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7. November 2018 | Redaktionsteam | merkur-start up

Gründungszuschuss abgelehnt! Wie bekomme ich den Zuschuss trotzdem?

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Der Ablehnungsbescheid zu Ihrem Gründungszuschuss kam ins Haus geflattert? Kein Grund zur Sorge oder direkt aufzugeben – das ist nicht das Ende! Obwohl der Gründungszuschuss abgelehnt wurde, haben Sie dennoch die Chance auf die Förderung Ihrer Existenzgründung durch die Bundesagentur für Arbeit. Hier erfahren Sie, was Sie noch tun können, um den Gründungszuschuss dennoch bewilligt zu bekommen:

Gründungszuschuss abgelehnt! Wie Sie doch noch die Förderung bekommen

 

Ablehnung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss

Zuerst einmal vorneweg: Der Gründungszuschuss an sich ist seit der gesetzlichen Änderung vor einiger Zeit nur noch eine Ermessensentscheidung. Sie haben keinerlei rechtlich geltenden Anspruch darauf. Allerdings ist diese Leistung auch keine Willkür-Leistung Ihres Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit. Insofern kann es durchaus aus plausiblen Gründen sein, dass Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird. In gegebenem Fall liegen jedoch triftige Gründe vor, die zu dieser Entscheidung und der Ablehnung geführt haben. Das ist aber keinesfalls das Ende – denn der Ablehnungsbescheid alleine zieht noch keinen Schlussstrich.

1. Unbedingt Widerspruch einlegen!

Sobald der Ablehnungsbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, legen Sie Widerspruch ein. Dafür haben Sie vier Wochen Zeit, danach verfällt das Recht auf Widerspruch. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit nochmal nachzuhaken und ggf. Nachbesserungen im Businessplan oder konkretere Zahlen je nach Begründung vorzulegen. Die Ablehnung Ihres Antrages erfolgt mit einer Begründung. Diese sollten Sie sich dann zu Herzen nehmen und genau prüfen.

2. Ablehnungsbegründung und Kontakt zum Sachbearbeiter

In der Begründung Ihres Sachbearbeiters, weshalb Sie den Gründungszuschuss nicht bewilligt bekommen, geht hervor, weshalb Zweifel an Ihrem Gründungsvorhaben bestehen. Die Gründe sind natürlich sehr individuell und es gibt damit auch keine Pauschallösung, wie Sie dennoch an den Gründungszuschuss gelangen. Aus diesem Grund gilt es zuallererst einmal die Begründung zur Ablehnung genau zu lesen. Falls daraus keine detaillierten Angaben hervorgehen, fragen Sie am besten bei Ihrem Sachbearbeiter nach, woran es gelegen hat. Die genaue Klärung hilft Ihnen beim Widerspruch und ist die Grundlage für Ihre Änderungen und Nachbesserungen. Suchen Sie das Gespräch, denn nur in persönlichem Kontakt können Ihnen vielleicht nochmals Hilfestellungen gegeben werden oder aber Sie erfahren Details, weshalb Ihr Gründungsvorhaben nicht unterstützt wird.

3. Korrektur der beanstandeten Stellen

Im Nachgang geht es um die Korrektur, denn unzureichende Erläuterungen zu Ihrem Gründungsvorhaben, in Ihrem Businessplan oder auch in Ihrem Antrag sollten Sie auf jeden Fall ausbessern. Gehen Sie dabei auf die Gründe für die Ablehnung ein und erläutern Sie ganz präzise und vor allem begründet, weshalb Ihre Gründungsidee doch mit dem Gründungszuschuss unterstützt werden sollte. Sie müssen keinesfalls weitere Unterlagen einreichen oder eine komplette Überarbeitung vornehmen, es geht nur darum, die Begründung der Agentur für Arbeit zu widerlegen. Am besten gelingt das mit Zahlen und konkreten Argumenten. Es geht dabei vor allem darum, warum diese tragfähig und zukunftsorientiert ist. Nehmen Sie in Ihrem schriftlichen Widerspruch konkret Stellung dazu, weshalb die Ablehnung Ihres Antrages nicht zutrifft. Wenn Sie mit guten Argumenten die Antragsablehnung widerlegen können und Ihre Kompetenz aufzeigen, dann kommt es bei der erneuten Prüfung höchstwahrscheinlich doch noch zu einer Bewilligung.

4. Erneute Prüfung des Antrags

Der Vorteil liegt auf Ihrer Seite, denn der Widerspruch ist an eine andere Adresse gerichtet und landet nicht bei Ihrem Sachbearbeiter auf dem Tisch. Dafür hat jedes Amt eine gesonderte Abteilung, die sich den abgelehnten Anträgen und dazu eingelegten Widersprüchen annimmt. Insofern sind Antipathie seitens Ihres Sachbearbeiters oder andere persönliche Gründe in dieser Instanz nicht ausschlaggebend bzw. gar nicht erst möglich. Eine unabhängige Stelle erhält damit Ihren Widerspruch und prüft Ihren Antrag und damit Ihre Unterlagen erneut. In den meisten Fällen führt das dann doch zu einer Bewilligung des Gründungszuschusses, aber nur in den meisten und nicht in allen Fällen. Wie schon erwähnt, haben Sie keinerlei Anspruch auf die Förderung Ihres Gründungsvorhabens durch die Agentur für Arbeit.

Fazit: Gründungszuschuss im zweiten Anlauf möglich

Der Ablehnungsbescheid ist in den wenigsten Fällen das Ende eines Gründungsvorhabens. Vielmehr haben Sie eine zweite Chance auf Förderung Ihrer Gründung durch die Agentur für Arbeit, auch wenn im ersten Anlauf der Gründungszuschuss abgelehnt wurde. Mit Hilfe des Widerspruchs und einer ausführlichen und vor allem begründeten Stellungnahme können Sie nochmals gezielt auf Ihre Motivation, Kompetenz und das Gelingen Ihres Gründungsvorhabens hinweisen. Dafür sollten Sie vorab den Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter suchen, um genau herauszufinden, woran die Ablehnung festgemacht ist. Wenn Sie Widerspruch einlegen und nochmals Argumente für die Gründung vorlegen bzw. verdeutlichen, wird der Antrag auf Gründungszuschuss erneut geprüft. Nach schlüssiger Begründung kann die Bewilligung dann doch noch erfolgen.

In unserem Onlineseminar zum Thema Gründungszuschuss erhalten Sie zudem weitere Informationen und Sie können Ihre Fragen stellen.

Sollten Sie erst am Anfang Ihrer Gründungsidee stehen und über die Beantragung des Gründungszuschusses nachdenken, dann nutzen Sie doch das Coaching für Existenzgründer. Dabei können Sie den Businessplan erstellen, eine Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten und vor allem aber an Ihrer Gründungsidee feilen. Im kostenlosen Erstgespräch mit unseren Berater und Coaches erfahren Sie mehr zum Ablauf.

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