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17. Mai 2018 | Redaktionsteam | merkur-start up

Der Lebenslauf – Teil 2: Die 9 wichtigsten Fragen

Wenn es um Lebenslauf und Bewerbungen geht, ist eines ganz besonders wichtig: PERFEKTION. Jede kleine Abweichung von den geltenden Formalien (die sich auch immer wieder einmal ändern) oder von den zahllosen „ungeschriebenen Gesetzen“ bei Bewerbungen kann das „Aus“ für den Job bedeuten. Auch in Bezug auf den Lebenslauf tauchen immer wieder zahlreiche Fragen auf. Die grundlegenden und notwendigen Regeln und „Gesetze“ zu Inhalten und zur Gestaltung des Lebenslaufs sind im letzten Beitrag einmal für Sie zusammengefasst. Die neun wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zum Lebenslauf darüber hinaus finden Sie hier deshalb einmal ausführlich und mustergültig beantwortet.

1. Womit kann ich punkten, was sollte man lieber sein lassen?

Punkten können Sie in Ihrem Lebenslauf vor allem durch eine klare Strukturierung und den Fokus auf die wichtigen Angaben. Das erzeugt ein professionelles Bild und macht dem Personalentscheider die Arbeit deutlich leichter. Alle wichtigen Angaben sollten klar und deutlich im Lebenslauf erwähnt werden – und zwar so kurz wie möglich. Stichpunktlisten und Aufzählungen sind dazu ein gutes Mittel. Das Wichtigste unter einem Punkt schreibt man IMMER zuerst. (Ausgenommen beim beruflichen Werdegang – hier wird üblicherweise in umgekehrter chronologischer Reihenfolge sortiert – keine Jahresangaben sondern Monatsangaben!)
Punkten können Sie auch mit einem teuren Foto vom Profi. Das ist etwas traurig, aber eindeutig eine Tatsache. Es vermittelt Stil und Wertschätzung für die Stelle, die Sie anstreben.
Zu den Dont’s gehören eindeutig Lügen, Unwahrheiten und Beschönigungen. Auch das Verschweigen von Kindern oder diverse Vertuschungsversuche bei Zeiten der Arbeitslosigkeit rächen sich (fast) immer. Das macht kein gutes Bild für den Arbeitgeber – und irgendwie kommt meist doch alles heraus.
Auch Belanglosigkeiten oder Nichtssagendes sowie Allgemeinplätze gehören zu den echten Dont’s. Niemand interessiert die Grundschule (die haben hoffentlich ja ohnehin alle absolviert). Und wer als Hobby „Lesen“ angibt, gibt sich selbst ein „Nullprofil“, wie Personalentscheider das gerne zu nennen pflegen. Rein private Dinge haben im Lebenslauf ebenso nichts zu suchen, außer sie hätten (was äußerst selten der Fall ist) einen wichtigen Informationswert für den Arbeitgeber.
Der Lebenslauf sollte immer knapp, klar, präzise und zielgerichtet im Hinblick auf das Unternehmen geschrieben werden, bei dem Sie sich bewerben. Alte Anglerweisheit: Man wähle den Köder, der auch dem Fisch schmeckt – und nicht den, den man selber gerade am tollsten findet. Sonst wird das nichts mit dem Job angeln.

2. Interessen, Ausbildung, beruflicher Werdegang – wieviel Platz wofür?

Grundsätzlich gilt beim Lebenslauf: Das Wichtige zuerst. Das ist auf jeden Fall der berufliche Werdegang, umgekehrt sortiert (das heißt von der aktuellen Tätigkeit chronologisch abwärts).
Den weiteren Schwerpunkt bilden Ausbildungen und Weiterbildungen. Auch hier gilt: das Wichtigste zuerst, Unwichtiges oder für die Position nicht Relevantes können Sie einfach weglassen. Bei Ausbildungen empfiehlt es sich, diejenigen voranzustellen, die Sie erst vor kurzem beendet haben oder solche, die Sie mit einem Zertifikat abgeschlossen haben. In dieser Reihenfolge bewerten das auch Personalentscheider.
Wenn es Interessen oder Hobbys gibt, die mit der geplanten Stelle in Zusammenhang stehen oder wichtige Qualifikationen oder Erfahrungen vermittelt haben, kommt das ganz zum Schluss – und zwar in aller gebotenen Kürze. „Seit 2010 ehrenamtlicher Vorsitzender des lokalen Dackelzüchtervereins“ – wenn man sich zufällig um eine Stelle beim Tierarzt bewerben sollte. Ansonsten fällt so etwas eher unter Freizeit-Vergnügen.
Einige wenige Punkte sollten Sie aber für ein rundes Bild dennoch anführen – sie bieten dann auch bei einem Bewerbungsgespräch Anknüpfungspunkte, um das Gespräch ein wenig aufzulockern oder den Bewerber besser kennenzulernen und Sympathie herzustellen. Wichtig sind aber vor allem die „harten Facts“ – beruflicher Werdegang und Ausbildungen und (nachweisbare) Qualifikationen und Zusatzqualifikationen.
Die sollten Sie dann immer auch gleich bewerten: „Englisch – gute Grundkenntnisse“, „SAP – solide Anwenderkenntnisse“, …

3. Foto, Beruf der Eltern, Familienstand, Name des Ehepartners…was muss rein, was braucht man nicht (mehr) zu erwähnen?

Ein Foto ist zwar nicht Pflicht im Lebenslauf, für einen überzeugenden Lebenslauf aber höchst empfehlenswert. Ebenso verhält es sich mit dem Familienstand – er gehört an sich zu den persönlichen Daten, die ein Arbeitgeber sowieso spätestens bei der Einstellung erfahren würde. Den Namen und den Beruf des Ehepartners können Sie aber getrost weglassen – das tut nichts zur Sache. Eine Ausnahme besteht vielleicht, wenn sich der Ehepartner im selben Unternehmen oder in der gleichen Branche bereits ‚einen Namen gemacht‘ hat – selbst dann ist es aber oft dennoch günstiger, das im Lebenslauf eher nicht zu erwähnen.
Angaben zu den Eltern machen Sinn bei jungen (und vor allem noch minderjährigen) Bewerbern – etwa bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz oder eine Praktikumsstelle. Ansonsten kann man Angaben zu Eltern – und besonders zu Geschwistern – auf jeden Fall weglassen.

4. Sollte man Profile in sozialen Netzwerken (Xing, LinkedIn) überhaupt erwähnen? Sollte man die Links dazu einbauen?

Ein gut gestaltetes eigenes Profil auf Xing oder LinkedIn kann durchaus eine Hilfe bei Bewerbungen sein. Aktiv darauf hinweisen sollten Sie darauf aber möglichst nicht – wenn, dann überhaupt sehr klein in der eigenen Email-Signatur oder an ähnlich unauffälliger Stelle.
Viele Personalentscheider googeln ihre Kandidaten heute ohnehin standardmäßig – wenn es ein solches Profil gibt, werden sie es also ohnehin finden. Profile auf Facebook und Instagram sind dagegen Privatsache, Personalentscheider dürften diese normalerweise auch in die Beurteilung nicht mit einfließen lassen.
Dennoch sollte n Sie natürlich darauf achten, dass dort keine Dinge zu sehen sind, die ein zukünftiger Arbeitgeber nicht sehen sollte. Besser Sie überprüfen das noch einmal vor dem Absenden einer Bewerbung.

5. Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um? Sollte ich alle Stationen aufführen, oder kann ich auch einfach die Lücken lassen?

Grundsätzlich sollte ein Lebenslauf immer lückenlos sein. Wenn zwischen zwei Jobs liegende Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht länger als zwei bis drei Monate gedauert haben, werden diese Zeiten zumeist als „unechte Lücken“ von Personalentscheidern wahrgenommen und fast nie hinterfragt – auch bei Bewerbungsgeschprächen nicht.
Bei länger dauernden Lücken sollten Sie immer bei der Wahrheit bleiben, aber passende Erklärungsversuche finden – berufliche Neuorientierung, Weiterbildung oder Praktika sind legitim. Arbeitslosigkeit sind ein Makel – aber kein unbehebbarer. Immerhin könnte man diese Zeit auch mit sinnvollen Dingen verbracht haben.
Lügen, Beschönigungen oder einen Lebenslauf als „Erfahrungsprofil“ (3 Jahre da, 4 Jahre dort“ anzulegen, gehen nach hinten los. Das weckt Misstrauen, überdies sind falsche Angaben im Lebenslauf ein fristloser Kündigungsgrund – selbst nach Beginn des Jobs noch.
Mit etwas Mühe finden Sie eine ehrliche, aber dennoch annehmbare Begründung für die Auszeit – selbst wenn es nur eine persönliche Auszeit war.

6. Was schreibe ich im Lebenslauf, wenn ich gerade arbeitslos bin?

Grundsätzlich macht es keinen guten Eindruck, wenn Sie schon an oberster Stelle unter dem Punkt „beruflicher Werdegang“ explizit auf die eigene Arbeitslosigkeit hinweisen. Das macht ein ungünstiges Bild.
Besser ist es, die eigene Arbeitslosigkeit möglichst zu umschreiben: „Minijob mit paralleler Suche nach Vollzeitstelle“, „Wiedereinstieg nach Sabbatical“, „Insolventer Arbeitgeber daher: arbeitsuchend“ oder ähnliche Formulierungen wirken deutlich mildernd. Natürlich muss es einen solchen Grund auch geben, wenn Sie ihn erwähnen.
Bei längerer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich dann in der Regel auch anstrengen, um entsprechend passende Formulierungen zu finden – meist gibt es sie aber.

7. Soll ich eine Stelle auch erwähnen, wenn ich nur kurz bei dem Unternehmen war (z.B. 1 Monat Praktikum, oder Ähnliches?)

Das kann man pauschal nicht beantworten. Ausschlaggebend ist immer der Grund, warum dieses Arbeitsverhältnis so kurz gedauert hat.
Grundsätzlich sollte ein Lebenslauf immer lückenlos sein, damit sich Personalentscheider „ein umfassendes Bild von der Person machen können“ – so oder so ähnlich. Wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein befristet war oder die Kündigung vom Arbeitgeber ausging, ohne dass Sie selbst daran Schuld trugen, können Sie dieses Arbeitsverhältnis durchaus erwähnen – und auf Fragen dazu auch wahrheitsgemäß antworten.
Liegt das Verschulden an Ihnen selbst, sollten Sie es dagegen tendenziell eher unerwähnt lassen – und die Frage nach der Lücke riskieren. Wenn sich auf diese Weise wegen mehrerer kurzfristiger Tätigkeiten dann aber zu viele Lücken auftun würden, sollten Sie lieber bei der Wahrheit bleiben, um nicht zu viel Misstrauen zu erwecken.
Bei Praktika ist das immer so eine Sache: Wenn nützliche oder wertvolle Erfahrungen für die jetzige Tätigkeit daraus entstanden sind, sollten Sie sie natürlich immer erwähnen. Die Länge spielt dabei keine Rolle – Praktika dauern in der Regel immer kurz. Wenn sie allerdings mit der angestrebten Stelle gar nichts zu tun haben und dafür auch nichts an Erfahrung und Kenntnissen gebracht haben, können sie sie auch weglassen – oder mehrere Praktika unter dem Punkt „diverse Praktika“ zusammenfassen. Das wirkt dann immerhin sehr umtriebig.

8. Darf der Lebenslauf auch länger als 2 Seiten sein?

Grundsätzlich darf er das – es gibt hier keine bindende Vorgabe. ABER: Sie sollten sich auch immer bewusst sein, dass sich Personalentscheider in vielen Fällen höchstens 3 Minuten Zeit für eine Bewerbung nehmen. Wichtige Qualifikationen oder Erfahrungen gehen in einem zu langen oder zu ausführlichem Lebenslauf dann möglicherweise unter und werden vom Personalentscheider nicht bemerkt.
Überdies könnte die Gefahr bestehen, dass einem der Personalentscheider unterstellt, Sie wären generell nicht in der Lage, Wichtiges und Bedeutsames von Nebensächlichem zu trennen – sehr nachteilig für die spätere Job-Ausübung. „Postkorb Übung“ nennt man das übrigens in manchen Assessment Centern.
Wie schon bei der vorigen Frage erwähnt, sollten Sie Ihren Lebenslauf immer möglichst genau auf das jeweilige Unternehmen abstimmen, bei dem Sie sich bewerben. Wenn Sie auf diese Weise den Fokus auf die wesentlichen Punkte des eigenen Lebenslaufs setzen, kommen Sie meist auch leicht mit 2 Seiten oder sogar weniger aus.

9. Muss man einen Lebenslauf unterschreiben?

Ein tatsächliches „Muss“ gibt es dafür nicht. Üblich ist es allerdings schon, unter einen Lebenslauf seine handschriftliche Unterschrift zu setzen. Personalentscheider sehen es gerne und der Lebenslauf wirkt dadurch seriöser. Die Unterschrift ist gewissermaßen ein Signal dafür, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht wurden.
Weil Personalentscheider alle gerne blau sehen und Füller lieben, sollte die Unterschrift unter dem Lebenslauf am besten mit einem blauen Füller gesetzt werden. Schwarze Tinte geht gerade noch so, Kugelschreiber gehört zu den No-Go’s.