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4. Oktober 2018 | Redaktionsteam | merkur-start up

Verlängerung für den Gründungszuschuss bekommen

Der Gründungszuschuss ist für viele Gründer und Gründerinnen ein begehrtes und vor allem hilfreiches Startkapital, um ihre Gründungsidee verfolgen und erfolgreich am Markt etablieren zu können. Doch in manchen Fällen reicht der Gründungszuschuss allein nicht aus oder die Berechnungen im Finanzplan des Businessplans treffen wider Erwarten nicht ein. Dann heißt es erst einmal, Finanzierung überarbeiten und neues Startkapital an Land ziehen. Wie das aussehen kann, ist vielseitig und hängt vom Geschäftskonzept ab. In allererster Linie können Sie allerdings eine Verlängerung des Gründungszuschusses beantragen.

 

Der Gründungszuschuss im Allgemeinen

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann bei der Agentur für Arbeit ein entsprechendes Fördergeld beantragen: der Gründungszuschuss. Wenn Sie diesen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einige Unterlagen zu Ihrem Gründungsvorhaben vorlagen. Dazu zählen der Businessplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung, die Bescheinigung ist eine Stellungnahme einer anerkannten Trägers und gibt Auskunft über Ihre Geschäftsidee. Diese beiden Dokumente zeigen in bestem Falle auf, dass Ihre Gründungsidee plausibel, clever und vor allem aber tragbar, also finanziell erfolgreich und damit für Sie einkommenssichernd ist. Sollte Ihr Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit und die entsprechenden Unterlagen für Ihr Geschäftsidee sprechen, dann steht der Gründung nichts mehr im Weg. Damit haben Sie auch die Hürden bewältigt, um den Gründungszuschuss bekommen zu können.

Der Gründungszuschuss ist allerdings eine „Kann“-Leistung, das bedeutet Sie haben keinerlei Anspruch darauf und liegt im Ermessen Ihres Ansprechpartners bei der Agentur für Arbeit. Die Gründungsförderung wird im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld I für die ersten sechs Monate nach Gründung gewährt und beläuft sich auf das zuletzt von Ihnen bezogene Arbeitslosengeld I plus pauschal 300 Euro für die Sozialversicherungsabgaben. Das ist die erste Phase des Gründungszuschusses. 

Lässt sich der Gründungszuschuss verlängern?

Die zweite Phase besteht in der Verlängerung des Gründungszuschusses, denn die Förderung Ihres Gründungsvorhabens durch die Agentur für Arbeit lässt sich durchaus verlängern. Das ist die gute Nachricht. Allerdings sind Sie in der Beweispflicht, weshalb eine Verlängerung gewährt werden soll und Sie diese benötigen. Nur so können Sie den Gründungszuschuss erfolgreich verlängern.

Wie läuft die Verlängerung ab?

Um eine Verlängerung des Gründungszuschusses zu bekommen, sind einige Schritte notwendig. Die Verlängerung der Förderungsdauer läuft über einen entsprechenden Antrag ab, denn Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit erhalten. Diesen müssen Sie entsprechend ausfüllen und natürlich wahrheitsgetreue Angaben machen. Der Antrag dient als Grundlage für die Entscheidung über Ihre Verlängerung. Wenn zu Ihren Gunsten entschieden wird, erhalten Sie in dieser zweiten Phase der Förderung durch die Agentur für Arbeit im Anschluss an die sechs Monate nochmals neun Monate eine Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich. Das klingt jetzt vielleicht etwas wenig im Vergleich zur ersten Summe des Gründungszuschusses, aber wenn Sie den Betrag mit der Zahlungsdauer in Relation setzen, können Sie nochmals 2.700 Euro für Ihr Geschäftskonzept und neu gegründetes Unternehmen einsetzen.

Für eine rechtzeitige Verlängerung des Gründungszuschusses, falls Sie diese erhalten sollten, denn auch darauf haben Sie keinen Anspruch, sollte die Antragstellung über die Verlängerung bereits vier bis sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. Diesen Folgeantrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit entweder am Telefon oder aber besser persönlich im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner. Im Gespräch können Sie besser nochmals Ihre Prognosen und Argumente vorbringen und haben somit vielleicht eher die Chance auf Verlängerung. Sollten Sie keinen erneuten Antrag stellen, wird der Gründungszuschuss natürlich nicht verlängert.

Welche Angaben sind für den Antrag auf Verlängerung zu machen?

Im Folgeantrag für die Verlängerung Ihres Gründungszuschusses müssen Sie die Agentur für Arbeit über eventuelle Änderungen informieren und diese angeben. Das betrifft:

  • Änderungen seit dem ersten Antrag (Wohnortwechsel und Wechsel der Bankverbindung),
  • Änderung von Art und Umfang der Tätigkeit,
  • Anzahl der Wochenstunden, die Sie für die selbständige Tätigkeit aufwenden und
  • eventuelle nichtselbstständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang.

Das bedeutet konkret, dass Sie zu Ihrem Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses entsprechende Angaben machen. Dabei sollten Sie Ihre hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweisen. Wie schon bei Usprungsantrag muss die geförderte Selbstständigkeit eine gewisse Zeit umfassen, dabei gelten mind. 15 Wochenstunden als Grenze. Zudem sollte die selbstständige Tätigkeit im zeitlichen Umfang andere Tätigkeiten deutlich überwiegen.

Außerdem sollten Sie Ihre intensive Geschäftstätigkeit entsprechen belegen können. Dabei steht für die Agentur für Arbeit im Zentrum, dass Sie mit Ihrer bisherigen und absehbaren Geschäftstätigkeit bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung oder aber absehbar Einkünfte erzielen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Die Angaben, die Sie für den Folgeantrag machen, fassen Sie am besten in einen schriftlichen Bericht, der einen Rück- sowie einen Ausblick auf ihre selbstständige Tätigkeit gibt. Es gibt keinerlei Formalien zur Form dieses Berichtes, allerdings gilt eine DinA 4-Seite als gute Richtlinie.

Als Letztes sollten Sie dokumentierte Übersichten zu Ihrem Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses beifügen, das beinhaltet etwa Ihre bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz auch BWA). Diese erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater. Falls Sie Steuerliches selbst erledigen, können Sie auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zurückgreifen. Darüber hinaus sollten Sie eine Umsatz- und Gewinnprognose ergänzen sowie eine Übersicht über Ihre bisherigen Auftragseingänge.

Diese Unterlagen zu Ihrem Antrag bilden die Entscheidungsgrundlage für die Agentur für Arbeit, sodass Sie hier bei der Erstellung natürlich gründlich und sorgfältig vorgehen sollten. Wenn Zweifel am Erfolg Ihrer Selbständigkeit aufkommen und damit im Sinn der Weiterbewilligung Gründe gegen eine erneute Förderung sprechen, kann es durchaus sein, dass die Agentur für Arbeit nach den gesetzlichen Vorgaben auf eine erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ besteht. Wenn Sie Ihre Angaben jedoch plausibel gemacht haben und Ihr Geschäftskonzept sowie die weitere Entwicklung weiterhin vielversprechend sind, spricht der Bewilligung einer Verlängerung des Gründungszuschusses nichts entgegen.