Sie wollen sich beruflich verändern und dafür Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen? Dann ist eine Weiterbildung oder auch ein Coaching die beste Möglichkeit dazu. Mit dem AVGS, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, können Sie diese Qualifizierung sogar gefördert bekommen. Wie Sie diesen Bildungsgutschein erhalten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel:
- Was ist ein AVGS?
- Wie beantragt man den AVGS?
- Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bekommen?
- Welche Behörde stellt den AVGS aus?
- Gibt es Voraussetzungen oder Bedingungen für den Antrag auf einen AVGS?
Was ist ein AVGS?
Der AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Dabei ist immer der für Sie zuständige Vermittler gemeint. Dieser Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur ermöglicht Ihnen eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Coaching. Ziel ist es, dass Sie wieder schneller an den Arbeitsmarkt finden und daher erhalten Sie Unterstützung. Der Bildungsgutschein sorgt zudem dafür, dass die Kosten vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur übernommen werden.
Weitere Fragen zum AVGS beantworten wir Ihnen auf dem Blog und im Gespräch!
Wie beantragt man den AVGS?
Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist denkbar einfach. Sie fragen dafür beim zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur an. Am besten Sie nehmen direkt Kontakt zu Ihrem Vermittler vor Ort auf, denn dieser stellt Ihnen diesen Bildungs- und Beratungsgutschein aus. Die Form der Beantragung ist dabei egal, denn Sie können den AVGS schriftlich, telefonisch, per Mail oder auch persönlich vor Ort beantragen. Die Bewilligung erfolgt schriftlich und auch den Gutschein erhalten Sie ausgehändigt.
Wie wir Sie dabei unterstützen?
Gemeinsam klären wir, ob Sie einen AVGS erhalten können. Im kostenlosen Erstgespräch bestimmen wir außerdem, wie Sie ein Coaching auf dem Weg in einen neuen Job besser vorbereitet. Nutzen Sie dieses unverbindliche Kennenlernen!
Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bekommen?
Diese Förderung durch den Staat in Sachen Qualifizierung und Beratung kann jeder erhalten, der bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Bezug von ALG I oder ALG II sind oder auch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können Sie auch einen AVGS bekommen, wenn Ihnen bereits gekündigt wurde oder Ihnen Kündigung und damit Arbeitslosigkeit droht. Auch wenn Sie kurz vor dem Hochschulabschluss stehen, gibt es die Möglichkeit, den Gutschein der Arbeitsagentur zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass nur ein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein besteht, wenn Sie ALG I beziehen. Für alle anderen gilt, dass Sie den AVGS nicht zwangsweise erhalten und einfordern können, sondern das es eine Ermessensentscheidung des Vermittlers bei der Arbeitsagentur ist. Am besten Sie suchen daher das Gespräch mit Ihrem Vermittler und gehen nicht unvorbereitet hin.
Welche Behörde stellt den AVGS aus?
Der AVGS wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Ihr Ansprechpartner vor Ort entscheidet darüber, ob Sie einen AVGS erhalten. Wichtig dabei ist, dass Sie keinerlei Anspruch auf den Bildungsgutschein haben, die Vergabe des AVGS ist eine Ermessensleistung. Darüber entscheidet allein Ihr zuständiger Vermittler in der Arbeitsagentur. Wenn Sie das bedenken und gute Argumente für eine weitere Qualifizierung mit dem AVGS vorlegen, ist es wahrscheinlicher, dass Sie den Gutschein für diese Förderung erhalten.
Gibt es Voraussetzungen oder Bedingungen für den Antrag auf einen AVGS?
Es gibt keine Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten zu können. Allerdings gibt es ein paar Grundvoraussetzungen, um eine Bewilligung für den AVGS zu bekommen. Sie können diesen kostenfreien Bildungsgutschein nur erhalten, wenn Sie entweder arbeitssuchend gemeldet sind oder Sie in der Situation sind, dass Sie von Arbeitslosigkeit in Ihrem Job bedroht sind. Bedroht bedeutet in dem Fall, dass Sie etwa nur einen befristeten Vertrag haben, der bald ausläuft oder dass Ihr Job nicht mehr sicher ist, bspw. durch Umstrukturierungen oder drohende Insolvenz des Unternehmens. In dem Fall können Sie sich auch schon an die zuständige Arbeitsagentur wenden und sich einmal beraten lassen. Dann können Sie den AVGS für eine Weiterbildung oder ein Coaching bekommen.
Fazit: Der AVGS ist ganz einfach bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen
Den Bildungsgutschein erhalten Sie, sofern Sie arbeitssuchend gemeldet sind. Mit dem AVGS erhalten Sie die Chance, eine Weiterbildung oder ein Coaching absolvieren zu können. Ein Coaching hilft Ihnen, um eine individuelle Bewerbungsstrategie zu erarbeiten und vor allem Unterstützung bei der Jobsuche zu bekommen. Die Beantragung erfolgt direkt über den Ansprechpartner bei Ihrer Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vor Ort.
Bei dem Vorhaben, einen AVGS zu bekommen, unterstützt wir Sie gerne. Melden Sie sich bei uns, um mit uns gemeinsam den AVGS bei Ihrem Vermittler der Agentur für Arbeit zu beantragen!


