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4. März 2020 | Redaktionsteam | merkur-start up

Wie beantrage ich einen AVGS?

Wer sich weiterbilden möchte und die Karriere weiter auf die nächste Stufe bringen möchte, für den sind weitere Qualifikationen und Weiterbildung natürlich die beste Methode. Eine Beratung oder ein Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung geben die nötigen Impulse. Aber auch Seminare zu spezifischen Themen wie Buchhaltung oder Online Marketing vermitteln neues Wissen. Dabei gibt es mit dem AVGS eine tolle Chance, sich eine Weiterbildung oder ein Gründercoaching kostenlos zu sichern. Was es mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) auf sich hat, haben wir in einem Artikel zu den Fragen zum AVGS genauer erklärt. In diesem Beitrag geht es vor allem darum:

  1. Wie beantragt man den AVGS?
  2. Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen?
  3. Welche Behörde stellt den AVGS aus?
  4. Gibt es Voraussetzungen oder Bedingungen für den Antrag auf einen AVGS?
Wie beantrage ich den AVGS?

 

Wie beantragt man den AVGS?

Die Beantragung eines Aktivierungs-  und Vermittlungsgutscheins ist denkbar einfach. Sie fragen dafür beim zuständigen Leistungsträger an. Ihr Ansprechpartner bei der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort in Ihrer unmittelbaren Nähe kann Ihnen diesen Bildungs- und Beratungsgutschein ausstellen. Völlig egal ist dabei die Form der Beantragung, denn Sie können den AVGS schriftlich, telefonisch, per Mail oder auch persönlich vor Ort beantragen. Ihre zuständige Agentur für Arbeit gibt Ihnen auch weitere Informationen dazu.

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen?

Diese Förderung durch den Staat in Sachen Qualifizierung, Beratung und Fortbildung kann jeder erhalten, der bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Bezug von ALG I oder ALG II sind oder auch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können auch alle einen AVGS bekommen, die kurz vor dem Hochschulabschluss stehen, bereits gekündigt sind oder denen Kündigung und damit Arbeitslosigkeit droht. Wichtig ist dabei, dass nur ein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein besteht, wenn Sie ALG I beziehen. Für alle anderen gilt, dass Sie den AVGS nicht zwangsweise erhalten und einfordern können, sondern das es eine Ermessensentscheidung des Ansprechpartners bei der Arbeitsagentur ist.

Welche Behörde stellt den AVGS aus?

Der AVGS wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Ihr Ansprechpartner in der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort entscheidet darüber, ob Sie einen AVGS erhalten. Wichtig dabei ist, dass Sie keinerlei Anspruch auf den Bildungsgutschein haben, die Vergabe des AVGS ist eine Ermessenssache. Darüber entscheidet allein Ihr zuständiger Ansprechpartner in der Arbeitsagentur. Bedenken Sie das und stellen Sie sich gut mit Ihrem Ansprechpartner. Dieser bewilligt Ihnen Weiterbildungen und Seminare, insofern auch den Bildungsgutschein und kann Sie somit fördern.

Gibt es Voraussetzungen oder Bedingungen für den Antrag auf einen AVGS?

Es gibt keine Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten zu können. Allerdings gibt es ein paar Grundvoraussetzungen, die Ihnen den Zugang zum AVGS ermöglichen. Sie können diesen Bildungsgutschein nur erhalten, wenn Sie entweder arbeitssuchend gemeldet sind oder Sie in der Situation sind, dass Sie von Arbeitslosigkeit in Ihrem Job bedroht sind. Bedroht bedeutet in dem Fall, dass Sie etwa nur einen befristeten Vertrag haben, der bald ausläuft oder dass Ihr Job nicht mehr sicher ist, bspw. durch Umstrukturierungen oder drohende Insolvenz des Unternehmens. In dem Fall können Sie sich auch schon an die zuständige Arbeitsagentur wenden und sich einmal beraten lassen. Dann können Sie den AVGS für eine Weiterbildung oder ein Coaching bekommen.

Fazit: Der AVGS ist ganz einfach bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen

Den Bildungsgutschein erhalten Sie, sofern Sie arbeitssuchend gemeldet sind. Die Beantragung erfolgt direkt über den Ansprechpartner bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihnen ein AVGS ausgestellt wird. Alles weiteren Details erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Arbeitsagentur.

Bei dem Vorhaben, einen AVGS zu bekommen, unterstützt die merkur-start up Sie auch gerne. Melden Sie sich bei uns, um mit uns gemeinsam den AVGS bei Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit zu beantragen!

 

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