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3. November 2017 | Redaktionsteam | merkur-start up

5 Fragen zum Gründungszuschuss

Wer sich beruflich umorientieren möchte, bereits Arbeitslosengeld bezieht und schon länger eine Gründungsidee mit sich herum trägt, der sollte Möglichkeiten zur Bezuschussung und Förderung unbedingt mit einplanen und sich entsprechend vorbereiten. Was es zuallererst in Frage kommt, bevor Sie über Wettbewerbe, Förderprogramme und Inkubatoren nachdenken sollten, ist der Gründungszuschuss, den die Agentur für Arbeit vergibt. Die wichtigsten Fragen rund um den Gründungszuschuss für Existenzgründer und –gründerinnen bekommen Sie hier beantwortet:

Gründungszuschuss – wie komme ich dran?

Der Gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit vergeben und natürlich gibt es dafür einen entsprechenden Antrag, der die Basis bildet. Diesen Antrag müssen Sie dort einreichen und dabei sollten Sie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld beachten. Als Grundlage zur Beantragung ist der Bezug von ALG 1 angesetzt. Nur wenn Sie noch einen Restanspruch von 150 Tagen auf Leistungen haben, können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Für Existenzgründer, die aus dem ALG 2-Bezug heraus gründen, gibt es zwar keinen Gründungszuschuss, allerdings können Sie alternativ Einstiegsgeld erhalten. Mehr dazu finden Sie hier bei Existenzgründer zum Einstiegsgeld.

Wie komme ich an Infos?

Um an Informationen zum Gründungszuschuss zu kommen, können Sie sich natürlich direkt bei der Agentur für Arbeit informieren. Auf der Webseite und auch direkt vor Ort gibt es die nötigen Infos und dort können Sie auch Ihren Berater fragen, der für Sie zuständig ist und Sie dabei auch unterstützt. Darüber hinaus gibt es auf Gründerküche.de einen praktischen Artikel, der in 10 einfachen Schritten den Weg zum Gründungszuschuss erklärt. Erste Infos finden Sie außerdem auch auf existenzgründer.de zum Gründungszuschuss sachlich erklärt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Neben dem ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss gibt es noch einige andere Unterlagen, die Sie mit einreichen müssen und die zwingend erforderlich sind. Die Agentur für Arbeit möchte natürlich eine gute, fundierte und ausführliche Grundlage für den Gründungszuschuss, aus der hervorgeht, ob Ihre Gründungsidee wirklich durchdacht und auch zukunftsfähig ist. In erster Linie geht es dabei um die Tragfähigkeit, das bedeutet ganz konkret: Ist Ihre Idee so ausgereift und gut aufgestellt, dass eine Umsetzung Sinn macht und sich auch langfristig durchsetzen kann und wirtschaftlich lohnt? Und genau das müssen die Unterlagen dokumentieren und klar zeigen.  Die ausführliche Liste der Unterlagen zusätzlich zum ausgefüllten Antrag lautet, wie folgt:

  • Businessplan inkl. Kapitalbedarf und Finanzierung: Der Businessplan sollte Ihre Geschäftsidee zur Existenzgründung natürlich komplett umreißen und einen guten Überblick zu den einzelnen Aspekten geben. Außerdem ist es wichtig, dass Sie dabei auch auf den Kapitalbedarf und die entsprechende Finanzierung ausführlich eingehen. Bei der Erstellung des Businessplans hilft auch ein Coaching über die Merkur Startup, um die Fragen zu klären und alles genau auszuarbeiten. Solch ein Coaching für Existenzgründer kann auch mit einem AVGS der Agentur für Arbeit finanziert und damit von der Agentur übernommen werden.
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Neben dem Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplan ist auch eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erforderlich, die zwei Jahre umfassen sollte und so natürlich einen guten Überblick über das Wachstum und die Tragfähigkeit gibt.
  • Tragfähigkeitsbescheinigung: Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Gutachten von zertifizierter Stelle, die Aufschluss darüber gibt, ob Ihre Geschäftsidee und Ihre finanziellen Vorstellungen realistisch und umsetzbar sind und sich Ihr Unternehmen langfristig etablieren kann. Diese Bescheinigung erhalten Sie nur von zugelassenen, fachkundigen Stellen, das kann die entsprechende Kammer sein, genauso wie Gründerzentren, Wirtschafsförderung oder Unternehmensberater. Die Merkur Startup bietet auch ein entsprechendes Coaching für Existenzgründer an, das bei der Erstellung des Businessplans unterstützt und am Ende auch die Tragfähigkeitsbescheinigung beinhaltet.
  • Lebenslauf: Der Lebenslauf dient als Grundlage dafür, was Sie bereits an Berufserfahrung haben und was Sie an Ausbildung, Berufspraxis und Eigenschaften für Ihr Gründungsvorhaben qualifiziert.
  • Nachweis der Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit: Bevor Sie einen Gründungszuschuss bekommen können, müssen Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet und damit auch angemeldet haben. Je nach selbstständiger Tätigkeit ist dafür die Gewerbeanmeldung oder der Nachweis beim Finanzamt gültig.

Wo kann ich den Gründungszuschuss bekommen?

Der Gründungszuschuss ist über die Bundesagentur für Arbeit zu bekommen. Die entsprechende Arbeitsagentur, die für Sie zuständig ist, kann Ihnen mit Informationen weiterhelfen und nimmt auch Ihren Antrag auf Gründungszuschuss an.

Bekomme ich den Gründungszuschuss auch, wenn ich eine GmbH gründe?

Der Gründungszuschuss ist auch bei der Gründung einer GmbH grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie darauf achten, dass Ihre Tätigkeit als selbstständig gilt und Sie Ihre Unternehmereigenschaft nachweisen können. Der Geschäftsführer ist in dem Fall selbstständig, wenn das Direktionsrecht nur bei seinen grundlegenden Geschäften greift. Generell ist bei Gründungen mit mehreren Geschäftsführern das Mitbestimmungsrecht maßgeblich für die Förderung durch die Arbeitsagentur, denn auch wenn Sie nicht die Mehrheit der Anteile besitzen, können Sie trotzdem einen Gründungszuschuss erhalten, sofern Sie Ihr Mitspracherecht nachweisen können. Am besten sind solche Regelungen zur Sperrminorität im Gesellschaftervertrag festgehalten. Mehr dazu erfahren Sie im Gründerlexikon.

Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte es sein, dass Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin mit Ihrem direkten Ansprechpartner. In einem Gespräch können Sie Gründe der Ablehnung erfahren und auch nach der Argumentation erfragen. Mit Ihrem Berater können Sie dann auch die nächsten Schritte überlegen, denn ein Anspruch auf den Gründungszuschuss und auch das Einstiegsgeld besteht nicht. Beides sind Kann-Leistungen, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.