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9. August 2019 | Redaktionsteam | merkur-start up

Brauche ich als Freelancer einen Honorarvertrag?

Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist im Arbeitsvertrag fest geregelt und dokumentiert. Für Freiberufler und Auftraggeber gibt es keine fest Vorgehensweise, denn als Freiberufler sind Sie frei in der Entscheidung, wie die Arbeit mit Ihnen gestaltet wird. Da stellt sich natürlich die Frage nach einem Vertrag, der Ihnen als freier Mitarbeiter oder Auftragnehmer Sicherheit gibt und für den Auftraggeber die Pflichten und Bedingungen festhält. Doch brauchen Sie als Freiberufler einen solchen sogenannten Honorarvertrag? Und was beinhaltet ein solcher Honorarvertrag alles? Oder lässt sich auch ohne Vertrag die Zusammenarbeit für beide Seiten sicher festhalten?

 

Was ist ein Honorarvertrag?

Der Honorarvertrag ist ganz einfach die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag über die freie Mitarbeit und regelt damit die Konditionen zur Zusammenarbeit. Das beinhaltet natürlich das Honorar, die vereinbarte Leistung, den Zeitraum (falls ein Ende festgelegt ist) und die Parteien. Als Freelancer sind Sie in keinster Weise weisungsgebunden und das bedeutet Ihr Auftraggeber kann weder Arbeitszeit noch Arbeitsort bestimmen.

Honorarvertrag vs. Werkvertrag vs. Dienstleistungsvertrag

Zum Honorarvertrag gibt es zwei Vertragsformen, denn eine freie Mitarbeit kann sich hinsichtlich der Leistungsart und der Dauer unterscheiden. Für werkgebundene Aufträge eignet sich daher ein Werkvertrag, denn für Projekte geht es um eine erfolgreiche Leistung. Beim Werkvertrag gehen Sie eine Verpflichtung ein, eine Sache erfolgreich herzustellen oder zu ändern. Der Erfolg ist damit Bestandteil Ihrer Arbeit. Das kann etwa ein Text, ein Kunstwerk oder aber ein Software sein, die Sie als Freelancer erstellen und die im Werkvertrag festgelegt ist. Für die Herstellung erhalten Sie im Gegenzug das vereinbarte Honorar.

Für langfristige Kooperationen ist damit ein freier Dienstvertrag die bessere Lösung. Dabei geht es nicht um den Erfolg, sondern um eine regelmäßige, zuverlässige Leistung gegen ein entsprechendes Honorar. Als Freelancer ist das in den meisten Fällen eine Vereinbarung, die auf einer bestimmten Tätigkeit beruht, die Sie in gewissem Zeitumfang monatlich leisten. Das ist oft eine freie Mitarbeit, die auf Dauer angelegt ist.

Wie muss dieser aussehen? Welche Angaben sind darin enthalten?

Für Sie ist natürlich wichtig, dass der Honorarvertrag alles wesentlichen Details festhält. Doch beim Aufsetzen eines solchen Vertrages sollte dieser rechtsgültig sein und dementsprechend auch ein paar Angaben enthalten, die Pflicht sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet es sich an, wenn Sie den Vertrag am Ende einem Rechtsanwalt zeigen und prüfen lassen. So wissen Sie dann auch, ob Sie an alles gedacht haben und dass Ihre Angaben keine Schlupflöcher oder Nachteile zulassen. Was ein solcher Honorarvertrag in jedem Fall enthalten sollte, das zeigt Ihnen diese Liste:

  • die Vertragsparteien (mit Name und Anschrift)
  • Dauer des Vertrages
  • die zu erbringende Leistung
  • Höhe des Honorar (als Stundensatz oder Gesamthonorar)
  • Angaben zur Mehrwertsteuer (sind diese im Honorar bereits enthalten)
  • Teilzahlungen oder Vorschuss (falls zutreffend)
  • Vereinbarungen zur Kündigung (falls zutreffend)
  • Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub (falls zutreffend)
  • Wettbewerbsverbot (falls zutreffend)
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Datum und Ort
  • Unterschrift beider Parteien

Ein Muster können Sie hier als Download finden oder aber hier.

Geht es auch ohne Honorarvertrag?

Sie haben viele Kunden aus dem Bekannten- und Freundeskreis und fragen sich, ob ein Honorarvertrag wirklich vonnöten ist? Ganz egal, ob Sie mit Ihren Kunden per Du sind, Aufträge mündlich abschließen oder eine lange und enge Beziehung pflegen – ein Vertrag ist eine gute Absicherung. Ein Vertrag ist aber auch kein Muss. Sie können selbst entscheiden, ob Sie mit Honorarverträgen arbeiten wollen und so die Konditionen Ihrer Aufträge mit dem Auftraggeber festhalten. Der Vorteil ist ganz klar, dass Sie so abgesichert sind und im Zweifelsfall auf die schriftliche Vereinbarung verweisen können. Damit wissen beide Parteien, welche Pflichten sie erfüllen müssen. Aber natürlich geht es auch ohne.

Wie bin ich dennoch auf der sicheren Seite?

Wenn Sie auf einen Honorarvertrag verzichten wollen, haben Sie dennoch die Möglichkeit sich schriftlich entsprechend zu den Rahmenbedingung Ihrer freien Mitarbeit abzusichern. In diesem Fall empfiehlt es sich eine schriftliche Aufstellung zu machen wie eine Art Dokumentation oder Protokoll, das den Verlauf der Absprache festhält. Auftragsabschlüsse per Mail nochmals zusammenzufassen und dem Auftraggeber so schriftlich zur Verfügung zu stellen, stellt außerdem eine vertragsähnliche Vereinbarung dar. Im Zweifelsfall sind diese schriftlichen Korrespondenzen auch Grundlage, um mit einem Rechtsbeistand Ihr Honorar oder andere Leistungen einzufordern. Halten Sie daher Aufträge schriftlich fest und geben Sie diese Aufstellung auch dem Auftraggeber, sodass dieser Konditionen gegebenenfalls ändern oder konkretisieren kann. Eine weitere Möglichkeit, um Ihre Rahmenbedingungen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit für einen Auftraggeber festzuhalten, sind die AGBs. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie auch konkret aufführen, auf welche Bedingungen und Konditionen sich Ihre Auftraggeber einlassen, wenn sie Sie beauftragen. Diese können Sie leicht der Mail anhängen oder auf Ihrer Webseite einbinden und dann bei Anfragen darauf verweisen.

Fazit: Lieber Vertrag oder nicht?

Am Ende ist es wichtig, dass Sie die passende Lösung für sich und Ihre freiberufliche Arbeit finden. Wenn Sie mit Ihren Auftraggebern keine schriftlichen Vereinbarungen benötigen, können Sie auf den Honorarvertrag verzichten. Wenn Sie allerdings lieber im Fall der Fälle etwas Schriftliches, Rechtsgültiges in der Hand haben und so Probleme vermeiden wollen, dann schließen Sie einen Honorarvertrag. Ein solcher Vertrag lässt sich leicht aufsetzen und Bedarf keiner großen Mühen, denn es werden lediglich die wichtigsten Bedingungen zu Ihrer zu leistenden Arbeit festgehalten. Mit diesem Vertrag, egal ob Werkvertrag oder freier Dienstvertrag, haben Sie als Auftragnehmer und auch der Auftraggeber eine Sicherheit über die vereinbarten Konditionen.