Seit 2019 ist die neue Abgabefrist für die Steuererklärung der 31. Juli des Folgejahres, für das die Steuererklärung abgegeben wird, und nicht mehr der gewöhnliche Stichtag Ende Mai. Für die Steuerklärung zum Jahr 2020 gilt daher die Abgabefrist 31. Juli 2021 – wenn nicht Corona unser komplettes Leben auf den Kopf gestellt hätte. Auch hier merken wir immer noch die Auswirkungen der Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen, sodass die Bundesregierung beschlossen hat, die Frist zu verlängern. Alle aktuellen Termine erfahren Sie hier und zudem möchten wir Ihnen einen kleinen Anreiz geben, denn auch Ihre zahlreichen Online-Weiterbildungen im vergangenen Jahr und auch zukünftig in diesem Jahr können Sie von der Steuer absetzen. So lohnt es sich doch auch vermehrt auf Weiterbildung zu setzen, auch wenn diese zuhause und digital erfolgt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Steuer achten sollten:
Steuervorteile für die eigene Weiterbildung nutzen
Für Fortbildungen, Seminare und Schulungen ist es wichtig zu wissen, dass Sie diese bei der Steuer geltend machen können, sofern diese direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Für alle Arbeitnehmer fallen die Fortbildungskosten dabei unter die Werbungskosten. Dort können Sie alles entsprechend zusammenfassen. Für Unternehmer und Selbstständige allerdings gibt es die Möglichkeit die Weiterbildungskosten ebenfalls steuerlich abzusetzen, diese fließen jedoch in die Betriebsausgaben mit ein. Damit haben beide Berufssparten die Chance, Fortbildungen – teilweise oder auch ganz – bei der Steuer mit berücksichtigt zu bekommen und damit steuerliche Erstattungen zu erhalten.
Für alle Fortbildungskosten, die Schulungen und Weiterbildungen außer Haus betreffen, können nicht nur die direkten Kosten für die Teilnahme angeben werden. Zudem sind dabei im direkten Zusammenhang stehende Ausgaben ebenfalls relevant und Sie können diese mit in die Werbungskosten einfließen lassen. Dazu zählen eben die konkret zuordenbaren Seminar- bzw. Studiengebühren, die Kosten für gegebenenfalls notwendige Literatur und außerdem auch alle Arbeitsmaterialien. Außerdem können Sie evtl. verursachte Reisekosten wie Fahrten, Übernachtung, Verpflegung etc. (auch unter Werbungskosten) ebenfalls geltend machen.
Steuerliche Erleichterungen auch für Online-Weiterbildungen
Gleiches gilt für die digitalen Schulungen, Online-Seminare und virtuelle Weiterbildungen. Für das Finanzamt ist es unerheblich, von wo aus Sie teilnehmen und wo die Fortbildung stattfindet. Wichtig ist nur, dass die Online-Weiterbildung ebenfalls im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht und das zweifelsfrei erkennbar ist. Faktoren, wie etwa das Format der Veranstaltung oder Weiterbildung sind dabei unerheblich. Wenn Sie sich für die Online-Weiterbildung entscheiden, dann können Sie die Kosten für die Weiterbildung sowie für benötigtes Equipment, Software und Material genauso steuerlich absetzen. so leicht lässt sich die Weiterbildung nachträglich etwas kostengünstiger gestalten. Sie müssen dafür einzig und allein die Belege sammeln und die Angaben in der Steuererklärung eintragen.
Steuerfristen 2021 zur Abgabe der Steuerklärung für Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung
Die klassischen Abgabefristen sind seit 2019 auf den 31. Juli festgelegt worden. Damit haben Sie nun zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe Ihre Steuererklärung. Allerdings sind damit die Strafen bei einer verspäteten Abgabe auch strikter geworden. Daher sollten Sie eine Verlängerung der Abgabe frühzeitig schriftlich beantragen oder besser die Frist einhalten und sich bereits jetzt darum kümmern. Zudem haben Sie in diesem Jahr eine automatische Fristverlängerung und damit mehr Zeit für die Abgabe. Alle Fristen gelten immer für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Die aktuelle Abgabefrist hat sich durch die Corona-Pandemie verschoben, denn die Bundesregierung hat entschieden, dafür mehr Zeit zu geben. Die aktuelle Frist zur Abgabe der Steuererklärung für dieses Jahr ist nun der 1. November 2021. Das gilt allerdings nur für das aktuelle Jahr. Damit wird Ihnen mehr Zeit gewährt, um Ihre Steuerklärung abzugeben. So gibt es ein wenig Entlastung, was die Buchhaltung in Bezug auf alle steuerrelevanten Unterlagen anbelangt.
Für alle, die sich dabei Unterstützung vom Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfeverein holen, gelten zudem andere Fristen. Hier gelten sieben Monate Aufschub. Damit wird in der Regel der letzte Februartag der gültige Stichtag. Doch hier gilt für die Steuererklärung zu 2020 eine Sonderregelung, denn der Stichtag ist der 31. Mai 2022.