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10. Mai 2017 | Redaktionsteam | merkur-start up

Der AVGS – 10 Fragen zum Bildungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur

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Der AVGS (kurz für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) scheint häufig immer noch ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Um Ihnen eine möglichst schnelle aber vollständige Übersicht über den AVGS zu geben, haben wir die zehn grundlegendsten und wichtigsten Fragen zum AVGS einmal hier zusammengestellt.

1. Was ist der AVGS?

Der AVGS ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur. Wer ihn beantragt, bekommt einige Leistungen gefördert, die helfen sollen, Arbeit zu finden – das bezieht sich aber nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, nur auf private Arbeitsvermittler. Vom Bildungsgutschein gibt es verschiedene „Ausführungen“ – interessant wird für die meisten dabei der AVGS (MAT) sein, der Leistungen bei sogenannten „Maßnahmenträgern“ (Ausbildungs- und Beratungsunternehmen) fördert.

2. Bildungs- und Vermittlungsgutschein – welche Leistungen werden genau gefördert?

Einerseits – wie weithin bekannt – werden mit dem Gutschein die Leistungen privater Arbeitsvermittler bezahlt. Das betrifft nur den AVGS (MPAV).

Der AVGS (MAT) fördert alle Leistungen, die jemanden näher an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bringen, die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis erleichtern, oder jemanden an eine selbstständige Tätigkeit heranführen oder ihn besser dafür qualifizieren.

Daneben gibt es noch den AVGS (MAG), der aber nur zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme dient, und so eine eher untergeordnete Bedeutung hat.

3. Wer kann den AVGS bei der Arbeitsagentur beantragen?

Hier muss man unterscheiden zwischen Rechtsanspruch und Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch auf den AVGS (MPAV) haben alle ALG I Empfänger nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit, auch dann wenn das ALG I durch ALG II aufgestockt wird. Der Rechtsanspruch gilt nicht für Empfänger von ALG II.

Die Möglichkeit zur Beantragung haben aber ALLE Arbeitssuchenden, auch Nichtleistungsempfänger, Aufstocker und Hochschulabsolventen, sowie Arbeitnehmer die bereits gekündigt sind oder drei Monate vor dem Ende einer befristeten Beschäftigung stehen, oder vor Ende des Studiums, der Elternzeit und Arbeitnehmer in Transfergesellschaften. Dann liegt es im Ermessensspielraumes des jeweiligen Ansprechpartners bei der Agentur für Arbeit.

4. Wo kann man den AVGS beantragen – und wie?

Der AVGS ist immer beim zuständigen Leistungsträger zu beantragen. Der Antrag kann ganz formlos erfolgen – schriftlich, persönlich, aber auch ganz einfach telefonisch oder per Email. Ob Sie im Einzelfall eine Bewilligung erhalten (außer man gehört zu dem Personenkreis, der einen Rechtsanspruch darauf hat), liegt im Ermessen des Leistungsträgers. Damit ist Ihr Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter derjenige, der über einen AVGS entscheidet.

5. Welche Voraussetzungen brauche ich, um den Bildungsgutschein zu beantragen?

Beantragen kann den AVGS jeder, der arbeitssuchend ist. Wird der AVGS (MAT) beantragt, muss es sich beim Maßnahmenträger um einen zugelassenen Träger handeln. Die Maßnahme muss allerdings darauf ausgerichtet sein, dass Sie dadurch in eine berufliche angestellte oder selbstständige Tätigkeit wechseln. Weiter gefasst bedeutet das auch, dass die Maßnahme als Hilfe dienen kann, um Hindernisse für einen neuen Job oder eine Gründung aus dem Weg zu räumen oder zumindest zu verringern. Welche Träger genehmigt sind, kann man beim zuständigen Arbeitsamt erfragen.

6. AVGS für Gründer – können auch Existenzgründer einen Antrag stellen?

Grundsätzlich ja – wenn eine selbstständige Tätigkeit angestrebt wird, und mit dem AVGS (MAT) Hindernisse für diese Tätigkeit verringert oder beseitigt werden sollen. In diesem Fall können Gründer ebenfalls einen Bildungsgutschein erhalten. Der AVGS Gründungscoaching ermöglicht dann ein Coaching, bei dem die Gründung eines Unternehmens in Form von Beratung oder Workshops unterstützt wird. Dabei werden die Hürden, die der Gründung im Weg stehen oder die der Gründende hat, beseitigt.

7. Führungskräfte-Coaching über AVGS – geht das?

Einige Maßnahmenträger bieten auch systemische Coachings zur Unterstützung der Persönlichkeit und der Karriereplanung an. Dabei können das zum Einen konkrete Coachings für Führungskräfte sein oder aber besondere Qualifikationen im Führungsbereich, die Ihnen im Arbeitsalltag helfen können. Die Arbeitsagentur bewilligt eine solche Maßnahme nur, wenn die Führungsqualitäten entscheidend sind, um einen neuen Job zu finden. Daher kann es hier auch sein, dass Sie keine Genehmigung für die gewünschte Weiterbildung oder das Coaching bekommen.

8. Können auch Angestellte den Bildungsgutschein erhalten?

Angestellte können den AVGS immer dann beantragen, wenn ihnen die Arbeitslosigkeit droht – das heißt, wenn sie vor dem Ende einer befristeten Beschäftigung stehen oder bereits gekündigt wurden. Dann ist eine Beantragung ebenfalls möglich, hierbei sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen und Ihre Situation mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort im Detail besprechen. Dabei kann auch eine Maßnahme über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Sie bei der Jobsuche unterstützen und besser qualifizieren.

9.Welche Weiterbildungen, bzw. welche Karriereberatung darf ich beantragen? Darf ich jedes Weiterbildungsinstitut oder jeden Berater wählen?

Gewählt werden dürfen nur Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger. Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet hierbei nur mit geprüften Trägern und Anbietern zusammen. Welche Träger das sind, erfährt man beim Leistungsempfänger. Auch die Webseite der Agentur für Arbeit bietet eine Möglichkeit, sich hier nach geeigneten Trägern und Maßnahmen umzusehen – hier finden Sie die angebotenen Coaching- & Aktivierungs-Maßnahmen. Andere Institutionen können den Gutschein nicht einlösen. Für solche Maßnahmen stehen andere Förderungen zur Verfügung, die regional unterschiedlich sein können.

10. Was kostet mich die Weiterbildung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Und wie lange geht ein solches Coaching?

Die Dauer der meisten Maßnahmen ist auf sechs bis acht Wochen befristet. Je nach Maßnahme kann es aber auch deutlich kürzer sein oder auch länger. Es hängt letztendlich auch davon ab, ob Sie ein Coaching in Anspruch nehmen oder gewisse Fähigkeiten auffrischen oder sich diese komplett neu aneignen. Schließlich haben Sie auch die Möglichkeit den Bildungsgutschein für ein Englisch-Kurs zu nutzen. Gleichzeitig können Sie diesen aber auch bspw. für eine CAD-Schulung oder aber eine Persönlichkeitsanalyse mit anschließendem Coaching einsetzen. Die Maßnahmen sind vielfältig und daher variiert auch die Dauer. Grundsätzlich wird die Dauer direkt bei der Ausstellung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins von der Arbeitsagentur festgelegt. Die terminliche Abstimmung für die Durchführung der Maßnahme findet dann immer mit dem Träger statt.

Die Kosten für die Weiterbildung werden über den AVGS abgerechnet, für den AVGS selbst muss nichts bezahlt werden. Damit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme über den Bildungsgutschein.

 

Wenn Sie noch Fragen zum AVGS oder zu Maßnahmen mit dem AVGS habt, rufen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

 

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