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19. November 2020 | Redaktionsteam | merkur-start up

Der KfW-Schnellkredit: Antrag, Voraussetzungen und Konditionen

Wie bereits in unserem ausführlichen Artikel zur Novemberhilfe der Bundesregierung für durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen angerissen, hat die KfW einen neuen Kredit für Solo-Selbstständige auf die Beine gestellt. Die möglichen Kredite wollen wir nochmals hier genauer beleuchten und Ihnen die Voraussetzungen, Kondition und auch die Antragstellung näher erläutern:

Der KfW-Schnellkredit: Was ist das?

Im Rahmen der Arbeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist der KfW-Kredit ein gängiges Mittel für Unternehmen, doch in Zeiten der Corona-Pandemie und des erneuten Lockdowns sind neue Anforderungen deutlich geworden. Die Bundesregierung hat darauf mit der sog. „Novemberhilfe“ reagiert und weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Sol-Selbstständigen beschlossen. Die KfW zieht hier nach und ermöglicht zwei KfW-Schnellkredite, je nach Bedarf: den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand und den KfW-Schnellkredit für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen. Diese beiden Kredite sind genau auf die Zielgruppen zugeschnitten und bieten KMU und Einzelunternehmern daher finanzielle Möglichkeiten und Chancen in diesen herausfordernden Zeiten. Dabei ist die Förderung für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Das umfasst Investitionen wie auch Betriebsmittel, also Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung sowie laufende Kosten (Miete, Personal, Warenlager etc.). Im Detail wollen wir hier nun die Einzelheiten aufführen:

Die Antragstellung zum KfW-Schnellkredit

Der Antrag wird nicht über die KfW gestellt, sondern erfolgt über Ihre Hausbank. Wenn Sie keine Hausbank haben, dann können Sie einen passenden Finanzierungspartner für die Antragstellung finden. Der KfW-Förderassistent unterstützt Sie zudem vorab, Ihre Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag vorzubereiten. So führt das Gespräch mit der Bank schneller zum Ziel. Der gewählte Finanzierungspartner übernimmt die Beantragung des KfW-Schnellkredits, die KfW prüft dann die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Im Anschluss können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner bis zum 31.Dezember 2020 abschließen.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen und Solo-Selbstständige für den KfW-Schnellkredit erfüllen?

Die beiden Schnellkredite sind auf unterschiedliche Unternehmen ausgerichtet. Selbstständige und Unternehmen erhalten durch den KfW-Schnellkredit Förderung.  Dabei gilt:

  • Die Anzahl der Beschäftigten ist unerheblich.
  • Das Unternehmen muss mindestens seit Januar 2019 am Markt sein, darüber hinaus sind Gewinne in der Summe von 2017 – 2019 oder im Jahr 2019 erzielt worden.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die

  • bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren (also nicht bedingt durch die Corona-Pandemie),
  • während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividenden ausschütten und
  • in der Fischerei tätig sind oder in der Landwirtschaft Erzeugnisse herstellen.

Und wie sind die Konditionen des KfW-Schnellkredits?

Die Konditionen richten sich ebenfalls nach der Form des Schnellkredits, denn wenn Sie als Einzelunternehmer den KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen wollen, sind andere Anforderungen als für mittelständische Unternehmen notwendig. Der Bedarf von Kleinunternehmen und Mittelstand unterscheidet sich stark, die KfW hat damit mit den verschiedenen Krediten und passende Konditionen reagiert:

  • Erleichterter Zugang: Der Schnellkredit 2020 wird ohne Risikoprüfung vergeben und die KfW übernimmt das gesamte Kreditausfallsrisiko Ihrer Bank. Nur wenige Unterlagen sind erforderlich, um Ihre Zahlen nachzuweisen, zudem haften Sie als Kreditnehmer zu 100 % für die Rückzahlung.
  • Geringe Sicherheiten: Bei Krediten ist es normalerweise üblich, gewisse Sicherheiten zu stellen, das ist hierbei nicht notwendig. Ihre Bank oder Ihr Finanzierungspartner holt lediglich allgemeine Angaben ein und das über eine anerkannte Auskunftei.
  • Günstige Laufzeiten: Den KfW-Schnellkredit können Sie innerhalb von zehn Jahren zurückzahlen, ganz flexibel. Zu Beginn haben Sie zudem die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre von der Tilgung befreit zu sein und erhalten damit eine geringere Belastung.
  • Kredithöhen nach Unternehmensbedarf: Für Unternehmen mit bis zu einschließlich zehn Beschäftigten gilt eine max. Kredithöhe von 300.000 Euro. Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten können eine Förderung bis zu 500.000 Euro erhalten, und für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gilt die maximale Förderhöhe von 800.000 Euro.
  • Schnelle Auszahlung: Die Förderhöhe erhalten Sie zu 100 % des zugesagten Betrages ausgezahlt, dabei lässt sich der Kreditbetrag nur in einer Summe abrufen. Nach der Zusage haben Sie einen Monat Abruffrist.
  • Flexible Rückzahlung: Die Rückzahlung des KfW-Schnellkredits erfolgt über Ihre Hausbank, dabei ist das auch vorzeitig möglich und das ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So sind Sie flexibel in der Rückzahlung, denn auch während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie lediglich die Zinsen und im Anschluss eine konstant hohe Rate jedes Quartal zzgl. der Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Der Tilgungsrechner der KfW hilft Ihnen dabei, die Höhe der Raten und damit den genauen Tilgungsplan zu ermitteln.
  • Kombinierbar mit anderen Fördermitteln: Neben dem KfW-Schnellkredit 2020 können Sie außerdem Zuschüsse der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder erhalten. Dabei müssen nur beachten, dass die Gesamtförderhöhe von 800.000 Euro pro Unternehmen (Gesamtnennbetrag) nicht überschritten wird.

 

Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle: Morgen, am 20. November 2020 wird es ein Online-Seminar zum Thema geben, an dem Sie von 15 – 16.30 Uhr teilnehmen können.