Die Gründung in Form der nebenberuflichen Selbständigkeit ist beliebt und boomt geradezu, denn über die Hälfte aller Gründungen sind nebenberuflich. Diese Verwirklichung eines Traumes als nebenberuflich Selbständiger scheint für viele attraktiver zu sein, als direkt im Haupterwerb freiberuflich zu sein. Durch das gesicherte Monatseinkommen über den Haupterwerb ergeben sich natürlich Vorteile. Vor allem aber birgt es auch ein geringeres Risiko, falls die Selbständigkeit doch scheitern sollte. Vielleicht sind auch Sie am Überlegen, sich nebenbei noch selbständig zu machen, um Ihr Einkommen aufzubessern oder aber ihre Leidenschaft auch zum Beruf zu machen, zumindest in Teilzeit. Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, dann finden Sie hier die nötigen Hürden und Pflichten einmal aufgezählt. Im Rahmen unseres individuellen Coachingangebots unterstützen wir Sie gerne in allen Fragestellungen zur Gründung im Nebenerwerb.
#1: Grenzen in Bezug auf zeitlichen Aufwand und Einkommen
Eine nebenberufliche Selbständigkeit ist nur dann nebenberuflich, solange ein gewisser Rahmen eingehalten wird. Dieser Rahmen bezieht sich auf die Arbeitszeit, die Sie für diese Selbständigkeit aufwenden und auf das dadurch erzielte Einkommen. Im Grundsatz geht es dabei, welche Ihrer Beschäftigungen den Arbeitsmittelpunkt darstellt. Aus dieser Überlegung heraus ist festgelegt, dass das Einkommen aus der freiberuflichen Nebentätigkeit Ihr Arbeitseinkommen aus dem Angestelltenverhältnis nicht übersteigen darf. Für die Arbeitszeit gilt, dass diese sich an einer Richtzeit von höchstens etwa 18 Stunden pro Woche für die nebenberufliche Selbständigkeit orientiert. Dies sollten Sie beachten, um nebenberuflich selbständig sein zu können. Andernfalls ergeben sich Änderungen in Bezug auf Sozialversicherung und auch das Arbeitnehmerverhältnis.
#2: Meldepflichten wie bei Vollzeit-Freiberuflern
Bei den Meldepflichten gilt für nebenberuflich Selbständige das gleich wie für Selbständige in Vollzeit. Demnach müssen Sie sich an die gleichen Regeln halten und Ihre Selbständigkeit bei den entsprechenden Institutionen und Ämtern melden:
- Die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit erfolgt genauso, unabhängig davon ob diese neben- oder hauptberuflich ist. Sollten Sie in beratender Funktion oder mit einer künstlerischen Tätigkeit selbständig sein, müssen Sie sich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden. Sollten Sie gewerblich nebenberuflich tätig sein, ist die Anmeldung des Gewerbes eben an das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt zu richten.
- Was die Meldung beim Finanzamt und damit Ihre Umsätze angeht, sind diese natürlich ebenfalls anzugeben und entsprechend in der Steuererklärung zu vermerken. Das entsprechende Einkommen über die nebenberufliche Selbständigkeit ist auch zu versteuern, nach dem entsprechenden Regelsatz. Auch hier gibt es keinen Unterschied zwischen der neben- und hauptberuflichen Selbständigkeit. Wie manchmal irreführend zu finden, entspricht die Kleinunternehmerregelung keinesfalls der nebenberuflichen Selbständigkeit. Sie können die Kleinunternehmerregelung bei Gründung im Vollerwerb sowie im Nebenerwerb in Anspruch nehmen. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer erheben, insofern Sie mit dem erzielten Umsatz die 22.000 € im ersten Jahr nicht übersteigen.
- Wichtig ist auch die Meldung Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit als Selbständiger bei der Krankenkasse, da diese Ihre Sozialversicherungspflicht betreffen kann. An sich müssen Sie keine (zusätzliche) Sozialversicherung zahlen. Allerdings kann es sein, dass Ihr Entgelt aus der nebenberuflichen Selbständigkeit für Ihren Beitrag berücksichtig wird. Insofern sollten Sie Änderungen so früh wie möglich Ihrer Krankenkasse angeben und auch regelmäßig Rücksprache halten, um so Ihren Status immer auf dem neuesten Stand zu haben. Sollte Ihre nebenberufliche Selbständigkeit sich so entwickeln, sodass Sie daraus ein höheres Einkommen erzielen und/oder die Arbeitszeit dafür überwiegt, können Sie den Status als Selbständiger beantragen. Dann werden Sie versicherungsfrei und müssen keine Abgaben mehr für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
- Darüber hinaus gilt für Sie auch, dass Sie die gleichen Qualifikationen und Genehmigungen sowie Nachweise für Ihre Tätigkeit (falls erforderlich) erbringen müssen, wie für die hauptberufliche Selbständigkeit. Das können Einträge ins Handelsregister oder bei Verbänden sein oder aber Zulassungen für Ihre Tätigkeit wie Abschlüsse und Zertifikate.
#3: Zusätzliche unausgesprochene Meldepflicht beim Arbeitgeber
Vergessen Sie nicht Ihren Nebenerwerb auch mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären. Auch wenn Sie keine offizielle Meldepflicht haben, an die Sie gebunden sind, so kann es doch später zu Problemen kommen. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung, wenn Sie die nebenberufliche Selbständigkeit Ihrem Chef gegenüber verschweigen. Zudem sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag nochmals genau durchlesen, denn oft gibt es eine Klausel zu Nebentätigkeiten darin. Aus diesen Gründen sollten Sie Ihren Chef einweihen und bei der Wahl Ihrer Nebenerwerbstätigkeit auch folgende Kriterien beachten:
- Ihre nebenberufliche Selbständigkeit darf keine negativen Auswirkungen auf Ihren Fulltime-Job haben.
- Der Haupterwerb muss klar vom Nebenerwerb getrennt sein.
- Es darf keine direkte Konkurrenz durch Ihre nebenberufliche Selbständigkeit entstehen.
- Krankheit und Urlaub dürfen nicht dafür verwendet werden, um Ihre Nebentätigkeit auszubauen.
Wenn Sie diese Regeln beachten und Ihren Arbeitgeber von Ihrem Nebenerwerb in Kenntnis setzen, sollten keine Probleme entstehen.
#4: Vorsicht mit der Scheinselbständigkeit
Wenn Sie sich nebenberuflich selbständig machen, sollten Sie außerdem darauf achten, dass Sie nicht der Gefahr einer Scheinselbständigkeit laufen. Dies ist vor allem in Bezug auf Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge wichtig, da es sonst zu hohen Nachforderungszahlungen kommen kann. Eine Scheinselbständigkeit steht oft mit einer Weisungsgebundenheit in Zusammenhang. Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie auf einige Punkte achten sollten. Wenn folgende Kriterien zustimmen, deutet das tendenziell auf eine Scheinselbständigkeit hin:
- Sie bestimmen Ihre Arbeitszeiten nicht selbst.
- Sie haben nur einen Kunden bzw. Auftraggeber.
- Sie verfügen über keine eigenen Geschäfts- bzw. Büroräumen.
- Sie legen Ihre Preise nicht selbst fest.
#5: Doppelbelastung nicht unterschätzen
Je nachdem ob Sie Vollzeit 40 Stunden in der Woche im Angestelltenverhältnis oder ähnliches arbeiten, sollten Sie die zusätzliche Belastung durch eine nebenberufliche Selbständigkeit keineswegs unterschätzen. Nicht nur zeitlich bedeutet eine Selbständigkeit einen gewissen Aufwand. Auch die psychische Belastung spielt ebenfalls eine große Rolle. Darüber hinaus fehlt Ihnen natürlich die Zeit, die Sie nach dem Feierabend für Ihre nebenberufliche Selbständigkeit aufwenden für Familie, Freunde, Hobbies und Auszeiten für Sie selbst. Zwar ist die freiberufliche Tätigkeit oder das Gewerbe nebenbei eine gute Form, um zu testen, ob Ihre Geschäftsidee langfristig bestehen kann und am Markt eine Chance hat. Natürlich ist eine Menge zusätzlicher Arbeit damit verbunden.
Überlegen Sie daher zu Beginn genau, ob Ihnen Ihre Freizeit wichtiger ist als die Selbstverwirklichung mit einer Gründung im Nebenerwerb und ob Sie diese Herausforderung eingehen wollen. Diese Entscheidung sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Auch wenn es sein kann, dass sich Ihre Idee für die nebenberufliche Selbständigkeit etabliert und Sie dadurch eventuell auch später in Vollzeit selbständig sein können und werden.
Fazit: Nebenberuflich selbständig gelingt durch gute Vorbereitung
Wenn Sie diese Kriterien und Pflichten im Auge haben und einhalten, dann steht Ihrer Gründung im Nebenerwerb nichts mehr im Weg. Durch das geregelte Einkommen haben Sie genügend Freiheiten, finanzielle Sicherheit und auch Zeit. Damit können Sie Ihre nebenberufliche Selbständigkeit ausarbeiten und in Ruhe und mit einem guten Konzept voranbringen. Im Buch „Selbstständig nach Feierabend“ finden Sie weitere Tipps zum Thema.
Unser Coachingangebot „Gründung im Nebenerwerb“ wird individuell auf Ihre Situation und offenen Fragestellungen zugeschnitten – kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches (selbstverständlich kostenfreies) Erstgespräch.