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11. November 2020 | Redaktionsteam | merkur-start up

Das Arbeitszeugnis: Was sagt es wirklich aus?

Das Arbeitszeugnis ist eine wichtige Referenz im Arbeitsleben. Wer sich auf eine neue Stelle bewerben möchte, benötigt gute Referenzen und Empfehlungen. Dabei ist das Arbeitszeugnis das bewährteste Mittel. Viele Formulierungen sind allerdings eine verschlüsselte Art von Unternehmen, über (ehemalige) Mitarbeiter Auskunft zu geben. Was das Arbeitszeugnis beinhaltet und tatsächlich aussagt, darüber gibt diese Artikel Auskunft:

Das Arbeitszeugnis: Einfaches und qualifiziertes Zeugnis

Beim Arbeitszeugnis lassen sich zwei Arten unterscheiden, das einfache und das qualifizierte. Das einfache Arbeitszeugnis ist in gewisser Weise nur eine Bestätigung darüber, dass Sie im Unternehmen gearbeitet haben. Es dokumentiert die Dauer der Beschäftigung, die Art und die genauen Tätigkeiten, die Sie als Arbeitnehmer im Unternehmen verbracht haben. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ausführlicher, denn es umfasst zusätzlich die Beurteilung der Leistungen und Erfolge. Darüber hinaus wird das soziale Verhalten des Angestellten auf den Prüfstand gestellt und bewertet. Mit einem guten Arbeitszeugnis ist Ihre Bewerbung aussagekräftig und zeigt Sie in einem hervorragenden Licht.

Das Arbeitszeugnis: Formalien und Formulierungen

Für Arbeitgeber ist vorgegeben, dass ein Arbeitszeugnis „wohlwollend“ formuliert sein muss – so sind verschlüsselte Formulierungen entstanden, die dann in geschönter Form tatsächlich Auskunft geben. Andernfalls machen sich Arbeitgeber angreifbar und Arbeitnehmer könnten die Chance zur Klage aufgrund von Äußerungen und Schäden nutzen. Daher haben sich gängige Formulierungen eingebürgert, die Aufschluss über das Verhalten und die Arbeit des Mitarbeiters geben. Zwingend enthalten im Arbeitszeugnis und damit formal notwendig sind unter anderem die Angaben zu:

  • Namen des Arbeitgebers,
  • Datum,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort des Arbeitnehmers,
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und
  • Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers.

Diese Formalien gehören in jedes Arbeitszeugnis. Darüber hinaus gibt es dann natürlich noch ausführlichere Angaben, die mehr Informationen zulassen. Das Arbeitszeugnis unterliegt außerdem einer Verjährungsfrist, die drei Jahre nach Austritt aus dem Unternehmen greift sowie einer Verwirkung, diese kann sogar zehn Monate danach schon eintreten.

Das Arbeitszeugnis: Format und Korrekturen

Der Umfang des Arbeitszeugnisses ist in keiner Weise festgelegt, das entscheidet jede Personalabteilung selbstständig. Allerdings ist die Textform vorgegeben und dass der Arbeitgeber handschriftlich das Zeugnis unterzeichnet. Aus diesem Grund findet sich das Arbeitszeugnis bis heute noch nicht in digitaler Form, sondern kann von Ihnen dann nachträglich für Ihre Online-Bewerbung eingescannt werden. Darüber hinaus sollten Sie nach Erhalt, was meist am letzten Arbeitstag oder sonst per Post erfolgt, das Arbeitszeugnis genau durchlesen und prüfen. Sie haben Anspruch auf Fehlerkorrekturen, wenn sich Fehler eingeschlichen haben. Das betreffen Schreibfehler genauso wie inhaltliche bspw. bei der Tätigkeitsbeschreibung. Gesetzlich ist geregelt, dass das Arbeitszeugnis sauber und ordentlich auszustellen ist, daher ist es auch auf Briefpapier des Unternehmens gedruckt. Durch die Korrektur etwaiger Schreibfehler sollen Missverständnisse und Interpretationsspielraum vorweg ausgeräumt werden, sodass hier auch keine Rechtsgrundlage zur Klage von Seiten des Arbeitnehmers besteht. Andernfalls könnten in den Fehlern Hinweise für andere Personaler ausgelegt werden können, die sich nachteilig für den Mitarbeiter und Bewerber auswirken.

Das Arbeitszeugnis: Nicht erlaubte Inhalte

Mehrdeutigkeiten und Formulierungen mit viel Interpretationsspielraum sind eindeutig im Arbeitszeugnis nicht zulässig. Das verhindert, dass kryptische und schwammige Aussagen auf unterschiedlichste Art und Weise gedeutet werden können. Der Arbeitnehmer kann darauf auch bestehen und das Zeugnis korrigieren lassen, dem muss der Arbeitgeber nachkommen, denn andernfalls ist auch eine Klage bei Arbeitsgericht möglich. Auch das Auslassen von Informationen ist rechtswidrig im Zusammenhang mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis, denn alle Kriterien, die üblicherweise zur umfangreichen Bewertung herangezogen werden, sind im Zeugnis aufzugreifen. Zudem ist es im Arbeitszeugnis nicht erlaubt, einen Hinweis zur Kündigung aufzunehmen, aus dem hervorgeht, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Lediglich eine Formulierung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit entsprechendem Datum darf im Zeugnis zu lesen sein. Weiter sind folgende Informationen im Arbeitszeugnis ausgeschlossen:

  • Zugehörigkeit zu Gewerkschaften oder Parteien
  • Tätigkeit als Betriebsrat (bei einer Freistellung bis zu max. einem Jahr)
  • Nebenberufliche Tätigkeiten
  • Gesundheitszustand
  • Schwangerschaft inkl. Mutterschutz
  • Schwerbehinderungen
  • Krankentage mit genauer Anzahl (außer diese gelten im Verhältnis zur Arbeitszeit als beträchtlich)
  • Privates Verhalten und Vorkommnisse
  • Straftaten (die das Arbeitsverhältnis nicht berühren)
  • Verdacht auf strafbare Handlungen

Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Die Beurteilung verstehen

Damit Sie wissen, was Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis tatsächlich über Sie verrät, ist es wichtig, den Schlüssel dafür zu kennen. Im Arbeitszeugnis werden zwar keine Noten wie in der Schule vergeben, das würde das ganze etwas vereinfachen – allerdings gibt es Formulierungen und Codes, die sich in eine Art Bewertungssystem einordnen lassen. Wir haben diese einmal für Sie hier genauer aufgeführt und erläutert:

  • „stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“: Diese Formulierung oder ähnliche überschwängliche Ausdrücke wie „in jeder Hinsicht und auf allerbeste Weise“ deuten auf eine sehr gute Leistung. Damit erhalten Sie sozusagen die Bestnote in der Beurteilung.
  • „stets zur vollen Zufriedenheit“: Mit dieser Bewertung entspricht Ihre Leistung der Note 2. Eine andere Variation dieser Bewertung lautet „zur vollsten Zufriedenheit“, dabei verschwindet nur das „stets“.
  • „stets zur Zufriedenheit“: Die mittelmäßige und daher befriedigende Leistung, vergleichbar mit der Note 3, verbirgt sich hinter dieser Formulierung. Die Beschreibungen werden immer weniger ausschweifend.
  • „zur Zufriedenheit“: Sollten Sie Ihre Arbeit nur „zur Zufriedenheit“ erledigt haben oder auch einfach nur „den Erwartungen entsprochen“ haben, dann ist Ihre Leistung nur ausreichend gewesen. Die Note 4 ist hiermit gleichzusetzen.
  • „stets bemüht“: Diese Redewendung ist schon bekannt und beschreibt nüchtern, dass Ihre Arbeit mangelhaft bis ungenügend war. Wenn sich allgemeine Formulierungen in Ihr Arbeitszeugnis einschleichen, wie etwa „im Großen und Ganzen“, „meist“ und „allgemein“, dann klingt Ihr Zeugnis noch positiv, Ihre Leistung ließ aber zu wünschen übrig. Diese Bewertung zeigt, dass Sie sich wenig eingebracht und Ihre Arbeit nicht besonders positiv hervorzuheben ist.

Das Arbeitszeugnis: Beurteilungskriterien

Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst eine ausführliche und wohlwollende Beurteilung der Leistung des Arbeitsnehmers. Damit steht Ihre Arbeit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf dem Prüfstand und wird bewertet. Für diese Bewertung werden verschiedenste Kriterien herangezogen, um ein möglichst umfassende Beurteilung Ihrer Arbeit in den vielen wichtigen Aspekten zu gewährleisten. Diese verschiedenen Kriterien lassen sich, wie folgt, unterteilen:

  • Soziale Kompetenz: Unter diese Soft Skills fallen etwa Veränderungs- und Leistungsbereitschaft, die Sie an den Tag legen. Zudem findet hier Raum, wie viel Verantwortung Sie übernehmen und wie Sie dies meistern.
  • Fachliche Kompetenz: Bei den Fähigkeiten geht es mehr um Fachwissen und Expertise, das Sie mitbringen sowie Spezialkenntnisse. Dazu zählen unter anderem auch Fremdsprachen, PC- und IT-Kenntnisse, aber auch ob Sie an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen und inwiefern Sie sich weiterbilden.
  • Ausdrucksvermögen: Hierbei zielt die Bewertung auf Ihre geistigen und kreativen Skills ab, denn Ihr mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen werden bewertet und geben Aufschluss über diese Fähigkeiten.
  • Verhalten im Unternehmen: Ihr soziales Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern gibt preis, inwiefern Sie sich unterordnen können und sich für andere einsetzen. Darüber hinaus spielt auch der Umgang mit Kunden eine wichtige Rolle in Ihrer Beurteilung, denn angemessene Kommunikation, Respekt und Freundlichkeit sind gern gesehene Umgangsformen.
  • Arbeitsweise und Motivation:  Neben den Fähigkeiten, die Sie einbringen und dem sozialen Umgang mit anderen ist Ihre Leistung natürlich auch Grundlage für die Beurteilung im Arbeitszeugnis. Dafür sind Arbeitsweise, der Nutzen für den Arbeitgeber und das Unternehmen sowie Ihre Managementfähigkeit Faktoren, die über die Bewertung entscheiden.

Im Detail das Arbeitszeugnis lesen und verstehen

In Bezug auf das Arbeitszeugnis hat der Artikel gezeigt, dass es wichtig ist, genau zu wissen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben. Das Arbeitszeugnis soll sich nicht nachteilig für Angestellte auswirken, daher sind konkrete Inhalte verboten und auch bestimmte Formulierungen nicht zulässig. Das schützt Sie, hat aber gleichzeitig zu geschönten, „wohlwollenden“ Formulierungen geführt. Auf den ersten Blick liest sich Ihr Arbeitszeugnis vielleicht positiv, doch Sie sollten genauer hinsehen und die Codes hinter den verschlüsselten Redewendungen lesen. Denn erst so können Sie sich auch sicher sein, dass das ausgestellte, qualifizierte Arbeitszeugnis auch für Sie und Ihre Leistung spricht, wenn Sie sich bewerben. Nach Erhalt des Zeugnisses sollten Sie diese unbedingt auch auf Fehler prüfen, denn Sie können Korrekturen vornehmen lassen, wenn zum Einen Fehler bestehen und zum Anderen Tätigkeiten oder Beurteilungen nicht der Wahrheit entsprechen. Das ist Ihr Recht und das sollten Sie nutzen, um in Ihrer Bewerbung auf einen neuen Job dann mit einem guten Arbeitszeugnis zu punkten.