Gründungszuschuss: Antrag und Voraussetzungen
Gründungszuschuss richtig beantragen - Schritt für Schritt. Wir helfen Ihnen.
Der Gründungszuschuss - ideal zum Starten!
Wer überlegt, sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig zu machen, kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung durch die Arbeitsagentur erhalten.
Hier finden sie unsere ausführlichen Informationen zum neuen Gründungszuschuss.
Gründerzuschuss - Höhe des Zuschusses je nach Förderphase
Mit dem Gründungszuschuss erhalten Gründerinnen und Gründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt, die eine freiwillige Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen ermöglicht. In der zweiten Förderphase wird nur noch die Pauschale gezahlt.
Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Die erste Förderphase (sechs Monate) und die zweite Phase (neun Monate) ist eine Ermessensleistung. Vor der Weiterbewilligung der zweiten Phase haben Gründerinnen und Gründer ihre Geschäftstätigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachzuweisen.
Voraussetzungen für den Gründerzuschuss ab 28.12.2011, siehe auch die Geschäftsanweisung der BA.
Die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis hat Vorrang.
Es können nur Arbeitslose gefördert werden, die einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.
Grundlage für die Förderung ist weiterhin ein realistisches Geschäftskonzept (BusinessPlan) sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
Zusätzlich müssen die Gründerinnen und Gründer ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.
Die Agentur für Arbeit kann bei Vorliegen begründeter Zweifel die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder der Existenzgründungsvorbereitung verlangen.
Was brauche ich, um den Gründungszuschuss richtig zu beantragen?
- Antragsvordruck auf Gründungszuschuss
- Bewertung Ihrer unternehmerischen Potentiale
- Nachweis der Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar
- Businessplan
- Fachkundige Stellungnahme
- Nachweis der Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt (Freie Berufe)
Gründungszuschuss beantragen: UNSER ANGEBOT
Hilfe für den BusinessPlan? Fragen zum Gründungszuschuss? Sie brauchen noch eine anerkannte Fachkundige Stellungnahme?
Fragen Sie uns! Seit Jahren helfen wir Gründern bei der Existenzgründung. Neben Kursen und Schulungen bieten wir praxisnahe Beratungen an, wie unseren Businesplan-Workshop an (in wenigen Stunden zum tragfähigen Businessplan), die Fachkundige Stelllungnahme sowie eine kostenlose Erstberatung für alle Belange der Gründung.
Fragen kostet tatsächlich nichts: TEL: 0700 - 00078728

