Der aktuelle, zweite Lockdown im November, wenn auch nur ein „Light Lockdown“, hat betroffene Unternehmen vor eine erneute Herausforderung gestellt. Wer sich als Selbstständiger und Unternehmer nach dem ersten Lockdown im Frühjahr wieder zurück gekämpft hatte und sich über den Sommer hinweg finanziell wieder erholt hatte, kommt jetzt durch die vielen Einschränkungen erneut in Bedrängnis. Die Hilfspakete der Bundesregierung versuchen dort anzusetzen und kleine sowie mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Dabei sollen dieses Mal auch besonders Hilfen für Solo-Selbstständige bereitgestellt werden. Auf welche Hilfe Sie nun setzen können, haben wir für Sie zusammengefasst:
Neue Coronahilfen für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige
Mit dem November-Lockdown wurde deutlich, wie notwendig weitere Hilfen für kleine und mittelständische sowie Einzelunternehmer sind. Die Bundesregierung hat erneute Hilfen versprochen und dazu nachgebessert. Im Folgenden ist eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, auch als „Novemberhilfe“ bezeichnet, genannt worden. Diese gewährt den Betroffenen eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, um so weiterhin bestehen zu können. Zusätzlich wird die Überbrückungshilfe verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche ausgebessert.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe
Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe wird insbesondere berücksichtigt, dass die ersten Hilfs- und finanziellen Unterstützungsprogramme im März und April nicht ausgereicht haben und einige Branchen und Unternehmen ausgeschlossen haben. Darüber hinaus wurde auch in anderen Punkten nachjustiert und umfangreichere Hilfe erdacht. Folgende Bestimmungen gelten hierfür:
Wer ist berechtigt?
- Direkt betroffene Unternehmen: Damit sind Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen gemeint, die aufgrund der aktuellen Situation und Bestimmungen schließen mussten. Wer den Geschäftsbetrieb einstellen musste, wie auch Hotels, zählen dazu.
- Indirekt betroffene Unternehmen: Indirekt betroffen sind Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent der Umsätze durch Unternehmen generieren, die direkt durch die Schließungsmaßnahmen beeinträchtigt sind.
- Verbundene Unternehmen: Dazu zählen Unternehmen (mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebsstätten), deren verbundweiter Gesamtumsatz mit mehr als 80 Prozent auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Dabei werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen erstattet.
Wie hoch fällt die Novemberhilfe aus?
- Die Hilfe beträgt max. 1 Mio. Euro und dabei liegen die Zuschüsse pro Woche bei 75 Prozent, die Höhe ist auf der Basis des durchschnittlichen Wochenumsatzes von November 2019 zurückzuführen.
- Zuschüsse über 1 Mio. Euro sind zudem von der EU-Kommission zu notifizieren und zu genehmigen.
- Als Vergleichsumsatz zum wöchentlichen Umsatz aus November 2019 haben Solo-Selbstständige die Möglichkeit, den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 anzugeben, auf dessen Grundlage dann die Zuschüsse gewährt werden.
- Sollten Sie Ihre Geschäftstätigkeit erst nach dem 31. Oktober 2019 begonnen haben, wird als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz von Oktober 2020 oder aber der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung als Basis angenommen und ist ausschlaggebend über die Höhe der Novemberhilfe.
- Andere staatliche Leistungen für den Förderzeitrum November 2020 werden auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet.
Wann erhalten Betroffene die ersten Zahlungen der Wirtschaftshilfe?
- Erste Zahlungen werden bereits Ende November gezahlt, das sind Abschlagszahlungen, um die Hilfen so schnell wie möglich an die notwendigen Stellen zu verteilen. Für Solo-Selbstständige liegen diese Abschlagzahlungen bei max. 5.000 Euro, für Unternehmen bei max. 10.000 Euro.
- Die regulären Auszahlungen werden gerade vorbereitet und finalisiert und sollen dann ab Dezember reibungslos gezahlt werden.
Wo und wann kann der Antrag für die Novemberhilfe gestellt werden?
- Der Antrag ist zentral über die Webseite der bundesweiten Anlaufstelle einzureichen.
- Die Antragstellung kann ab der letzten November-Woche erfolgen, das ist voraussichtlich ab 25. November 2020.
- Der Antrag wird elektronisch gestellt und muss über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.
- Für Solo-Selbstständige gilt eine Sonderregelung: Wer nicht mehr als max. 5.000 Euro Förderungshilfe beantragt, muss keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen. Sie sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe II ist ebenfalls überarbeitet worden und wird für den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2020 gewährt. Darüber hinaus wurden die Zugangsbedingungen vereinfacht, alles wichtige hier in Kürze im Überblick:
Wer ist antragsberechtigt?
- Zuschüsse über die Überbrückungshilfe II können kleine und mittelständische Unternehmen erhalten, deren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie eingestellt oder stark eingeschränkt werden musste und muss. Die Überbrückungshilfe wird auch für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert.
- Auch Soloselbstständige und Freiberufler sind antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Wie lauten die Voraussetzungen?
- Der Umsatz des Unternehmens muss in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August 2020 um mind. 50 Prozent eingebrochen sein (im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten).
- Der Umsatz muss durchschnittlich mind. 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 eingebrochen sein (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).
- Die Eintrittsschwelle wurde zudem flexibler gestaltet, um den Zugang zur Überbrückungshilfe II zu bekommen.
Wie hoch ist die Überbrückungshilfe II?
- Ausschlaggebend für die Hilfe sind die betrieblichen Fixkosten.
- Unternehmen können für September bis Dezember 2020 eine Förderung von max. 200.000 Euro erhalten. Die Deckelung der Überbrückungshilfe für KMU, die bisher galt, fällt weg.
Wann und wo ist der Antrag dafür zu stellen?
- Der Antrag für Überbrückungshilfe II wird vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer der Betroffenen gestellt. Damit wird die Prüfung der fixen Kosten und der geltend gemachten Umsatzeinbrüche direkt vorgenommen.
- Die Antragstellung läuft über die gemeinsame Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, dort müssen sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren.
- Die Antragstellung erfolgt online seit dem 21. Oktober 2020.
- Die Überbrückungshilfe wird für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert.
Die Bürgschaftsgarantien aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Sicherheit
Die Hilfsmaßnahmen über Bürgschaftsgarantien sind besonders interessant für größere Unternehmen sowie für Familienunternehmen und den Mittelstand. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ein Hilfsprogramm, dass Unternehmen dabei unterstützt, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Das Gesamtvolumen beträgt dabei bis zu 600 Mia. Euro, die deutschen Unternehmen branchenübergreifend als Stabilisierungsmaßnahme gewährt werden und das in Form von Garantien und Bürgschaften. Die sollen dabei helfen, die Kapitalbasis zu stärken und Liquiditätsengpässe zu überwinden.
Für wen ist diese Coronahilfe geeignet?
- Vor allem Unternehmen der Realwirtschaft sind hierfür im Besonderen antragsberechtigt. Dazu zählen Unternehmen der Realwirtschaft, wenn sich ihre Bestandsgefährdung erheblich auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland auswirkt, was natürlich speziell für große Unternehmen gilt.
Der KfW-Schnellkredit bietet unkomplizierte Finanzhilfe
Selbstverständlich stehen Unternehmen für größere Liquiditätsengpässe auch wieder besondere Konditionen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dafür besonders gut geeignete Kredite zur Verfügung. Neben dem KfW-Kredit für Unternehmen haben Sie nun auch die Möglichkeit, zum Einen den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand oder den KfW-Schnellkredit für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Die Details sind hier einmal für Sie aufgelistet:
Was beinhaltet der KfW-Kredit und was der KfW-Schnellkredit an Konditionen?
- KfW-Kredit für Unternehmen: Dieser Kredit ist für Investitionen und Betriebsmittel gedacht, dabei übernimmt die KfW ein Teilrisiko Ihrer Hausbank. So die Chance, eine Kreditzusage zu bekommen, höher. Die Risikoübernahme richtet sich nach Größe des Unternehmens; für große Unternehmen bis zu 80 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.
- KfW-Schnellkredit für den Mittelstand: Auch hierbei ist der Kredit für Betriebsmittel und Investitionen zu beantragen. Dabei haftet allerdings der Statt zu 100 Prozent. So wird eine besonders schnelle und unbürokratische Auszahlung der KfW-Kredite über Hausbanken ermöglicht. Die Höhe ist bei Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten auf max. 500.000 Euro festgelegt, die Obergrenze für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten liegt bei 800.000 Euro.
- KfW-Schnellkredit für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen: Bei diesem Kredit erhalten Unternehmen und Einzelunternehmer bei der Hausbank max. 300.000 Euro. Die Kredithöhe hängt vom Jahresumsatz 2019 ab. Der Bund haftet dabei vollständig und die Hausbanken sind damit befreit.
Für wen sind die KfW-Kredite?
- Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind.
- Unternehmen, die mind. drei Jahre am Markt sind bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können
- Unternehmen mit 11 bis 249 Beschäftigten, die seit mind. Januar 2019 am Markt sind
- Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (Dafür sind die KfW-Schnellkredite geöffnet und angepasst worden.)
Wie wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt über Ihre Bank oder Sparkasse.
Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Online-Seminar „KfW-Schnellkredit beantragen“ am 20. November 2020 dazu.
Steuerliche Erleichterungen als Hilfsmaßnahmen wie im Frühjahr
Bereits im Anschluss an den ersten Lockdown zählten auch Steuererleichterungen zu den Coronahilfen im ersten Halbjahr. Auch diese Möglichkeiten stehen Ihnen nun wieder zur Verfügung. Welche das sind, wollen wir noch einmal ganz kurz aufzählen:
Welche steuerlichen Erleichterungen sind gemeint?
- Es kann mittels einer pauschalisierten Verlustrechnung für das Jahr 2020 eine Steuererstattung für die bereits in diesem Jahr geleistete Vorauszahlungen als auch für 2019 beantragt werden.
- Es besteht die Möglichkeit der Stundung von Steuerschulden aus Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer bis Ende 2020.
- Es sind Anpassungen für Ihre Steuervorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer möglich.
- Auch der Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen lässt sich anpassen.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer wird von den Finanzbehörden vorerst verzichtet.
- Für Betriebe in der Gastronomie gilt weiterhin die befristet gesenkte Mehrwertsteuer für Speisen, die am 1. Juli 2020 bereits in Kraft getreten ist, und bis 30. Juni 2021 weiter besteht.
Grundsicherung über vereinfachte Bewilligung für Solo-Selbstständige
Auch wenn für Solo-Selbstständige diese außerordentliche Wirtschaftshilfe im Vergleich zu den Hilfsprogrammen und -maßnahmen im Frühjahr angepasst wurde und Solo-Selbstständige mehr in den Fokus der Hilfe rückt, gilt weiterhin auch die Grundsicherung (also Arbeitslosengeld 2) als finanzielle Hilfe für Einzelunternehmer. Die vereinfachte Bewilligung wird verlängert, um so den Zugang zu erleichtern und die Auszahlung der Hilfen zu beschleunigen.
Wer kann Grundsicherung beantragen?
- Antragsberechtigt sind alle Selbstständigen, deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist und deren Einkommen wegbricht.
Was beinhaltet die Förderung durch Grundsicherung?
- Mit der Grundsicherung sind SGB-II-Leistungen gemeint, die eine Pauschale beinhaltet. Diese umfasst die Kosten für den Lebensunterhalt und die Mietzahlungen.
- In den ersten sechs Monaten des Bezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
- Die übliche Bedürftigkeitsprüfung, die Privatvermögen, angemessene Miete und mehr umfasst, wird erst nach diesen ersten sechs Monaten fällig und vollzogen, sofern Sie noch auf die Grundsicherung angewiesen sind.
- Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt.
Wie lauten die Voraussetzungen?
- Erleichterten Zugang durch einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung erhält, wer diesen bis zum 31. Dezember 2020 stellt.
- Für alle Neuanträge gilt ein Vereinfachtes Verfahren bei der Vermögensprüfung für sechs Monate. Dazu reicht eine Erklärung des Antragstellers, dass keine erheblichen Vermögenswerte vorliegen.
Wo wird der Antrag auf Grundsicherung gestellt?
- Der Antrag ist bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder dem jeweiligen Jobcenter zu stellen. Nähere Infos finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Mit dem BAFA-Beratungsangebot digital besser aufgestellt
Neben der finanziellen Sicherheit und Liquidität ist natürlich auch der Schwerpunkt auf den Erhalt der Geschäftstätigkeiten zu setzen. Dabei spielen insbesondere Marketing und in diesen Zeiten Online Marketing eine wichtige und tragende Rolle. Das gilt für größere, genauso wie für mittlere und kleinere Unternehmen, aber insbesondere auch für Einzelunternehmer. Wer als Solo-Selbstständiger diesen Bereich bisher etwas vernachlässigt hat oder Aufträge hauptsächlich über lokale Kunden bezogen hat, sollte die Beratungen des BAFA in Betracht ziehen und davon langfristig profitieren. Dabei nimmt der digitale Markt natürlich großen Einfluss und mit dem BAFA-Beratungsangebot inkl. Förderung lassen sich hier mit einem Experten beratend an der Seite neue Wege erdenken und gehen. Zentral sollte der Fokus in Sachen Unternehmensberatung auf folgenden Aspekten liegen:
- Marketingstrategien in Corona-Zeiten: Der Berater sollte mit Ihnen gemeinsam eine konkrete Strategie entwickeln, wie Sie nun Ihr Unternehmen besser aufstellen können und welche Möglichkeiten Sie haben, nun während der Corona-Pandemie, Kunden zu generieren und damit Umsätze zu erzielen. Dabei sollten neue Zielgruppen, Vertriebskanäle und besondere Marketing-Kanäle im Vordergrund stehen.
- Digitale Markterschließung: Ebenfalls Gegenstand der geförderten Beratung sollte der digitale Markt und dessen Erschließung sein. Dabei werden natürlich Aspekte wie Webseite, Social Media-Auftritte, Google My Business-Einträge etc. wichtig, die Ihrem Unternehmen zu digitaler Sichtbarkeit verhelfen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, Ihre Services anzubieten. Zudem sollten alternative Plattformen und Onlinehändler mit in die Überlegungen einbezogen werden. Am Ende stehen konkrete Anweisungen und Schritte, die Ihnen für die Umsetzung helfen.
- Online sowie insbesondere Social Media Marketing: Social Media Marketing und die ganzen Online-Kanäle, um Werbung und Marketing zu betrieben, haben seit März weiter Auftrieb bekommen. Auch für Ihr Unternehmen gilt daher, diese Marketingkanäle nicht unbeachtet zu lassen. Mit einem Berater an der Seite können Profile erstellt, Strategien für Inhalte erdacht und die konkrete Umsetzung des Online Marketings angegangen werden.
Die Kontaktmöglichkeiten und erste Anlaufstellen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Unternehmensberatung.
Weitere Hilfen für Unternehmen und Einzelunternehmer
Dieser allgemeine Überblick hat Ihnen hoffentlich einen Eindruck vermittelt, in welcher Form Sie Unterstützung für Ihr Unternehmen erhalten können. Darüber hinaus wird deutlich, wo die Bundesregierung die Hilfspakete nachgebessert hat und welche Möglichkeiten sich nun auch Kleinstunternehmern eröffnen. Darüber hinaus sollten Sie sich über die offiziellen Kanäle auf dem Laufenden halten, um so über Anpassungen und Ergänzungen informiert zu werden. Zudem gibt es ein breites Angebot an Online-Seminaren der merkur-start up GmbH, das Aufschluss über Finanzthemen, erste Schritte bei der Gründung, aber auch Hilfe und Anleitung in Sachen Online Marketing und mehr gibt. Unsere Berater und Experten aus dem Netzwerk informieren Sie zu den verschiedensten Themen, die nun in Sachen Wichtigkeit und Bedeutung an vorderster Stelle stehen.