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26. Januar 2023 | Redaktionsteam | merkur-start up

Förderungen für Gründung und Weiterbildungen nutzen

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Die Gründung Ihrer Geschäftsidee ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Je nach Gründungsidee kommen da einige Posten zusammen, die das Startkapital in die Höhe treiben. Doch es gibt Abhilfe, denn mit zahlreichen Förderungen, Programmen und Zuschüssen ist die Gründung leichter und weniger kostenintensiv für Ihren eigenen Geldbeutel. Gleiches gilt auch für Weiterbildungen. Wenn Sie Ihr Fachwissen auffrischen wollen oder Ihr Know-how um weiteres Wissen mit Hilfe einer Weiterbildung ergänzen möchten, dann ist auch das manchmal kostspielig. Auch für Weiterbildungen gibt es entsprechende Förderprogramme und Möglichkeiten, die Weiterbildung bezuschusst zu bekommen. Wie diese Förderungen für Gründung und Weiterbildung aussehen können, erfahren Sie hier:

Förderungen für die Gründung und die berufliche Selbstständigkeit

Wie bereits angedeutet, ist der Start in die berufliche Selbstständigkeit auch mit Ausgaben verbunden. Wenn Sie ein Büro benötigen, können Mietkosten und Kosten für die Ausstattung anfallen. Gründer in der Gastronomie oder auch Nachfolger, die ein etabliertes Unternehmen im Handwerk oder bspw. auch in der Industrie übernehmen, müssen sich mit weitaus höherem Startkapital ausstatten. Freiberufler, die etwa auch ein digitales Business führen, sind dabei meist kostengünstiger unterwegs, da viele Betriebskosten wegfallen oder gering gehalten werden können. Dennoch sollten Sie auch an Versicherungen, Marketingmaßnahmen und zuvorderst auch an Branding und den Unternehmensauftritt mit einem passenden Corporate Design, Logo und etwa einer Website denken. Dabei ist ein gewisses Budget als Startkapital ebenfalls von Vorteil. Dabei kann es gerade zu Beginn hilfreich sein, nicht alle Kosten als Gründer alleine stemmen zu müssen. Förderungen sind hier eine perfekte Chance, um den Gründergeldbeutel etwas aufzubessern. Neben zahlriechen regionalen Fördermöglichkeiten gibt es aber auch einige überregionale Förderungen, die Sie bei der Gründung und dem Start ins Unternehmertum unterstützen:

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Als erste Fördermöglichkeit bietet der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS Ihnen die perfekte Gelegenheit, um mit Unterstützung zu gründen und dabei ein Coaching in Anspruch nehmen zu können. Mit einem Gründungscoaching erhalten Sie die beste Unterstützung bei der Gründungsvorbereitung und während des Unternehmensaufbaus. Der Coach an Ihrer Seite, der Sie im Coaching begleitet, gibt Ihnen wertvolle Impulse und Ihre Fragen werden direkt beantwortet. Das Coaching können Sie über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein machen, die Kosten trägt damit die Arbeitsagentur. Daher müssen Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vor Ort einen Termin vereinbaren, um einen AVGS zu erhalten. Wenn das alles erledigt ist und Sie diesen Bildungsgutschein in Händen halten, steht dem Gründungscoaching und damit der Gründung nichts mehr im Wege.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine der besten Fördermöglichkeiten, wenn es um einen Zuschuss und damit wertvolles Startkapital für die Gründung geht. Wenn Sie bereits arbeitslos gemeldet sind, dann haben Sie die Voraussetzung bereits erfüllt. Der Grünungszuschuss dient allen, die aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit gehen möchten und dafür finanzielle Unterstützung benötigen. Wichtig dabei ist, wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen möchten, dass Sie ein paar Punkte beachten, was Fristen und Formalien für den Antrag anbelangt. Mit einem Gründungscoaching über einen AVGS können Sie zudem mit einem Coach an Ihrer Seite die nötigen Weichen stellen und Ihren Businessplan als Grundlage für die Entscheidung der Arbeitsagentur erstellen. Mit dem Gründungszuschuss können Sie als Alleinstehende bis zu 15.000 Euro bekommen, Verheiratete mit Kind erhalten sogar bis zu 18.000 Euro.

Alles, was Sie zum Gründungszuschuss wissen müssen, erfahren Sie in unserem Online-Seminar Gründerwissen: Gründungzuschuss. Das Seminar findet jeden Monat statt, sodass Sie sich direkt für den nächsten Termin registrieren und dann kostenlos teilnehmen können.

Einstiegsgeld

Für alle, die seither Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld bekommen haben, gibt es statt des Gründungszuschusses die Förderung der Gründung mittels Einstiegsgeld. Der Gründungszuschuss kann hier nur in Ausnahmefällen zusätzlich beantragt und bewilligt werden. Die Förderung Ihrer Existenzgründung mit Hilfe des Einstiegsgeldes erfolgt auf Grundlage Ihres Businessplans, der von einer fachkundigen Stelle geprüft und für tragfähig bescheinigt wird. Die Förderung erfolgt nach Bewilligung monatlich und beträgt 50 % Ihrer Regelleistung als Zuschuss. Die Förderdauer wird meist in Halbjahres-Abständen gewährt und kann maximal auf 24 Monaten angelegt sein.

Wenn auch Sie Einstiegsgeld erhalten wollen, dann unterstützen wir Sie bei der Antragstellung sowie mit der Erstellung und Prüfung Ihres Businessplans im Rahmen eines AVGS Gründungscoachings.

Förderung unternehmerischen Know-hows

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft Ausfuhrkontrolle) bietet mit der Förderung unternehmerischen Know-hows damit ein Programm zur Unterstützung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Gründer und Unternehmer können hier Beratung in Anspruch nehmen und das mittels einer Förderung. Diese Förderung soll dazu beitragen, dass Unternehmen wettbewerbsfähiger werden und leistungsfähig bleiben. Die Förderung der Unternehmensberatung durch externe Berater wird über einen Online-Antrag über die Plattform des BAFA beantragt. Dabei liegt die Förderung des Beratungsleistung meist in der Höhe von 50 – 80 % und das ist standortabhängig. Gemeinden und Bundesländer bezuschussen die Beratung in unterschiedlicher Höhe, daher ist Ihr Unternehmenssitz ausschlaggebend. Zudem können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % erhalten. Ihr Unternehmen muss dabei allerdings bereits gegründet sein, um eine solche Förderung und Beratung in Anspruch nehmen zu können.

EXIST Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium (hier geht’s zur Gründerstipendium-Homepage) verrät bereits, worum sich diese Förderung dreht: Gründungen aus der Wissenschaft können Unterstützung erhalten. Dabei können Gründende aus Hochschulen, Universitäten sowie aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen sich für das Stipendium bewerben. Ausschlaggebend für die Form der Förderung ist, dass Sie eine besonders innovative, technologische Geschäftsidee in die Tat umsetzen wollen. Die Förderdauer des Stipendiums ist auf ein Jahr begrenzt, zudem wird die Förderung auf verschiedene Bereiche angewendet. Sie erhalten einmal einen Zuschuss für die Lebenshaltung, zusätzlich können Sie Coachings in Anspruch nehmen und Sachleistungen über das Stipendium finanzieren. Die Gründung darf während der Förderung erfolgen, allerdings noch nicht vor dem Förderbeginne erfolgt sein.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Sie haben bereits gegründet und sind daran neue Produkte, technische Dienstleistungen oder bessere Produktionsverfahren zu erforschen oder zu entwickeln? Dann ist das ZIM die passende Fördermöglichkeit (auf der ZIM-Website erfahren Sie mehr). Gründer stehen hier zwar nicht im Fokus, doch innovative Projekte und Ideen können durchaus die Förderung erhalten, wenn Sie bspw. als Gründer auch mit Unternehmen oder Institutionen für die Entwicklung zusammenarbeiten. Das Programm ist auch für mittelständische Unternehmen sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen und Innovationsnetzwerken gedacht, die ebenfalls Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen und damit ein hohes Risiko auf sich nehmen. Die Entwicklung neuer Technologien birgt meist ein erhöhtes Risiko und mit dem Förderprogramm soll dieses Risiko finanziell minimiert werden, damit trotzdem geforscht werden kann.

Gründungswettbewerbe

Auch Gründungswettbewerbe können wertvolle Fördermöglichkeiten bieten, denn die Preisgelder sind oft hoch dotiert und zudem lockt die Medienaufmerksamkeit. Je nach Ausrichtung gibt es branchenspezifische oder auch regionale, aber auch internationale Gründungswettbewerbe. Durch die Teilnahme können zum Einen Konzepte verbessert werden, Produkte in die Testphase gehen oder auch wertvolle Kontakte zu Geldgebern geknüpft werden. Die mediale Berichterstattung gibt Ihnen zusätzlich die Chance, auf sich aufmerksam zu machen. Den Gewinnern winkt am Ende ein entsprechendes Preisgeld, doch der Nutzen durch eine Wettbewerbsteilnahme ist meist vielfältiger. Daher ist das eine wunderbare Gelegenheit, Startkapital zu erhalten, aber auch weitaus mehr.

Eine tolle Übersicht über die wichtigsten Gründungswettbewerbe zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. Da ist bestimmt auch für Ihre Gründungsidee ein passender Wettbewerb mit Preisgeld dabei.

Förderungen für die berufliche Weiterbildung

Neben den Fördermöglichkeiten für Gründer gibt es natürlich auch Förderungen für Arbeitnehmende, um an Seminaren und Fortbildungen teilnehmen zu können. Weiterbildung ist enorm wichtig geworden und das auf verschiedenste Art und Weise. Nicht nur, dass sich Fachwissen ständig erweitert und Sie damit auf dem neusten Stand bleiben sollten. Auch Soft Skills und die persönliche Weiterentwicklung ist immer mehr in den Fokus gerückt. Egal, ob Sie als Führungskraft Ihre Führungsqualitäten verbessern möchten oder ob Sie als Arbeitnehmer weitere Fähigkeiten erwerben möchten, um so für Ihren Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Weiterbildung sind mittlerweile vielfältig, daher ist das Angebot riesig. Umso wichtiger ist auch die Finanzierung solcher Weiterbildungsmaßnahmen, was mit einer Förderung selbstverständlich leichter gelingt:

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der AVGS ist nicht nur bei der Gründung ein wertvolles Hilfsmittel und eine hervorragende Förderung. Auch als Arbeitnehmende haben Sie hier die Möglichkeit mit Hilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins sich weiterzubilden. Hierbei können zum Einen fachliche Erkenntnisse aufgefrischt oder zusätzlich erworben werden. Auf der anderen Seite lässt sich der AVGS auch ganz hervorragend für die Persönlichkeitsentwicklung nutzen, denn im Karrierecoaching oder Führungskräfte-Coaching kann der LINC PERSONALTIY PROFILER perfekt mit eingebunden werden. So können Sie hier mit einem Coach Ihre Potenziale erkennen und stärker einbinden, um beruflich voranzukommen.

Aufstiegs-BAföG

Das BAföG ist den meisten nur als Unterstützung für Schüler und hauptsächlich Studierende bekannt. Doch es gibt aus ein sogenanntes Meister-BAföG – oder auch als Aufstiegs-BAföG bezeichnet. Wie der Name bereits verrät, geht es um eine Weiterbildung, die Ihnen zum beruflichen Aufstieg verhilft. Das hat den Vorteil, dass Sie sich nicht erst in Ausbildung befinden dürfen, sondern diese Förderung für Ihre Weiterbildung nutzen können. Die klassischen Aufstiegsfortbildungen sind bspw. Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher, allerdings gibt es mehr als 700 verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen, für die Sie das Aufstiegs-BAföG beziehen können. Dieser Zuschuss zu Ihrer Weiterbildung wird dabei einkommens- und verdienstunabhängig gewährt. Dabei können Sie bis zu 15.000 Euro für die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie das Abschlussprüfungsprojekt erhalten. Die Fördersumme wird wie beim klassischen BAföG ausgezahlt, 50 % als Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss und die anderen 50 % als zinsgünstiges Darlehen über die KfW. Damit steht Ihrer geplanten Weiterbildungsmaßnahme für den beruflichen Aufstieg nichts mehr im Wege.

Bildungsurlaub

Vielfach unterschätzt oder auch gar nicht, da viele Arbeitnehmer auch noch nie davon gehört haben, ist der Bildungsurlaub. Grundsätzlich gibt es in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, daher können Sie diesen auch beantragen. Bayern und Sachsen bilden hier die Ausnahme. Je nach Bundesland variiert allerdings die Bezeichnung des Bildungsurlaubes, so ist oft auch von „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ die Rede. Alles drei Begriffe beschreiben letztendlich das Gleiche – und zwar die Möglichkeit, eine Weiterbildung zu absolvieren im Rahmen eines bezahlten Urlaubs, der vom Arbeitgeber bewilligt wird. Bildungsurlaub wird immer zusätzlich zum regulären Urlaubs gewährt. Grundsätzlich stehen jedem Arbeitnehmer im Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu, um in dieser Zeit sich weiterbilden zu können und dafür von der Arbeit freigestellt zu sein. Es besteht auch die Option, 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren zu nehmen. Die Weiterbildung während des Bildungsurlaubs muss nicht zwangsweise mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Kurs oder die Weiterbildungsmaßnahme als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Die Kosten für die Weiterbildung tragen Sie in diesem Falls zwar selbst, können Sie allerdings über die Steuer geltend machen. Zudem erhalten Sie ja in der Zeit des Bildungsurlaubs trotzdem weiterhin Ihren Lohn. Insofern ist der Bildungsurlaub keine direkte Förderung, jedoch indirekt eine tolle Gelegenheit, um sich weiterzubilden und das während eines Bildungsurlaubes und nicht ausschließlich während der Freizeit.

Förderung durch den Arbeitgeber

Nicht nur externe Programme helfen Ihnen dabei, sich weiterzubilden und die Kosten teilweise bezuschusst zu bekommen. auch Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Weiterbildung ermöglichen und die Weiterbildungskosten teilweise oder auch komplett tragen. Hierbei ist natürlich wichtig, dass Sie mit offenen Karten spielen und gute Argumente haben.  Weiterbildungsmaßnahme, die Sie vom Arbeitgeber mitfinanziert haben wollen, sollten in direkter Verbindung mit Ihrer Tätigkeit stehen. Zeigen Sie die Vorteile durch das erworbene Wissen auf und argumentieren Sie, inwiefern das Unternehmen und das Team konkret profitiert. Ob Weiterbildungskurse, Online-Seminare oder aber ein Coaching mit einem passenden Berater, hier sind viele Formen für die Weiterbildung möglich.

Fazit: Vielfältige Förderangebote für Gründung und Weiterbildung nicht ungenutzt lassen

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es eine Menge Möglichkeiten gibt, wie Sie eine Förderung für Gründung oder auch Ihre Weiterbildung erhalten können. Wichtig ist, dass Sie sich vorab informieren und damit genau wissen, welche Fördermöglichkeit am besten zu Ihnen passt. Von der Arbeitsagentur können Sie neben dem AVGS einen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhalten, sodass Sie damit leichter in Ihre berufliche Selbstständigkeit starten können. Aber auch Gründungswettbewerbe und zahlreiche Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ermöglichen Ihnen einen leichteren Start. Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, stehen Ihnen ebenfalls tolle Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Der AVGS lässt sich genauso für Ihre Karriere und eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme nutzen. Aufstiegs-BAföG und Bildungsurlaub ermöglichen Ihnen darüber hinaus unter einfacheren Bedingungen Ihre gewünschte Weiterbildung anzugehen.

Ergreifen Sie jetzt die Chance und erhalten Sie eine Förderung für Ihren weiteren beruflichen Weg. Vereinbaren Sie dafür gern ein kostenloses Erstgespräch und erhalten dabei alle wichtigen Informationen.

 

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