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18. März 2020 | Redaktionsteam | merkur-start up

Coronavirus: Unterstützung und Beratungsangebot für Unternehmer und Freiberufler

Nachdem die Bundesregierung einschneidende Maßnahmen beschlossen und auch verkündet hat, kommt das alltägliche Leben langsam zum Stillstand in Zeiten des Coronavirus. Vor allem aber für Unternehmer und Freiberufler bedeutet dieser Stillstand in vielen Fällen auch Ausfall und damit Existenzangst. In den vergangenen Tagen haben wir dies auch zunehmend bemerkt, denn die Verunsicherung unter Berater und Coaches, aber auch anderen Freiberuflern und Unternehmern ist groß. Das betrifft nicht nur die Gastronomen und Besitzer von Clubs, Bars und mehr. Gerade auch Veranstalter, Anbieter von Eventlocations, Tagungsräume und Co und eben Freiberufler, wie Trainer, Seminaranbieter und alle, die vom direkten Kontakt mit den Kunden leben und deren Einkommen damit bestritten wird.

 

Die aktuelle Lage in Deutschland aufgrund des Coronavirus

Die Verunsicherung unter den Unternehmern, vor allem aber unter den Solo-Selbstständigen, den kleinen und mittelständischen Unternehmen ist groß. Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie können gerade bei Kleinstunternehmen über die Existenz entscheiden. Dabei wird das Ausmaß deutlich, dass der Coronavirus mittlerweile hat, denn auch viele Unternehmer sind von Auftragsausfällen, Stornierungen Schließungen betroffen. Jetzt neue Aufträge an Land zu ziehen, um Ausfälle so zu kompensieren, wird so kurzfristig nur schwer möglich sein. Wir sind uns dieser Situation bewusst und wollen dabei gerne unterstützen und beratend zur Seite stehen. Der Staat hat bereits Hilfen zugesagt und die staatliche Unterstützung gilt auch für Freiberufler und Solo-Preneure. Das ist die gute Nachricht für alle Kleinunternehmer und Entrepreneure. Wir wollen hier einen Überblick über die möglichen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten von staatlicher Seite und darüber hinaus  geben:

Grundlegende und arbeitsrechtliche Informationen

Sie wissen nicht genau, ob Sie jetzt zwingend aus dem Home Office arbeiten müssen oder aber Sie sind einfach verunsichert und haben viele Fragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Ihnen Hinweise und Infos zu allen Belangen rund um arbeitsrechtliche Auswirkungen durch die Corona-Krise.

Kurzarbeitergeld für eine kurzfristige Überbrückung

Für eine kurze Phase, in denen Sie Ausfälle in Sachen Einkommen verbuchen müssen, können Sie außerdem Kurzarbeitergeld beantragen. Kurzarbeit ist für kleine Unternehmen eine mögliche Maßnahme, um ihren Mitarbeitern nicht kündigen zu müssen, sondern stattdessen nur für weniger Zeit zu beschäftigen. Dafür muss der Arbeitsagentur dieser Sachverhalt angezeigt werden, denn erst dann können Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten. Das geht aber auch nur, wenn es vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Dafür muss ein entsprechender Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt werden. Der Zugang dazu wurde nun im Hinblick auf die Corona-Pandemie erleichtert. Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, wenn alle anderen Maßnahmen bereits ausgeschöpft wurden, wie etwa Überstundenabbau, Urlaub und auch Home Office. Zudem gilt, dass mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Brutto-Gehaltskürzungen von mehr als zehn Prozent in einem Monat betroffen sein müssen.

Liquiditätsprobleme? Das ist Ihr Ansprechpartner

Im Falle dass Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Betriebskosten keine ausreichenden Rücklagen haben oder auf diese auf die Schnelle nicht zurückgreifen können, hilft Ihnen das Bundeswirtschaftsministerium. In der Datenbank finden Sie entsprechende Adressen zu Förderangeboten. Darüber hinaus können Sie sich an der Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums informieren.

Steuerliche Maßnahmen als finanzielle Erleichterung

Auch die Finanzämter sind eine Anlaufstelle, wenn es um Ihre finanzielle Situation durch den Coronavirus geht. Hier finden Sie Hilfe und steuerliche Entlastungen. Beispielsweise lassen sich in schwierigen wirtschaftlichen Lagen die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zwar nicht aufheben, jedoch zeitlich aufschieben. Damit haben Sie eine finanzielle Entlastung für den Moment. Die Stundungszinsen können von den Finanzämter zum Teil oder auch gänzlich erlassen werden. Setzen Sie sich dafür mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Darüber hinaus können Sie auch die Steuervorauszahlungen herabsetzen, denn Einkommensteuer- und die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen werden normalerweise am 10. Juni 2020 für das 2. Quartal 2020 fällig. Die Zahlungen lassen sich ebenfalls nicht komplett aufheben, jedoch können Sie diese reduzieren. Dazu reicht ein Antrag aus, damit Ihre Steuervorzahlungen an die gesunkenen Erträge für das Jahr 2020 angepasst werden. Zudem müssen Unternehmer belegen, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen durch jetzige Umsatzausfälle verringert hat und noch verringern wird.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wenn Unternehmer und Solo-Preneure in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten sind, lassen sich auch die Sozialversicherungsbeiträge stunden. Dafür sind die Krankenkassen zuständig, daher erhalten Sie dort weitere Informationen und können die Stundung beantragen. Die Anträge werden als Einzelfälle entschieden.

Überbrückungskredite bei der KfW oder landeseigene Förderbanken

Bisher gibt es noch keine konkreten Angebote über die KfW oder andere Förderbanken, die speziell in Zeiten der Corona-Krise helfen sollen. Jedoch bestehen die bisherigen Fördermöglichkeiten weiterhin und helfen Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern auch in dieser Situation. Die Kredite können über Banken und Sparkassen beantragt werden, dort erhalten Sie auch weitere Details dazu. Für Kredite, die Gewerbetreibenden in diesen Notzeiten unter die Arme greifen, gibt es eine eigens eingerichtete Hotline unter der 0800 539 9001, um nähere Informationen zu erhalten.

Diese Kredite stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Der KfW-Unternehmerkredit: Für Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter, die länger als fünf Jahre bestehen, ist dieser Kredit. Dabei ist der maximale Jahresumsatz auf zehn Millionen Euro festgelegt.
  • Der ERP-Gründerkredit: Für Freiberufler und für jüngere mittelständische Unternehmen, die bis zu fünf Jahre am Markt sind, die einen maximalen Umsatz von 500 Millionen Euro, ist dieser Kredit geeignet.
  • Der KfW-Kredit für Wachstum: Unternehmen im Bereich Innovation und Digitalisierung können diesen Kredit erhalten, dafür ist ein Umsatz von bis zu fünf Milliarden Euro festgelegt.
  • Je nach Land gibt es außerdem weitere Finanzhilfen und Förderkredite der Landesbanken sowie von Bürgschaftsbanken.

Schutzschild für Beschäftige und Unternehmen der Bundesregierung

Einen guten Überblick zum Maßnahmepaket der Bundesregierung finden Sie im entsprechenden Informationsblatt. Dort können Sie sich über die Möglichkeiten ausführlich informieren. Damit sollen Arbeitsplätze gesichert werden und Unternehmen unterstützt, die durch die Corona-Krise bedroht sind. Hier finden Sie weitere Möglichkeiten neben den bisher genannten.

Beratung und Unterstützung zur aktuellen Situation

Auch wir sind uns der Situation und auch unserer Verantwortung bewusst. Wenn auch Sie durch Umsatzeinbußen und Auftragsstornierungen betroffen sind und Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie in dem Fall nutzen können. Dafür haben wir eine Projektgruppe zum Bereich Finanzierung ins Leben gerufen, die sich mit den Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmer und Solo-Preneure während der Corona-Krise befasst. Dazu stellen wir Ihnen gerne Experten bereit, die Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Sie in diesen schweren Zeiten beratend unterstützen. Rufen Sie uns gerne unter 0800.0007827 an, wir bringen Sie mit den Experten der Projektgruppe zusammen und helfen Ihnen.