Der Gründungszuschuss ist für viele Gründer und Gründerinnen ein begehrtes und vor allem hilfreiches Startkapital. Damit können Sie Ihre Gründungsidee verfolgen und diese erfolgreich am Markt etablieren. Der Gründungszuschuss muss beantragt werden und dann entscheidet die zuständige Arbeitsagentur über die Bewilligung. In allererster Linie können Sie allerdings eine Verlängerung des Gründungszuschusses beantragen.
Der Gründungszuschuss im Allgemeinen
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann bei der Agentur für Arbeit ein entsprechendes Fördergeld beantragen: Der Gründungszuschuss. Wenn Sie diesen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einige Unterlagen zu Ihrem Gründungsvorhaben vorlegen. Dazu zählen ein Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist eine Stellungnahme eines anerkannten Trägers und gibt Auskunft über Ihre Geschäftsidee. Diese beiden Dokumente zeigen in bestem Falle auf, dass Ihre Gründungsidee plausibel, clever und vor allem aber tragbar, also finanziell erfolgreich ist. Für die Arbeitsagentur oder das Jobcenters ist nämlich ausschlaggebend, ob Ihre Gründungsidee einkommenssichernd ist. Dafür gilt es, Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit durch die genannten Unterlagen von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen. Damit können Sie den Gründungszuschuss beantragen.
Sie wollen mehr über den Gründungszuschuss wissen? Dann finden Sie in unserem Artikel zu den 5 Fragen zum Gründungszuschuss alle Antworten. Verschaffen Sie sich noch jetzt einen Überblick und profitieren Sie von dieser staatlichen Förderung für Ihre Gründung.
Der Gründungszuschuss ist allerdings eine „Kann“-Leistung. Das bedeutet Sie haben keinerlei Anspruch darauf und er liegt im Ermessen Ihres Ansprechpartners bei der Agentur für Arbeit. Die Gründungsförderung wird im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld für die ersten sechs Monate nach Gründung gewährt und beläuft sich auf das zuletzt von Ihnen bezogene Arbeitslosengeld plus pauschal 300 Euro für die Sozialversicherungsabgaben. Das ist die erste Phase des Gründungszuschusses.
Lässt sich der Gründungszuschuss verlängern?
Die zweite Phase besteht in der Verlängerung des Gründungszuschusses, denn die Förderung Ihres Gründungsvorhabens durch die Agentur für Arbeit lässt sich durchaus verlängern. Das ist die gute Nachricht. Allerdings sind Sie in der Beweispflicht, weshalb eine Verlängerung gewährt werden soll und Sie diese benötigen. Nur so können Sie den Gründungszuschuss erfolgreich verlängern.
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Wie läuft die Verlängerung ab?
Um eine Verlängerung des Gründungszuschusses zu bekommen, sind einige Schritte notwendig. Die Verlängerung der Förderungsdauer läuft über einen entsprechenden Antrag ab, den Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit erhalten. Diesen müssen Sie entsprechend ausfüllen und natürlich wahrheitsgetreue Angaben machen. Sie selbst müssen aktiv werden, denn die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sie müssen die Verlängerung beantragen. Der Antrag dient als Grundlage für die Entscheidung über Ihre Verlängerung. Wenn zu Ihren Gunsten entschieden wird, erhalten Sie in dieser zweiten Phase der Förderung durch die Agentur für Arbeit im Anschluss an die sechs Monate nochmals neun Monate eine Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich.
Für eine rechtzeitige Verlängerung des Gründungszuschusses, sollte die Antragstellung bereits vier bis sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. Diesen Folgeantrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit entweder am Telefon oder aber besser persönlich im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner. Im Gespräch können Sie besser nochmals Ihre Prognosen und Argumente vorbringen. Damit haben Sie vielleicht eine größere Chance auf Verlängerung. Sollten Sie keinen erneuten Antrag stellen, wird der Gründungszuschuss natürlich nicht verlängert.
Welche Angaben sind für den Antrag auf Verlängerung zu machen?
Im Folgeantrag für die Verlängerung Ihres Gründungszuschusses müssen Sie die Agentur für Arbeit über eventuelle Änderungen informieren und diese angeben. Das betrifft:
- Änderungen seit dem ersten Antrag (Wohnortwechsel und Wechsel der Bankverbindung),
- Änderung von Art und Umfang der Tätigkeit,
- Anzahl der Wochenstunden, die Sie für die selbständige Tätigkeit aufwenden und
- eventuelle nicht selbständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang.
Das bedeutet konkret, dass Sie zu Ihrem Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses entsprechende Angaben machen. Dabei sollten Sie Ihre hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweisen. Wie schon beim Ursprungsantrag muss die geförderte Selbständigkeit eine gewisse Arbeitszeit umfassen. Dabei gelten mind. 15 Wochenstunden als Grenze. Zudem sollte die selbständige Tätigkeit im zeitlichen Umfang andere Tätigkeiten deutlich überwiegen.
Außerdem sollten Sie Ihre intensive Geschäftstätigkeit entsprechend belegen können. Dabei steht für die Agentur für Arbeit im Zentrum, dass Sie mit Ihrer bisherigen und absehbaren Geschäftstätigkeit bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung oder aber absehbar Einkünfte erzielen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Die Angaben, die Sie für den Folgeantrag machen, fassen Sie am besten in einen schriftlichen Bericht, zusammen. Dieser sollte einen Rück- sowie einen Ausblick auf ihre selbständige Tätigkeit geben. Es gibt keinerlei Formalien zur Form dieses Berichtes, allerdings gilt eine DinA 4-Seite als gute Richtlinie.
Als Letztes sollten Sie dokumentierte Übersichten zu Ihrem Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses beifügen. Das beinhaltet etwa Ihre bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz auch BWA). Diese erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater. Falls Sie Steuerliches selbst erledigen, können Sie auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zurückgreifen. Darüber hinaus sollten Sie eine Umsatz- und Gewinnprognose ergänzen sowie eine Übersicht über Ihre bisherigen Auftragseingänge.
Diese Unterlagen zu Ihrem Antrag bilden die Entscheidungsgrundlage für die Agentur für Arbeit, sodass Sie hier bei der Erstellung natürlich sorgfältig vorgehen sollten. Wenn Zweifel am Erfolg Ihrer Selbständigkeit aufkommen und damit im Sinn der Weiterbewilligung Gründe gegen eine erneute Förderung sprechen, kann es durchaus sein, dass die Agentur für Arbeit nach den gesetzlichen Vorgaben auf eine erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle besteht. Wenn Sie Ihre Angaben jedoch plausibel gemacht haben und Ihr Geschäftskonzept sowie die weitere Entwicklung weiterhin vielversprechend sind, steht der Bewilligung einer Verlängerung des Gründungszuschusses nichts mehr im Weg.
Fazit: Sorgfältige Antragstellung für die Verlängerung des Gründungszuschuss
Eine Verlängerung des Gründungszuschusses ist durchaus möglich. Wichtig dabei ist, dass Sie frühzeitig den Antrag zur Verlängerung stellen. Dabei sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit nicht scheuen. Im Gespräch können Sie wichtige Details klären. Darüber hinaus sollten Sie dem Antrag für die Verlängerung auch die entsprechenden Unterlagen beifügen, sodass plausibel wird, dass Sie mit Ihrer Gründung der selbständigen Tätigkeit weiterhin unterstützt werden sollten. Bei fundierten Nachweisen ist die Verlängerung dann auch weniger problematisch bzw. strittig.
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