressum = Anbieterkennzeichnung

Wenn Sie sich jetzt gerade fragen, was das Impressum überhaupt ist, dann sind Sie genau richtig. Wir geben Ihnen Aufschluss darüber und klären alle wichtigen Details drum herum. Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung. Das Impressum gibt Auskunft über den Anbieter digitaler Inhalte und Dienste. Und genau da wird schon deutlich, dass es sich nicht allein auf Websites inklusive Blogs und Onlineshops bezieht, sondern eben auch Social Media-Profile und bspw. Podcasts betrifft. Diese Anbieterkennzeichnung ist im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das war früher das Telemediengesetz (TMG), verankert. Daher besteht eine Impressumspflicht für die Anbieter solcher Dienste. Für Internetnutzer gibt das Impressum an, wer hinter einer Website oder einem digitalen Service steckt und wie sie diesen erreichen können.

Ein Anwalt kann Sie beraten, sodass Ihr Impressum rechtssicher alle nötigen Informationen enthält oder aber das Impressum für Sie erstellen.  

Was gehört ins Impressum?

Für das Impressum ist gesetzlich klar geregelt, was Pflichtangaben sind und worüber die Anbieter Auskunft geben müssen. Zu diesen Mindestangaben zählen

  • Name des Unternehmens und des Betreibers der Website
  • ladungsfähige Anschrift
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)

Zusätzlich zu diesen Angaben gibt es weitere Informationen, zu denen Sie je nach Gesellschaftsform, Berufsgruppe oder Branchenzugehörigkeit verpflichtet sind, Sie im Impressum anzugeben. So müssen Unternehmen, die Rechtsform angeben, wenn Sie eine Gesellschaft sind (GmbH, KG, OHG, UG etc.). Darüber hinaus kann es sein, dass Sie berufsrechtliche Regelungen, Mitgliedschaften in Verbänden oder zugehörige Kammern bei Ärzten etwa angeben müssen. Für manche Berufsgruppen gilt auch, Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID als Pflichtangabe.

Das Impressum können Sie bspw. mit dem Generator von eRecht24 erstellen.

Für wen ist ein Impressum Pflicht?

Die meisten Websites und Blogs, wahrscheinlich 90 %, benötigen ein Impressum. Nur wer eine Website, Social Media oder einen rein privat betreibt, braucht kein Impressum.

Gesetzlich wird hier unterschieden, denn zum Einen ist die Anbieterkennzeichnung nach §5 DDG (ehemals TMG) für alle verpflichtend, die „geschäftsmäßige digitale Dienste“ anbieten. Zum Anderen ist in § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt, dass ein Impressum auch Pflicht ist, wenn regelmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online gestellt werden, die zur Meinungsbildung herangezogen werden können. Damit kommen wir auf die bereits zuvor erwähnten digitalen Inhalte wie Social Media-Profile, Podcasts, Blogs & Co zurück.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass alle, die online Waren oder Dienstleistungen oder aber redaktionelle Inhalte anbieten, ein Impressum brauchen. Das betrifft dann auch nicht nur Websites, sondern auch die bereits aufgeführten Social Media-Profile, Apps, Podcasts etc. Alles, was nicht rein privaten Zwecken dient, unterliegt der Impressumspflicht.

Was ist zusätzlich zu beachten?

Abgesehen von den bisherigen Punkten ist auch die Einbindung des Impressums klar geregelt. Im Gesetz ist festgelegt, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Sie fragen sich, was das bedeutet? Sie müssen einen klaren Hinweis zum Impressum mit der Bezeichnung „Impressum“ auf Ihrer Website oder auch in Social Media geben. Für Websites gilt, dass das Impressum von jeder Unterseite aus auch erreichbar sein muss. Die Angabe zum Impressum ist meist im Footer, also im unteren Bereich der Website, verlinkt. Es sollte zudem mit nur einem Klick aufrufbar sein. Gleiches gilt auch für Social Media oder andere digitale Dienste, das Impressum muss so eingebunden werden, dass es direkt ersichtlich ist und mit einem Klick erreichbar.

Darüber hinaus muss die angegebene Adresse eine ladungsfähige Adresse sein. Damit ist eine Adresse gemeint, an der Sie Schriftverkehr, bspw. vom Gericht, empfangen können und Sie diese auch erreicht. Reine Postfächer sind dazu nicht geeignet. Das kann Sie eine Abmahnung kosten. Ist Ihre Geschäftsadresse auch gleichzeitig Ihre Privatadresse stellt das kein Problem dar, da Sie darüber Post erhalten und annehmen können. Wenn Sie allerdings Ihre private Anschrift nicht im Impressum veröffentlichen wollen, bietet eine virtuelle Geschäftsadresse die Lösung. Sie sollten dabei nur darauf achten, dass diese auch ladungsfähig ist.

Wie lassen sich Abmahnungen vermeiden?

Im Zusammenhang mit dem Impressum werden immer wieder Abmahnwellen und auch vereinzelte Abmahnungen bekannt. Das können Sie ganz einfach umgehen, wenn Sie alle Pflichtangaben gemacht haben. Zu den häufigsten Fehlerquellen zählen außerdem veraltete Angaben. Sollten sich Ihre Anschrift oder Kontaktdaten geändert haben, sollten Sie das unverzüglich im Impressum ändern. Um ganz sicher gehen zu können, lassen Sie Ihr Impressum vom Anwalt checken.

Fazit: Impressum ist für alle Gründenden verpflichtend

Sobald Sie Inhalte zu unternehmerischen Zwecken erstellen, benötigen Sie ein Impressum. Daher gilt für alle Gründenden, ein Impressum ist Pflicht. Damit Sie rechtssicher damit unterwegs sind, sollten Sie dieses sorgfältig erstellen und auf die Pflichtangaben achten. Mit der gewissen Sorgfalt und dem professionellen Blick eines Anwalts sind Sie vor Abmahnungen in Bezug auf Ihr Impressum geschützt.

Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Website oder überhaupt für eine Marketingstrategie, dann nutzen Sie das Coaching für Existenzgründer. Dabei können Sie Ihre Fragen mit Gründungsexperten und Coaches klären und auch einen professionellen Blick auf Ihr Impressum bekommen. Vereinbaren Sie dazu einfach ein kostenloses Erstgespräch!

 

Kontaktformular
Ich wünsche *
Ein Erstgespräch/Coaching bevorzuge ich
Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zur Verarbeitung meiner Kontaktanfrage zu. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung

 

Tags: , ,

Standortauswahl

Hier finden Sie die Übersicht aller merkur-start up Standorte in Deutschland