Heilpraktiker
„Es kann dir jemand die Tür öffnen, aber hindurchgehen musst du selbst.“ Dieses Zitat von Konfuzius gilt für die Existenzgründung gleichermaßen wie für die Naturheilkunde. Es gibt Vieles zu beachten für Heilpraktiker, die eine eigene Praxis eröffnen möchten – doch mit durchdachter Planung und dem richtigen Partner an der Seite, ist der Schritt gar nicht so schwer.
Besonderheiten
Heilpraktiker arbeiten in der Regel freiberuflich, müssen also kein Gewerbe anmelden und es fällt keine Gewerbesteuer an. Für die Steuer genügt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung, was die Buchhaltung immens vereinfacht. Wird jedoch ein Unternehmen mit Rechtsform gegründet, oder werden Produkte verkauft, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Voraussetzungen
- erfolgreich bestandene Heilpraktikerprüfung
- Anmeldung Gesundheitsamt
- Anmeldung Finanzamt
- Anmeldung Berufsgenosssenschaft
Das sollten Sie wissen
Heilpraktiker können auch als Freelancer ohne eigene Praxisräume arbeiten. Vorteil: Sie sparen sich die Kosten für Räume und Ausstattung. Aber die Akquise von Kunden ist auch schwieriger. Vielleicht lohnt es sich zumindest am Anfang, in einer vorhandenen Praxis auf freiberuflicher Basis zu arbeiten. Doch Vorsicht: Dabei muss man aufpassen, nicht in eine mögliche Scheinselbstständigkeit zu geraten.
Einen Überblick, was es bei der Gründung einer eigenen Heilpraktikerpraxis zu beachten gilt, finden Sie auf gründerküche.de
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Fragen kostet tatsächlich nichts! Rufen Sie uns an: 0800.0007827
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Individuelles Coaching für Heilpraktiker, die eine eigene Praxis eröffnen wollen
Das Einzelcoaching umfasst max. 40 Coachingeinheiten je 45 Minuten, wahlweise rein in Präsenz, rein online oder in Kombination. Teilnahme mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur möglich.
In Deutschland gibt es rund 47.000 praktizierende Heilpraktiker, die im Jahr über 46 Millionen Patientenkontakte haben – Tendenz weiterhin steigend. Der jährliche Gesamtumsatz liegt bei 1 Milliarde Euro, davon werden etwa 70 Prozent von den Patienten selbst bezahlt, etwa 30 Prozent werden über private (Zusatz-) Versicherungen oder Beihilfe abgerechnet.
Als erfahrene Gründer-Coaches und Unternehmensberater kennen wir seit Jahren die Herausforderungen und Fragestellungen für Heilpraktiker, die sich selbständig machen wollen:
- Standortwahl in Abhängigkeit von Patientenstruktur und Konkurrenzsituation
- Praxisübernahme oder -neugründung, Art des Praxismodells, Spezialisierung
- Gestaltung sämtlicher Vertragswerke und Rechtsfragen
- Ermittlung des Investitions- und Kapitalbedarfs sowie Finanzierungsmöglichkeiten
Häufig ist es schwierig, ohne unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse die Optionen zu bewerten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Genau hier setzt unser individuelles Coaching für Heilpraktiker, die eine eigene Praxis eröffnen wollen, an. Basierend auf den Erfahrungen aus unzähligen Gründungsberatungen haben wir unser modulares Beratungsangebot „Existenzgründung für Heilpraktiker“ entwickelt:
Ihre Schwerpunkte im Coachingprozess
- I. Niederlassungsvoraussetzungen
- II. Praxiskonzept
- III. Betriebswirtschaftliches Know-how
- IV. Rechtliche Fragen
- V. Businessplan
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I. Niederlassungsvoraussetzungen
Neben den formalen Voraussetzungen wie der erfolgreich bestandenen Heilpraktikerprüfung sowie der Heilpraktikererlaubnis des Gesundheitsamts, sind ein paar Jahre Berufserfahrung empfehlenswert, um zu wissen, wie Führung und Organisation einer Praxis funktionieren.
Bevor man sich niederlässt, ist eine „Marktanalyse“ unerlässlich: wie wird der Markt aktuell von den Fachverbänden eingeschätzt? Wie ist am geplanten Standort die Konkurrenzlage und Patientenstruktur – ist Bedarf für einen (weiteren) Heilpraktiker vorhanden?
Daneben ist die finanzielle Situation zu durchdenken: Wieviel Geld wird insgesamt etwa zum Start benötigt, für Räume, Ausstattung, etc.? Kann ich die Kosten selbst stemmen, oder benötige ich dazu Fremdkapital?
Habe ich Anspruch auf staatliche Finanzierungshilfen wie Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Förderungen durch Landesbanken oder KfW? All diese Fragen sollten vor der konkreten Entscheidung für eine Niederlassung überdacht werden.
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II. Praxiskonzept
Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten klar sind, geht es ins Detail: Bei einer Übernahme muss der Praxiswert ermittelt und ein Kaufpreis verhandelt werden. Daneben sind bestehende Verträge, Versicherungen, vorhandenes Personal und Patientenstamm zu berücksichtigen. Ähnliche organisatorische und finanzielle Fragen stellen sich auch bei einer Neugründung: Welche Immobilien würden sich für eine Praxis eignen, was sind die Kosten? Welche Ausstattung wird benötigt – auch hier zu welchen Kosten? Welche Versicherungen sind notwendig? Benötige ich Personal?
Der wichtigste Punkt bei der Arbeit als Heilpraktiker ist jedoch die fachliche Kompetenz – die meisten Patienten kommen auf Mundpropaganda begeisterter anderer Patienten. Deshalb empfiehlt sich eine Spezialisierung auf ein Gebiet der Heilkunde, beispielsweise Fach- und Behandlungsgebiete wie Akupunktur oder Hypnose. Gemeinsam mit Ihrem Berater besprechen Sie, welche Spezialisierung sich lohnt: welche Preise können unter Berücksichtigung der Gebührenordnung für Heilpraktiker angesetzt werden, welche Kosten entstehen ggf. für Geräte, wie hoch ist der Wettbewerb hinsichtlich dieses Fachgebiets in der Gegend. Auf dieser Basis arbeiten Sie gemeinsam ein klares Profil mit „USP“ (Alleinstellungsmerkmal) aus, das Sie von Ihrer Konkurrenz abhebt.
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III. Betriebswirtschaftliches Know-how
Nach der Ausarbeitung des konkreten Praxiskonzepts wenden wir uns den betriebswirtschaftlichen Fragen zu, denn neben der Arbeit am Patienten muss die Praxis auch organisiert, Kundendaten verwaltet, Rechnungen gestellt und die Bücher geführt werden. Welche Heilpraktikersoftware ist die richtige für Organisation und Buchhaltung? Was ist steuerlich zu berücksichtigen? Welche Zielgruppen hat die Praxis, wie können diese erreicht werden, und was ist marketingseitig sinnvoll – unter Berücksichtigung der gegebenen Werbevorschriften für Heilpraktiker? Unser Beratungs-Team besteht aus Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Marketingexperten), die Sie bei den verschiedenen fachlichen Fragestellungen unterstützen und mit dem erforderlichen Know-how ausstatten.
Zusätzlich erhalten Sie Zugriff auf eine ganze Palette von digitalen Informationsangeboten:
Unsere Gründerwissen-Webinare
Regelmäßig finden unsere 90-minütigen Gründerwissen-Webinare statt, in denen kaufmännisches Know-how für Gründer zu Themen wie Recht, Steuern, Buchführung, Finanzierung und Förderung, Marketing, soziale Absicherung und Versicherungen sowie Businessplan kompakt und verständlich vermittelt wird.
Branchenbriefe des VR-GründungsKonzepts
Die Marktanalyse ist eine der schwierigsten Aufgaben beim Erstellen eines Businessplans. Fehleinschätzungen des Marktes können schnell zum Scheitern des Konzeptes führen. Mit den Branchenbriefen erhalten Sie detaillierte Informationen zu rund 140 Branchen. Diese enthalten Angaben zur Marktsituation, Kalkulationshilfen, Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie rechtliche Hinweise. (Bsp. Branchenbrief Heilpraktiker)
startothek-Gründungsstarter
Zugriff auf ein onlinebasiertes Informationssystem für Gründer und Unternehmer, das über alle für eine Unternehmensgründung entscheidenden rechtlichen Themen informiert. Entwickelt wurde der startothek-Gründungsstarter von der KfW Mittelstandsbank auf Initiative der Bundesregierung.
Ihr individueller Beratungsbericht der startothek enthält eine Erläuterung der ToDos sowie der rechtlichen Hintergründe, die Benennung der zuständigen Stellen und relevanten Vorschriften, wie auch Fördermöglichkeiten (Beispiel Architekturbüro).
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IV. Rechtliche Fragen
Ebenso wie Ärzte unterliegen auch Heilpraktiker bei der Ausübung Ihres Berufs zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Zu beachten sind u.a. das Heilpraktikergesetz, das die Voraussetzungen zur Berufsbezeichnung regelt und Ordnungswidrigkeiten und Strafbestände definiert, das korrekte Umsetzen von Hygienevorschriften sowie das Gesetz über die Werbung im Heilwesen (HGW).
Bei welchen Ämtern müssen Sie vorstellig werden, und welche Versicherungen sollten Sie unbedingt abschließen? Unsere Juristen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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V. Businessplan
Ein guter Businessplan hilft Ihnen nicht nur bei der Beantragung eines Gründungszuschusses bei der Arbeitsagentur oder zur Finanzierung bei einer Bank, sondern lässt sie auch mögliche Risiken bei Ihrem Praxisstart erkennen und vermeiden. Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie auf dem richtigen Weg sind, und bietet Ihnen einen Leitfaden für die ersten Monate und Jahre als niedergelassener Heilpraktiker.
Ihr Businessplan beschreibt umfassend das Praxisvorhaben einschließlich Marktanalyse, Kapitalbedarf und Erfolgsaussichten. Durch die Bearbeitung der einzelnen Kapitel des Businessplans ist sichergestellt, dass Sie sich mit allen wichtigen Fragen rund um die Gründung der Praxis intensiv befassen. Das Herzstück des Businessplans ist der Finanzplan: Wir betrachten gemeinsam mit Ihnen die zu tätigenden Investitionen sowie anfallende Kosten, definieren auf dieser Basis den Kapitalbedarf und erstellen ein langfristiges, abgesichertes Finanzierungskonzept.
Unsere Coaches leiten Sie durch den komplexen Prozess des Erstellens eines Businessplans und bereiten Sie optimal auf die Gespräche mit Banken, Geldgebern oder der Arbeitsagentur vor.
Machen Sie noch heute den ersten Schritt und sichern Ihren Gründungserfolg als Heilpraktiker. Wir freuen uns auf ein erstes unverbindliches Gespräch mit Ihnen.
Starten Sie jetzt Ihre berufliche Zukunft
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