+++ Sämtliche unserer Coachingmaßnahmen können wahlweise rein in Präsenz, rein online oder in Kombination durchgeführt werden. 0800.0007827 +++ Sämtliche unserer Coachingmaßnahmen können wahlweise rein in Präsenz, rein online oder in Kombination durchgeführt werden. 0800.0007827

27. März 2025 | Redaktionsteam | merkur-start up

Wie Sie einen Insolvenzantrag stellen und was es zu beachten gilt

Tags: , , ,

In manchen Fällen ist es unumgänglich – Gründungsideen scheitern, Unternehmen geraten in Schieflage. Das fühlt sich für manche wie ein Knockout an. Wenn Sie in solch einer Situation sind und den Zahlungsforderungen nicht mehr nachkommen können, dann steht die Insolvenz im Raum. Scheitern gehört zum Gründen und zum Unternehmertum dazu. Ideen gehen manchmal nicht auf, Investitionen kommen zu spät oder sind fehlgeleitet. Wenn es aussichtslos scheint, ist es an der Zeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Wie das Schritt für Schritt geht, und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie hier:

Insolvenzantrag stellen

Was ist ein Insolvenzantrag?

Ein solcher Insolvenzantrag ist ein Antrag, um ein formelles Verfahren der Insolvenzordnung einzuleiten. Dieses Insolvenzverfahren erfolgt nach gewissen Regeln. insgesamt hat dieser Antrag das Ziel, die Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners zu regeln. Wenn Sie Ihren Zahlungen also nicht mehr nachkommen können, ist es an der Zeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Daraufhin kann es dann entweder zu einem Plan zur Schuldenregulierung, ein sog. Insolvenzplan, kommen oder zur Liquidation des Vermögens. Letzteres bedeutet, dass Ihr Unternehmen zerschlagen wird.

Wie stelle ich einen Insolvenzantrag?

Rund um ein Insolvenzverfahren und die Antragstellung gibt es zahlreiche festgeschriebene Vorgehensweisen und Regeln, die Sie beachten sollten. Daher lohnt es sich, wenn Sie sich bereits frühzeitig informieren und nicht erst, wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Nur wenn Sie sich an die Regeln halten, lässt sich eine gute Lösung im Rahmen des Insolvenzverfahrens für alle Beteiligten finden. Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, prüft das zuständige Gericht die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung. Dabei kann das Gericht zu dem Entschluss kommen, dass

  1. der Insolvenzantrag mangels Vorliegens eines Eröffnungstatbestandes zurückgewiesen wird,
  2. der Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Vermögensmasse abgewiesen oder
    das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
  3. der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen und der Schuldner daraufhin im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird.

Wenn die Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren vorliegen, dann erlässt das Gericht einen sog. Insolvenzeröffnungsbeschluss. Das bedeutet, dass das Verfahren damit eröffnet ist und ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Im gleichem Beschluss bekommen Sie die Aussicht auf Restschuldbefreiung.

Wo stelle ich den Insolvenzantrag?

Der Antrag wird an ein spezielles Gericht gestellt, ein Insolvenzgericht. Dabei gilt es die Zuständigkeit zu berücksichtigen. Das zuständige Insolvenzgericht ist an dem Ort, in dessen Bezirk Sie mit Ihrem Unternehmen den allgemeinen Gerichtsstand haben. In manchen Bundesländern sind die Insolvenzgerichte zentralisiert, das betrifft aber nicht alle.

Wer stellt den Insolvenzantrag?

Grundsätzlich können Schuldner und Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Das betrifft auch jede natürliche und jede juristische Person. Für Gläubiger ist es allerdings schwieriger nachzuweisen, dass Sie und Ihr Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig sind. In dem Fall sind das häufiger die Sozialversicherungsträger, die einen Antrag stellen. Bei diesen sind dann bereits Schulden angehäuft und entsprechende Pfändungsversuche erfolglos geblieben, sodass der Insolvenzantrag gestellt wird.

Der Regelfall für die Insolvenz ist allerdings, dass Schuldner selbst den Insolvenzantrag stellen. Das hängt auch mit der Pflicht zur rechtzeitigen Antragsstellung und der drohenden Insolvenzverschleppung zusammen. Für Einzelunternehmer, Selbständige und Freiberufler gilt, dass diese selbst den Antrag stellen. Für Personen- und Kapitalgesellschaften können Geschäftsführer oder alle persönlich haftenden Gesellschafter den Insolvenzantrag stellen. Bei einer AG kann auch jedes Aufsichtsratsmitglied und bei Vereinen (e.V.) jedes Vorstandsmitglied die Antragstellung übernehmen.

Insolvenzantrag stellen für Einzelunternehmer

Natürlich sind Einzelunternehmer genauso von Insolvenz und Schulden betroffen wie mittelständische und große Unternehmen. Einzelunternehmer trifft es meist aber besonders hart, auch persönlich, wenn die Gründungsidee scheitert. Die Insolvenz betrifft dann nicht nur das Berufliche, sondern auch das Private. Eine Insolvenz wird oft als letzte Option in der finanziellen Not und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Schieflage wahrgenommen.

Im Fall des Einzelunternehmers kann eine Privatinsolvenz im Vergleich zur Regelinsolvenz Vorteile bringen. Das können allerdings nur Freiberufler und Einzelunternehmen für das Insolvenzverfahren anstreben, die weniger als 19 Gläubiger haben.

Wann stelle ich einen Insolvenzantrag?

Der richtige Zeitpunkt, um ein Insolvenzverfahren einzuleiten und einen Antrag zu stellen, lässt sich anhand von Kriterien feststellen: Wenn eines dieser Kriterien zutrifft, ist die Zeit gekommen:

  • Ihr Unternehmen ist nicht mehr zahlungsfähig
  • Ihr Unternehmen ist überschuldet (gilt nur bei juristischen Personen, nicht bei natürlichen)
  • Ihrem Unternehmen droht die Zahlungsunfähigkeit
  • Sanierungsversuche erweisen sich höchstwahrscheinlich als aussichtslos, sodass Ihr Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit rutscht

Wenn eines dieser Kriterien zutrifft, müssen Sie unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Sollten Sie zu lange warten, kann das vor Gericht als Insolvenzverschleppung gewertet werden. Laut Gesetz ist der Insolvenzantrag nämlich binnen drei Wochen zu stellen.

Die Antragsform

Auch der Antrag muss formal gewisse Regeln einhalten. So muss er etwa schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Im besten Fall nutzen Sie die amtlichen Formulare, die von den Insolvenzgerichten zur Verfügung gestellt werden. Diese sind bundeslandübergreifend gültig. Darüber hinaus sind einige Angaben und Unterlagen einzureichen. Das umfasst die Darstellung der finanziellen Situation und der Vermögenswerte, eine Liste der Gläubiger und Schulden (das sog. Gläubigerverzeichnis) sowie ergänzende relevante finanzielle Unterlagen wie die Bilanzsumme und Umsatzerlöse. Außerdem müssen Sie Angaben zur Fortführung des Geschäftsbetriebes, zum Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens und der Anzahl der Arbeitnehmer (einschließlich offener Arbeitnehmerforderungen) machen. Dazu zählt auch, dass Sie den Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder insolvenzrechtliche Überschuldung) schlüssig und nachvollziehbar darlegen. Ergänzend sollten Sie Informationen zu möglichen Sanierungsaussichten angeben.

Haben Sie Ihren Geschäftsbetrieb nicht eingestellt, ist für das Gläubigerverzeichnis wichtig, dass folgende Forderungen besonders kenntlich gemacht sind:

  • die höchsten Forderungen,
  • die höchsten gesicherten Forderungen,
  • die Forderungen der Finanzverwaltung,
  • die Forderungen der Sozialversicherungsträger sowie
  • die Forderungen aus betrieblicher Altersversorgung.

Das Insolvenzverfahren

Ist der Beschluss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangen, dann kommt der Insolvenzverwalter ins Spiel. Dieser übernimmt dann die Geschäfte Ihres Unternehmens. Eine Eigenverwaltung ist eher die Ausnahme. Grundsätzlich ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens die Sanierung des Unternehmens. Der Insolvenzverwalter handelt in diesem Sinne. Dieser ist letztendlich ein Vermittler und gibt eine Empfehlung ab, wie das Unternehmen zu sanieren ist. Ob sich die Gläubigerversammlung daran orientiert oder mit Nachdruck auf Ihre Forderungen besteht, das liegt bei der Gläubigerversammlung. Letzteres könnte auch zur Zerschlagung Ihres Unternehmens führen. Wenn die Sanierung beschlossen wird, bleibt Ihr Unternehmen weiter bestehen. Dabei muss der vom Insolvenzverwalter erarbeitete Sanierungsplan genehmigt und dann entsprechend umgesetzt werden. Das Gericht beschließt, ob es dann zur Eigen- oder Fremdverwaltung während der Sanierung kommt.

Fazit: Frühzeitige Antragstellung kann die Insolvenz auch abwenden oder Schlimmeres verhindern

Im Fall von Liquiditätsengpässen ist es wichtig, dass Sie mit einer drohenden Insolvenz frühzeitig auseinander setzen. Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen zahlungsfähig sein, dann ist es Zeit für die Antragstellung. Um einen Insolvenzantrag stellen zu können, sollten Sie die formalen und inhaltlichen Anforderungen einhalten. Nach Prüfung des Insolvenzantrags durch das örtlich zuständige Insolvenzgericht wird entschieden, ob ein Insolvenzverfahren dann eröffnet wird. Wichtig ist, dass Sie gut vorbereitet und mit allen nötigen Unterlagen in die Antragstellung gehen. Wenn Sie bereits früh erkennen, dass sich die Zahlungsfähigkeit anbahnt, können Sie Schlimmeres auch abwehren. So lässt sich möglicherweise auch eine Insolvenz vermeiden.

 

Damit es erst gar nicht so weit kommt und Ihnen der Knockout droht, kann eine Insolvenzberatung helfen. Dabei sind Unternehmensberater eine gute Adresse, um sich wertvolle Ratschläge zu holen. Transparenz zur Situation hilft, sodass Sie gemeinsam die Schieflage Ihres Unternehmens durch Krisenmanagement abwenden können. Nutzen Sie unser Erstgespräch, damit Sie einen ersten Eindruck und alle Informationen erhalten. Mit Hilfe der Insolvenzberatung können Sie mit unseren Unternehmensberatern Ihre drohende Insolvenz auch ggf. abwenden.

 

Tags: , , ,

Standortauswahl

Hier finden Sie die Übersicht aller merkur-start up Standorte in Deutschland