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Neuregelungen 2012 für Gründer und Unternehmen

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Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Alle Unternehmen, die den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen ermöglichen oder regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen. Zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehören beispielsweise Werbeagenturen, Verlage, Galerien, Ausbildungseinrichtungen. Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2012 unverändert 3,9 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG), also Honorare, Gagen, Lizenzen, Tantiemen, Ankaufpreise und andere Formen der Bezahlung.

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Ab 2012 bemisst sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung an der vollen Bezugsgröße von 2.240 Euro in den neuen Bundesländern und 2.625 Euro in den alten Bundesländern. Daraus ergeben sich ab 2012 Beiträge von 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost). Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.

 

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