Bar betreiben
Ob schick oder urig, im Wohnzimmer-Style oder im 80er-Jahre-Neonschick – so mancher Barbesucher träumt davon, seine eigene Bar zu eröffnen. Was auf den ersten Blick einfach aussieht, ist mit viel Planung, Engagement und Arbeit verbunden.
Besonderheiten
Eine Bar zu eröffnen, setzt eine Gaststättenerlaubnis gemäß Paragraf 1 Gaststättengesetz voraus. Um diese Gaststättenerlaubnis zu erhalten, müssen fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Zudem muss ein Vertrag vorgelegt werden, aus dem die Anmietung von Räumlichkeiten hervorgeht, die den örtlichen Bestimmungen gerecht werden.
Voraussetzungen
- Gewerbezentralregisterauszug und polizeiliches Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und Gemeindegewerbesteuer-Behörde
- Teilnahmebescheinigung einer IHK Gaststättenunterrichtung
- Erstbelehrungsnachweis vom Gesundheitsamt, nicht älter als drei Monate
Das sollten Sie wissen
Wer heute eine Bar betreibt, sollte eine fein ausgesuchte Spirituosen-Sammlung anbieten. Denn hinter der Mode neuer Gin-Brennereien, besonderer Whiskey-Sorten oder exklusiver Colas und Tonics steckt das Bedürfnis eurer Kunden, etwas Besonderes zu erleben.
Einen Überblick, was es bei der Gründung einer Kanzlei zu beachten gilt, finden Sie auf gründerküche.de
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