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15. März 2019 | Redaktionsteam | merkur-start up

Mikrokredite für Gründer: Schneller Weg zum kleinen Geld? 

Existenzgründungen brauchen Kapital. Oft ist das aber nur eine kleine Summe – zu klein für die Banken, die zudem ohnehin ein Problem mit Gründern und Selbständigen zu haben scheinen. Was dem Arbeitnehmer die schnelle und unbürokratische Überbrückungshilfe bis zum nächsten Gehaltseingang ist, ist für manche Gründer die Finanzierung seiner Geschäftsidee: Der Mikrokredit.

 

Sind Mikrokredite für Arbeitnehmer und für Gründer das Gleiche?

Die Antwort lautet: entschieden Nein. Sowohl die Maximalbeträge als auch die Voraussetzungen und auch die Kreditgeber sind in beiden Fällen unterschiedlich. Auch wenn beides „Mikrokredit“ heißt. Das tun allerdings auch die 250 Euro Starthilfen für Selbständige in Entwicklungsländern. Sie müssen sich also immer zuerst klar machen, was man genau meint. In unserem Beitrag geht es allein um Mikrokredite für Gründer.

Warum kein Bankkredit?

Aus einem ganz einfachen Grund: Banken haben im Allgemeinen gar kein Interesse daran, Klein- und Kleinstkredite zu vergeben. Das regelt man bei Arbeitnehmern über den Dispo, beim Selbständigen – gar nicht. Kredite an Selbständige zu vergeben, ist der Banken unliebsamstes Geschäft und sie machen einem dabei das Leben so schwer, wie nur irgend möglich. Die etwas sarkastisch formulierte Weisheit eines Bankers dazu lautet: „Sie können als Selbständiger 10.000 Euro Kredit bekommen, wenn Sie 20.000 Euro Sicherheiten hinterlegen und eine gute Bonität haben – naja, vielleicht“. Als Gründer hat man es dann noch schwerer als ein erfolgreicher Selbständiger – der hat immerhin einen soliden Einkommenssteuerbescheid vorzuweisen und ein solide laufendes Geschäft.

Wie klein sind Mikrokredite?

Während bei Arbeitnehmern rund 1.000 EUR häufig die Obergrenze darstellen, ist das für Gründer-Mikrokredite die minimale Untergrenze. Bis 10.000 Euro reicht die Sparte „Mikrokredit“ im Gründerbereich – einige Anbieter haben auch eine Kredit-Obergrenze von 25.000 Euro.

Für kleine und wenig kostenaufwändige Gründungen reicht das allemal. Für viele Gründer, die keine oder nur sehr wenig Sicherheiten vorweisen können, ist das ohnehin die vernünftige Obergrenze des Machbaren. Waghalsig agieren Banken nur am Aktienmarkt – aber keinesfalls bei der Vergabe von Krediten. Das wäre gegen jegliche Bankentradition.

Mikrodarlehen für Gründer und Freiberufler nun auch vom Staat

In vielen Ländern Europas war das schon längst Standard, als man schließlich auch in Deutschland erkannte, dass es einen hohen Bedarf für Mikrokredite von Gründern, Kleinunternehmern, Selbständigen und Freiberuflern gibt. Gemeinsam mit der GLS-Bank und mit Mitteln der KfW-Bank und aus dem Europäischen Sozialfonds wurde 2010 eigens ein 100 Millionen Euro großer Fonds geschaffen, der solche Kredite möglich macht – weil die Banken sich schlicht weigern.

Die Rahmenbedingungen hier einmal im Kurzüberblick:

  • Kredithöhe praktisch ohne Untergrenze, bis maximal 25.000 Euro
  • es muss ein konkreter unternehmerischer Zweck angegeben werden, für den die Mittel eingesetzt werden
  • die Zinsen liegen bei 7,9 %
  • es wird eine Abschlussgebühr von 100 Euro erhoben
  • maximale Laufzeit von 4 Jahren
  • flexible Anpassung der Laufzeit bis zur Maximallaufzeit ist möglich, um die monatliche Ratenbelastung gegebenenfalls auch sehr niedrig zu halten
  • keine Sicherheiten aber gegebenenfalls Referenzen aus dem Umfeld oder kleine Bürgschaften nötig
  • auch für Gründungen im Nebenerwerb möglich
  • bei erfolgreicher Rückzahlung kann der Kredit auch regelmäßig in Anspruch genommen werden

Die Kreditvergabe wird dabei gestaffelt vorgenommen. Zunächst wird ein Erstkredit beantragt – über 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro. Wenn dieser Kredit sechs Monate lang störungsfrei getilgt wird, kann noch einmal ein zweiter Kredit beantragt werden. Die Kreditsumme darf dabei insgesamt 25.000 Euro nicht übersteigen.

Der Mikrokredit vom Staat steht grundsätzlich allen Kleinunternehmern, Selbständigen und Freiberuflern offen, die die Voraussetzungen erfüllen. Besonders ausgelegt sind die Kredite aber für Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Betriebe, die ausbilden wollen. Sie werden bei der Kreditvergabe besonders berücksichtigt. Wenn Sie also zu einer dieser Gruppen gehören, haben Sie schon einmal recht gute Karten. Die Entscheidung, ob man den Kredit bekommt, erhält man nach Antragstellung innerhalb von 24 Stunden. Das geht wirklich schnell.

Insgesamt sieht es bei der Vergabe allgemein recht gut aus: Über 90 % der Antragsteller erhalten nach Angaben eines der beteiligten Mikrofinanzinstituts am Ende einen Kredit, bei rund 80 % wird auf jegliche Sicherheiten und Bürgschaften verzichtet, selbst wenn der Höchstbetrag vergeben wird. Ein Grund für die großteils recht hohe Vergabequote (viel höher als bei üblichen Bankkrediten, selbst für Arbeitnehmer) ist sicherlich, dass in diesem Fall ja der Staat das Ausfallrisiko trägt.

Wer einen Mikrokredit vom Staat in Anspruch nehmen möchte, muss sich an eines der Mikrofinanzinstitute richten, die hier mit dem BMWi zusammenarbeiten. Insgesamt gibt es 23 Mikrofinanzinstitute an unterschiedlichen Standorten in Deutschland. Die Liste der Institute finden Sie hier.

Eine weitere staatliche Förderhilfe: das KfW Startgeld

Wenn es doch mehr Kredit sein soll (oder muss), lohnt es sich unter Umständen, noch auf das Programm 067 („StartGeld“, ERP-Gründungszuschuss) der KfW-Bank zu schauen. Hier gibt es bis maximal 100.000 Euro Kredit, gegebenenfalls aber auch deutlich kleinere Summen, wenn weniger benötigt wird. Interessant ist beim StartGeld der KfW vor allem, dass die KfW-Bank in diesem Fall für 80 % der Summe die Haftung übernimmt – was es leichter macht, einen Kredit bei der Hausbank zu bekommen.

Das Angebot richtet sich an Existenzgründer (das dürfen auch Freiberufler sein), an Unternehmensnachfolger und an junge Unternehmen (maximal 5 Jahre Geschäftstätigkeit). Auch Nebenerwerbsgründungen sind hier zulässig. Der Kredit kann verwendet werden für:

  • Investitionen (Computer, Maschinen, Grundstücke, Baukosten, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, Lizenzen, etc.)
  • Betriebsmittel (Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten, Beratungskosten, etc.)
  • für den Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (wenn der Antragsteller Geschäftsführer wird)Gegebenenfalls verlangt die Bank hier natürlich Sicherheiten – höchstwahrscheinlich allerdings nur in deutlich kleinerem Rahmen, da die KfW-Bank ja für 80 % der Summe haftet.

Noch eine Möglichkeit für Mikro-Kapital

Eine andere interessante Möglichkeit, Startkapital für eine kleine Gründung mit geringem Kapitalbedarf zu erhalten, ist der Mikromezzaninfonds. Hier gibt es keinen Kredit oder Zuschuss, sondern eine Beteiligung durch Risiko-Kapitalgeber. In der Existenzgründungsphase beträgt die maximale Beteiligung 35.000 Euro, insgesamt gilt eine maximale Beteiligung von 50.000 Euro. Getilgt wird ab dem 7. Jahr, die Gesamtsumme wird dann in drei Jahresraten zurückbezahlt.

Sicherheiten sind hier nicht nötig, zusätzlich zu den später zu leistenden Rückzahlungen wird auch eine jährliche Gewinnbeteiligung eingefordert, die aber auf maximal 1,5 % pro Jahr begrenzt ist. Die stille Beteiligung wird von den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften geleistet, die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Sondervermögen des European Recovery Program (ERP). Mehr Infos zum Deutschen Mikromezzaninfonds finden Sie hier.

Mikrokredite bei herkömmlichen Mikrokreditinstituten?

Versuchen können Sie es natürlich – wenn Sie mit maximal 1.000 Euro Gründungskapital auskommen, denn mehr wird dort bei einem Erstantrag nämlich nicht geboten, oft liegt die Maximalsumme sogar noch niedriger. Eine weitere Hürde könnte dann das von den meisten Mikrofinanzinstituten mehr oder weniger offen geforderte „sichere Mindesteinkommen“ von mindestens 500 Euro monatlich sein. Für den einen oder anderen, der im Nebenerwerb gründet und daneben noch ein stabiles Einkommen hat, stellt das aber wenigstens theoretisch eine Möglichkeit dar. Immerhin lassen sich nach Rückzahlung des ersten Kredits (Laufzeit höchstens einige Monate) immer wieder weitere Finanzierungen beantragen. Im Wiederholungsfall dann immerhin schon einmal bis zu 3.000 Euro. Für die Mehrzahl der Gründer wird diese Möglichkeit aber nicht infrage kommen. Wegen der teilweise sehr hohen Zinsen (15 % p.a. oder sogar noch darüber) ist sie auch eine der am wenigsten attraktiven Wege, zu kleinem Startkapital zu kommen.

Hier sind Sie oft bei privaten Kreditplattformen (Smava und andere) noch besser bedient. Die staatlich bereitgestellten Mikrokredite für Gründer sind aber sicherlich die Top-Lösungen, wenn es um kleines Startkapital für die Gründung geht.