EKS = Einkommensnachweis für Selbständige im ALG II – Bezug
Selbständige oder Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr aus den Gewinnen der Geschäftstätigkeit bestreiten können, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben.
Von besonderer Bedeutung beim Erstantrag sowie bei den Weiterbewilligungsanträgen ist der Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit).
In der Anlage EKS werden alle Einnahmen, abzüglich der Ausgaben und Sonderabzüge, berechnet und somit das Einkommen ermittelt. Anhand des so ermittelten Einkommens wird das Jobcenter den ALG II Bezug (neu) bemessen und berechnen.
In unserem kostenfreien Onlineseminar „EKS erstellen, aber richtig“ möchten wir Ihnen u.a. folgende Inhalte näherbringen:
· Struktur, Aufbau und Inhalt der EKS
· Was ist die EKS?
· Wofür ist eine EKS erforderlich?
· Zusammenhang zwischen EKS und Leistungsbescheid.
· Unterschied zwischen vorläufiger und abschließender EKS
· Unterschied zwischen einer BWA und einer EKS oder warum der Steuerberater die EKS nicht „einfach so“ ausfüllen kann
· Begriffserklärungen in der EKS
· Worauf Sie achten müssen – Fehler vermeiden.
· Was, wenn Kosten nicht anerkannt werden?
· Was bedeuten die Begriffe „betriebsbedingt, unvermeidbar und angemessen“?
· Die EKS als Anhang zum WBA
Mit unserem kostenfreien Onlineseminar möchten wir für Sie eine wichtige Hilfestellung beim „Verstehen“ und „Ausfüllen“ der EKS leisten und würden uns freuen Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.