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Selbständigkeit in Deutschland

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Der Trend zeigt seit langem nach oben

Die Zahl der Selbständigen hat sich in Deutschland zwischen 1991 und 2009 um 40 Prozent von 3 Millionen auf 4,2 Millionen erhöht. Grund für diese Entwicklung sind vor allem die Nachholprozesse in Ostdeutschland, der Strukturwandel in Richtung Dienstleistungssektor sowie eine hohe Gründungsbereitschaft unter den Akademikern. Insgesamt waren im Jahr 2009 rund elf Prozent der erwerbsfähigen Personen unternehmerisch tätig, im Jahr 1991 lag dieser Anteil noch bei acht Prozent.

„Vieles spricht dafür“, sagt DIW-Experte Alexander Kritikos, „dass sich in den letzten 20 Jahren eine unternehmerische Kultur verstärkt etablieren konnte“. Und das mit der Selbständigkeit verbundene Risiko lohnt sich oft: „Vielen Gründern gelingt es, ihre Einkommenssituation zu verbessern“, so Kritikos. Bereits nach drei Jahren hätten 38 Prozent der Gründer ein höheres Einkommen als zuvor in abhängiger Beschäftigung, nur 17 Prozent haben ein geringeres Einkommen.

Die Studie stellt auch die Diskussion um Kümmerexistenzen in der Selbständigkeit in ein neues Licht: Der Anteil der Geringverdiener ist unter den Selbständigen wesentlich kleiner als unter den abhängig Beschäftigten. So verdienten unter den Angestellten im Jahr 2010 rund 35 Prozent weniger als 1 100 Euro; unter den Selbständigen waren dies nur 27 Prozent. „Es gibt auch unter den Selbständigen Geringverdiener, doch dies ist nicht unbedingt eine Folge der Entscheidung für die Selbständigkeit. Dieses Problem dürfte eher mit bestimmten Branchen zusammenhängen oder ist auf einen niedrigen Ausbildungsabschluss zurückzuführen“, erklärt Kritikos.

Pressemitteilung des DIW vom 25.01.2012, hier die Studie.

 

Der geänderte Gründungszuschuß

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Neu:

Der Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berücksichtigen.

Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs hat stets individuell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Branchen oder Fachkräfte grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen werden.


Im Rahmen der Ermessensausübung ist auch zu berücksichtigen, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist.

So ist beispielsweise bei einer Betriebsübernahme oder der Umwandlung einer neben-beruflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers in vereinfachter Form zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen.


Der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit kann zum Beispiel durch

1. fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise,

2. Berufserfahrung oder

3. die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.

Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme

1. an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder

2. zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.

Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.

Neuregelungen 2012 für Gründer und Unternehmen

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Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Alle Unternehmen, die den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen ermöglichen oder regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen. Zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehören beispielsweise Werbeagenturen, Verlage, Galerien, Ausbildungseinrichtungen. Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2012 unverändert 3,9 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG), also Honorare, Gagen, Lizenzen, Tantiemen, Ankaufpreise und andere Formen der Bezahlung.

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Ab 2012 bemisst sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung an der vollen Bezugsgröße von 2.240 Euro in den neuen Bundesländern und 2.625 Euro in den alten Bundesländern. Daraus ergeben sich ab 2012 Beiträge von 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost). Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.

 

Förderdarlehen für Existenzgründer

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Förderdarlehen des Bundes für Existenzgründer aus dem ERP-Sondervermögen

Die Programme "KfW-Gründerkredit - StartGeld" und "KfW-Gründerkredit - Universell" der KfW Bankengruppe werden ab 1. Januar 2012 als ERP-Programme weitergeführt und erhalten damit eine neue Bezeichnung:

ERP-Gründerkredit - StartGeld ERP-Gründerkredit - Universell

Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin über die Hausbank, die Förderbedingungen bleiben unverändert.

Unverändert bleiben auch die folgenden ERP-Programme:

ERP-Kapital für Gründung ERP-Innovationsprogramm

ERP-Startfonds

ERP-Regionalförderprogramm

ERP-Beteiligungsprogramm

 

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